(verpd) In vielen Versicherungsarten können Versicherungskunden mit ihrem Versicherer bereits zum Vertragsbeginn, aber auch während der Vertragslaufzeit vereinbaren, dass sie einen bestimmten Betrag oder Anteil im Schadenfall selbst übernehmen. Was sich zunächst als Nachteil für den Versicherungskunden anhört, kann jedoch auf Dauer ein finanzieller Vorteil sein, da sich durch diese Selbstbeteiligung in der Regel der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag reduziert.
Die meisten Versicherer bieten einen Selbstbehalt im Schadenfall im Rahmen einer Kfz-Kasko-, privaten Kranken-, privaten Haftpflicht- und in der Rechtsschutz-Versicherung sowie in der Hausrat-, Wohngebäude- oder Reiseversicherung an. Ist der Kunde damit einverstanden, wird dies in der Police entsprechend vermerkt.
Der Vorteil für den Versicherungskunden: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto günstiger ist sein Versicherungsbeitrag. Die vereinbarte summen- und/oder anteilsmäßige Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist. Üblicherweise ist der Selbstbehalt dann für jeden eingetretenen versicherten Schaden zu entrichten. In der Krankenversicherung ist der zu tragende Eigenanteil jedoch fast immer auf einen Jahreshöchstbetrag begrenzt.
Wer als Versicherungskunde nie einen Schaden erleidet, kann den durch die Selbstbeteiligung gesparten Versicherungsbeitrag anderweitig ausgeben. Selbst bei einer durchschnittlichen Schadenhäufigkeit ist die Prämienersparnis in der Regel höher als der Geldbetrag, den man im Rahmen des Selbstbehaltes bei einem Schaden aus der eigenen Tasche zahlen muss.
Nur Versicherungsnehmer, die überdurchschnittlich oft einen Versicherungsschaden haben, sind mit einem Selbstbehalt finanziell schlechter gestellt. Doch selbst dann kann sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung positiv auswirken.
Denn wer Kleinschäden, die geringer sind als der zu bezahlende Selbstbehalt, gar nicht erst meldet, verringert das Risiko, dass ihm der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen zu vieler Schäden kündigt.
Wie lange man schadenfrei sein muss, damit sich ein Selbstbehalt lohnt, ist einfach zu berechnen. Die Formel lautet: Die Höhe der Selbstbeteiligung geteilt durch den Beitragsunterschied zwischen den Tarifen mit und ohne Selbstbehalt ergibt die Anzahl der Jahre, in denen man schadenfrei sein sollte, um einen finanziellen Vorteil vom Selbstbehalt zu haben.
Beispiel: Selbstbehalt 150 Euro, Jahresbeitrag 200 Euro ohne und 170 Euro mit Selbstbehalt (Unterschied 30 Euro), also 150/30 = 5 Jahre. Das heißt: Wer nach fünf Jahren oder später einen Schaden erleidet, spart trotz Selbstbehalt bares Geld.
In der privaten Krankenversicherung kann sich unter anderem aufgrund der teils hohen Behandlungskosten sogar ein Selbstbehalt von mehreren Hundert Euro pro Jahr im Krankheitsfall bereits im ersten Jahr finanziell für den Versicherungskunden auszahlen. Prinzipiell ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, sein Versicherungspaket als Ganzes zu betrachten. Wer in allen Sparten tragbare Selbstbehalte vereinbart, erhält eine ansehnliche Beitragsersparnis. Davon können Kleinschäden meist problemlos selbst bezahlt werden.
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