(verpd) Unfallhäufigkeit, Durchschnittsschaden und Schadenbedarf bei Personenkraftwagen fallen mit zunehmender jährlicher Fahrleistung im Schnitt immer höher aus. Dies ist der gemeinschaftlichen Kraftfahrt-Statistik für 2021 von Versicherungsaufsicht und Branchenverband zu entnehmen.
Je höher die jährliche Fahrleistung ist, umso schlechter fällt statistisch gesehen das Schadengeschehen aus. Dies zeigt die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2021“.
Diese wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegeben und beinhaltet keine Aufwendungen für die Schadenregulierung.
Denn von je 1.000 Pkw, die bis 6.000 Kilometer auf der Straße unterwegs waren, verursachten 2021 nur 44 (2020: 46) einen Haftpflichtschaden. Mit steigender jährlicher Fahrleistung nimmt die Unfallhäufigkeit fast kontinuierlich zu. Zum Vergleich: Die Gesamtheit aller Pkw verursacht 46 (48) Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge.
In der Gruppe zwischen 21.000 und 25.000 Kilometer wurden dann bereits 51 (53) Zusammenstöße je 1.000 versicherten Risiken registriert. Bei den Vielfahrern (ab 31.000 Kilometer) waren es sogar 64 (2020: 67) Unfälle je 1.000 Einheiten.
Allerdings gehört nicht einmal jedes einhundertste dieser Autos zu diesen Vielfahrern. Am stärksten besetzt sind mit jeweils rund einem Fünftel die drei Wenigfahrer-Gruppen bis höchstens 12.000 Kilometer.
Die Vielfahrer (ab 31.000 Kilometer) kommen mit 284 (2020: 320) Euro auch erneut auf den mit Abstand höchsten Schadenbedarf. Der Durchschnittsschaden liegt mit 4.437 (4.750) Euro um neun (20) Prozent über dem der Autos dieser Gattung insgesamt.
Höher sind die durchschnittlichen Kosten nur bei den Pkw mit einer jährlichen Fahrleistung zwischen 26.000 und 30.0000 Kilometern (4.477 Euro nach 4.194 Euro im Jahr zuvor). Im Schnitt am wenigsten mussten die Versicherer mit 3.964 (2020: 3.944) für einen Crash zahlen, der von einem motorisierten Untersatz mit zwischen 13.000 und 15.000 Kilometern Fahrleistung verursacht wurde.
Was den Schadenbedarf angeht, so nimmt dieser mit sinkender Fahrleistung fast kontinuierlich ab. Für die Wenigfahrer bis zur Gruppe mit 13.000 bis 15.000 Kilometern haben die Verbandsstatistiker jeweils unterdurchschnittliche Werte errechnet.
Am niedrigsten fällt der Wert bei den Personenkraftwagen mit einer jährlichen Fahrleistung von bis 6.000 Kilometern mit 177 Euro aus. In dieser Gruppe ist auch der Schadendurchschnitt unterdurchschnittlich ausgeprägt (4.041 Euro nach 3.960 Euro im Jahr zuvor).
Die Statistik belegt eindeutig, warum die Höhe des Versicherungsbeitrags unter anderem von der Fahrleistung abhängt. Deswegen erwarten die Versicherer von ihren Kunden dazu korrekte Angaben.
Wer, um nichts falsch zu machen, seine Fahrleistung höher angibt, zahlt also zu viel Prämie. Und wer eine zu geringe Kilometerleistung nennt, riskiert eine Vertragsstrafe. Man sollte sein Fahrverhalten daher möglichst realistisch einschätzen und bei Änderungen den Versicherer informieren.
Manche Autoversicherer zahlen auf Anfrage auch Beiträge zurück, wenn sich im Laufe des Jahres herausstellt, dass die kalkulierte Fahrleistung deutlich unterschritten wird.
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