(verpd) Laut aktuellen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit sind in Deutschland fast 5,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Bemerkenswert ist, dass davon fast jeder Vierte jünger als 65 Jahre ist.
Seit 1995 gibt es hierzulande eine gesetzliche Pflegeversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV), deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind, versichert. Privat Krankenversicherte unterliegen der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV), deren Träger die private Krankenversicherer sind. Der Versicherungsumfang ist in der SPV und in der PPV identisch, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.
Laut aktuellen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhielten Ende 2023 fast 5,6 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, davon waren 5,2 Millionen Betroffene in der SPV und knapp 343.000 Pflegebedürftige in der PPV versichert.
Eine detaillierte Analyse der SPV-versicherten Pflegebedürftigen zeigt, dass davon 75,1 Prozent älter und fast ein Viertel, nämlich 24,9 Prozent, jünger als 65 Jahre alt waren.
Obwohl die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, mit dem Alter zunimmt, kann es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit auch junge Menschen treffen. Laut BMG liegt das Risiko, bereits im Alter von unter 60 Jahren ein Pflegefall zu werden, bei 2,0 Prozent. Zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr beträgt die Pflegewahrscheinlichkeit bereits 9,5 Prozent. Bei den über 80-Jährigen steigt das Pflegefallrisiko sogar auf 46,3 Prozent.
Eine Aufschlüsselung der SPV-versicherten Pflegebedürftigen bestätigt, dass es in jeder Altersgruppe Pflegebedürftige gibt. So waren 6,5 Prozent der Betroffenen unter 20 Jahre alt, 4,1 Prozent über 20 bis 40 Jahre, knapp 9,0 Prozent über 40 bis 60 Jahre, 29,9 Prozent älter als 60 bis maximal 80 Jahre und 50,6 Prozent über 80 Jahre alt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung, also sowohl die SPV als auch die PPV, gewährleistet nur eine Teilabsicherung der Pflegekosten. Das BMG betont diesbezüglich: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“
Eine private Pflegezusatzversicherung bietet, anders als die SPV und die PPV, die Möglichkeit, individuell gewünschte Leistungshöhen je nach Pflegegrad festzulegen. Wird die Police nach bestimmten Kriterien gestaltet, unterstützt der Staat die private Vorsorge mit einer jährlichen Zulage von 60 Euro.
Welche Pflegevorsorge sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten ab. Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler hilft dabei, den passenden Schutz zu finden. Grundsätzlich ist es, wie die Daten der SPV zeigen, sinnvoll bereits in jungen Jahren vorzusorgen.
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