(verpd) Bei den meisten Händler sind aufgrund von Jahreszeiten, aber auch von sich wiederholenden Festen wie Weihnachten die Lagerbestände teils stark schwankend. Wer mehr Ware einlagert als sonst, sollte sich auch vergewissern, dass sein Versicherungsschutz entsprechend passt, damit er im Schadenfall beispielsweise durch einen Brand oder Diebstahl den entstandenen Verlust adäquat ersetzt bekommt.
Die meisten Groß- und Einzelhandelsgeschäfte haben bereits ab Anfang Herbst aufgrund des bevorstehenden Weihnachtsgeschäftes den höchsten Lagerbestand im Jahr. Auch in dieser Zeit sollte die gelagerte Ware in der Inhalts- oder Geschäftsversicherung ausreichend versichert sein. Denn eine zu niedrige Versicherungssumme (Unterversicherung) könnte beispielsweise bei einem Brandschaden eine finanzielle Katastrophe bedeuten.
Bei einer Unterversicherung, also wenn der Gesamtwert der am Schadentag vorhandenen Ware die gewählte Versicherungssumme übersteigt, übernimmt der Versicherer nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens. Selbst wenn nur ein Teil der Ware zu Schaden kommt und die Schadensumme zwar unter der Versicherungssumme, der gesamte vorhandene Warenwert aber darüber liegt, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall würde man den Schaden nur anteilig ersetzt bekommen.
Eine Unterversicherung droht insbesondere dann, wenn die Umsätze laufend steigen, die Geschäftsinhalts-Versicherung jedoch lange nicht überprüft wurde, aber auch, wenn in diesem Jahr mehr Weihnachtsware eingekauft wurde als in den Vorjahren. Vorsicht ist zudem geboten, wenn das Sortiment verändert wurde. Manche Artikel erhöhen das Risiko für die Assekuranz derart, dass zusätzliche Sicherungen oder höhere Prämien erforderlich sind.
In jedem Falle müssen solche Veränderungen dem Versicherer angezeigt werden, damit nicht der ganze Versicherungsschutz in Gefahr gerät. Wird die Versicherung nicht entsprechend dem tatsächlichen Risiko angepasst, kann es passieren, dass kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Im Falle einer Risikoerhöhung gilt es also, sofort tätig zu werden. Oft reicht es schon, seinen Vermittler über den veränderten Warenbestand telefonisch zu informieren. Dieser wird dann in der Regel einen Änderungsantrag aufnehmen oder veranlassen, dass der Versicherer umgehend den Versicherungsumfang entsprechend ändert und die Höhe des Versicherungsschutzes bestätigt.
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