Gut abgesichert in die Selbstständigkeit starten

(verpd) Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit sollte gut geplant sein. Tipps dazu gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine Existenzgründung birgt unter anderem zahlreiche Risiken, die nicht nur den Erfolg des Unternehmens, sondern auch die finanzielle Existenz des Gründers gefährden können. Mit den richtigen Versicherungspolicen lassen sich viele dieser Gefahren absichern.

Eine Unternehmensgründung erfordert eine sorgfältige Planung, um vermeidbare Risiken auszuschließen. Wertvolle Tipps, Checklisten und Informationen zu klärenden Fragen, zentralen Aspekten und möglichen staatlichen Förderprogrammen finden angehende Gründer im Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Für individuelle Fragen zur Existenzgründung stehen BMWK-Mitarbeiter unter der Servicetelefonnummer 030 340606560 (Montag bis Freitag von acht bis 18 Uhr) zur Verfügung.

Existenzgründer gehen jedoch nicht nur ein persönliches, sondern auch ein finanzielles Risiko ein. Damit zumindest das finanzielle Wagnis so klein wie möglich bleibt, ist es wichtig, insbesondere existenzielle Gefahren, die für das neu gegründete Unternehmen, aber auch für den Selbstständigen selbst den finanziellen Ruin bedeuten würden, so gut wie möglich abzusichern.

Haftungsrisiken: Wenn Fehler teuer werden

Jedem Selbstständigen und jedem seiner eventuell vorhandenen Mitarbeiter kann zum Beispiel bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein Missgeschick unterlaufen, bei dem ein anderer geschädigt wird.

Der Unternehmer oder Freiberufler muss für solche Personen- oder Sachschäden, aber auch für Vermögensschäden, die durch einen solchen Sach- oder Personenschaden entstanden sind, in der Regel selbst haften. Solche Schäden können schnell existenzgefährdete Höhen annehmen und sind nicht zuletzt aufgrund der nicht vorhersehbaren Schadenhöhe unkalkulierbar.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor diesen finanziellen Risiken. Sie übernimmt im Schadensfall die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Spezielle Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe

Zudem gibt es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler und Selbstständige, die durch fahrlässig begangene Fehler bei der Berufsausübung Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden bei ihrem Kunden anrichten können.

Derartige Policen gibt es beispielsweise für Ärzte, Apotheker, Hebammen, Hausverwalter, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsmakler und -berater, Inkassodienstleister sowie Sachverständige und beratende Ingenieure.

Eine Berufs- oder auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt übrigens auch reine Vermögensschäden, die der Selbstständige bei seinem Kunden durch ein Missgeschick bei seiner Arbeit verursacht hat, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist.

Für einige Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Hebammen, Versicherungsmakler, Steuerberater, Anwälte und Immobilienverwalter ist eine solche Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar eine Pflichtversicherung.

Folgenreicher Sachschaden im eigenen Betrieb

Beschädigungen am Betriebsinventar wie etwa an Maschinen, an der EDV-Anlage oder auch an Möbeln, zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Sturm oder sonstige Gefahren, können teuer werden. Denn neben möglicherweise hohen Reparatur- oder Anschaffungskosten kann ein solcher Schaden im schlimmsten Fall zum teilweisen oder kompletten Stillstand des Betriebes führen.

Eine finanzielle Absicherung ist diesbezüglich unter anderem mit einer Inhaltsversicherung, einer Elektronik-, eine Maschinenversicherung sowie einer Betriebsunterbrechungsversicherung möglich.

Schutz bei Rechtsstreitigkeiten und Zahlungsausfällen

Im Geschäftsalltag können Auseinandersetzungen schnell hohe Kosten verursachen – sei es durch Anwalts- oder Gerichtskosten oder bei der Durchsetzung eigener Ansprüche. Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die finanziellen Aufwendungen für diverse Streitigkeiten, wie

  • arbeitsrechtliche Konflikte mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht,
  • Konflikte mit Sozialversicherungsträgern wie der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht,
  • die Abwehr des Vorwurfes als Unternehmer fahrlässig gegen gesetzliche Vorgaben, wie gegen Dokumentations-, Auswahl-, Instruktions- und Anweisungspflichten oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben,
  • die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn ein Dritter Betriebseigentum beschädigt hat oder der Unternehmer während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt wurde,
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entzug der Gewerbezulassung vor dem Verwaltungsgericht oder auch
  • steuerrechtliche Konflikte, wie gerichtliche Streitigkeiten wegen eines von der Behörde falsch berechneten Umsatz- oder Gewerbesteuerbescheids.

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es auch spezielle Rechtsschutzverträge, die auf die Rechtsrisiken dieser Zielgruppen abgestimmt sind, wie beispielsweise eine Spezial-Strafrechtsschutz-Police für Ärzte.

Ferner lässt sich sogar das finanzielle Risiko des Unternehmers, das besteht, wenn Kunden die an sie aufgrund der erbrachten Warenlieferungen oder Dienstleistungen gestellten Rechnungen nicht zahlen, in vielen Branchen mit einer Forderungsausfall- oder Warenkreditversicherung minimieren.

Vorsorge für den Krankheitsfall

Die Arbeitskraft des Gründers ist oft der wichtigste Bestandteil des Unternehmens. Fällt der Unternehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall länger aus, kann die Firma schnell in Schwierigkeiten geraten. Eine Krankenversicherung, die die Kosten für eine optimale Behandlung übernimmt, sowie eine Krankentagegeldversicherung, die bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit das entgangene Einkommen ersetzt, sind daher unverzichtbar.

Für manche Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Anwälte und Steuerberater gibt es spezielle Versicherungslösungen wie eine Praxisausfallversicherung, die im Krankheitsfall nicht nur den nachgewiesenen Einkommensverlust, sondern auch die weiterlaufenden Betriebskosten übernehmen. So wird gewährleistet, dass ein Betrieb auch dann finanziell abgesichert bleibt und weiterlaufen kann, wenn der Chef wegen Krankheit vorübergehend ausfällt.

Für einen Selbstständigen ist zudem eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wichtig. Diese sorgt dafür, dass der Unternehmer bei einer unfall- oder krankheitsbedingten dauerhaften Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem finanziellen Ruin steht, da sie eine vereinbarte Monatsrente auszahlt.

Wer sich umfassend absichern möchte, sollte die Beratung eines Versicherungsfachmanns in Anspruch nehmen. Eine individuelle Analyse durch den Experten zeigt, welche Risiken der Unternehmer selbst tragen kann und welche durch Versicherungen gedeckt werden sollten.

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