(verpd) Letztes Jahr kam es im Schnitt alle zwei Minuten zu einer Kollision zwischen einem Wildtier und einem kaskoversicherten Auto. Doch obwohl die Anzahl der Schäden niedriger war als in den letzten fünf Jahren zuvor, hat die dabei entstandene Schadenhöhe mit 950 Millionen Euro einen neuen Höchstwert erreicht.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlten die Voll- und Teilkaskoversicherer für die Folgen von Zusammenstößen mit Tieren im vergangenen Jahr 950 Millionen Euro. Das waren zehn Millionen Euro mehr als 2021. Zeitgleich ist die Zahl der versicherten Wildunfälle von 284.000 im Jahr 2021 auf 265.000 im Jahr 2022 gesunken.
Von 2012 bis 2022 ereigneten sich im Jahr 2019 mit 295.000 die meisten Wildunfälle – 30.000 Zusammenstöße mehr als bei der neuesten Zählung. Dennoch war die Schadenhöhe der versicherten Wildunfälle im Jahr 2019 mit 885 Millionen Euro deutlich niedriger als im Jahr 2022. Insgesamt rangieren übrigens Wildschäden hinter Glasbruch und Sturm, Hagel, Blitz auf Platz drei der häufigsten Kaskoschäden.
„Für diesen Anstieg gibt es zwei Gründe: Die Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen, sind deutlich teurer geworden – und die Kfz-Werkstätten verlangen höhere Stundensätze“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Tipp: Besteht für ein Auto oder ein anderes Kfz eine Teilkaskoversicherung, übernimmt diese mögliche Sachschäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Als Haarwild zählen gemäß Paragraf 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) unter anderem Rehe, Damwild, Hasen, Dachse, Füchse und Wildschweine.
Einige Kfz-Versicherer bieten in der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei Schäden durch eine Kollision mit sonstigen Tieren wie Pferden, Rindern oder Vögeln.
Besteht für das betreffende Kfz eine Vollkaskoversicherung, ist nicht nur automatisch der Teilkaskoschutz enthalten, sondern dann sind unter anderem auch Unfälle mit allen Tierarten, oder auch selbst verschuldete Unfälle versichert. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Wildunfall verschlechtert sich der Vollkasko-Schadenfreiheitsrabatt nicht.
Der GDV benennt nachfolgende sechs Verhaltensmaßnahmen, die man nach einem Wildunfall unbedingt berücksichtigen sollte:
Ein Kaskoschaden wie ein Wildunfall gilt es umgehend, spätestens aber eine Woche nach dem Unfall, dem Kfz-Versicherer zu melden, damit eine problemlose Schadenregulierung erfolgen kann.
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