(verpd) Nicht wenige fürchten mit Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung einen lückenhaften oder fehlenden Schutz in diversen Bereichen. Denn die Zahl derjenigen, die sich zusätzlich über private Krankenzusatz-Versicherungen absichern, steigt deutlich.
Insgesamt ist bereits vor der Corona-Pandemie die Anzahl der Personen, die als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über eine private Krankenzusatz-Versicherung abgesichert waren, deutlich gestiegen. Dies belegen aktuelle Daten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).
Während 2009 noch 16,1 Millionen Personen über eine solche Ergänzungspolice versichert waren, stieg die Zahl bis 2014 auf 18,5 Millionen und bis 2019 sogar auf knapp 20,7 Millionen. Experten rechnen damit, dass auch künftig immer mehr GKV-Versicherte solche Krankenzusatz-Policen abschließen. Denn nicht zuletzt aufgrund der oftmals schwierigeren finanziellen Lage der Krankenkassen als Träger der GKV durch die Corona-Pandemie wird erwartet, dass die Leistungen der GKV nicht deutlich verbessert werden.
Grundsätzlich sind Leistungen, die die GKV und damit die Krankenkassen erbringen, nach den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs gesetzlich geregelt.
Laut diesen Regelungen werden zahlreiche gewünschte Aufwendungen im Krankheitsfall wie ein hochwertiger Zahnersatz, eine Behandlung beim Heilpraktiker oder auch eine Unterbringung im Einzelbettzimmer bei einem notwendigen Klinikaufenthalt nicht oder nur teilweise übernommen.
Anders bei einer privaten Krankenversicherungs-Police, denn hier können die Leistungen durch die Vertragsvereinbarungen vom Krankenversicherer und dem Versicherungskunden festgelegt werden. Damit ist ein höherer Leistungsumfang als in der GKV möglich. Bürger, die über die GKV versichert sind, können ihren gesetzlichen Krankenversicherungs-Schutz durch private Krankenzusatz-Policen aufbessern.
Solche Ergänzungspolicen können sich aus einem oder mehreren Tarifen für den ambulanten, stationären und zahntechnischen Bereich zusammensetzen. Mit einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung lassen sich beispielsweise die (Mehr-)Kosten für Arzneien, Hilfsmittel wie Brillen und für die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder einen Arzt ohne Kassenzulassung absichern.
Bei einer privaten Krankenhauszusatz-Versicherung können die (Mehr-)Kosten für eine Klinikunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, für eine Chefarztbehandlung und/oder für die Unterbringung in einer Privatklinik vereinbart werden. Eine Zahnzusatz-Versicherung übernimmt, wenn in der Police vereinbart, (Zusatz-)Kosten für diverse Zahnbehandlungen und hochwertigen Zahnersatz, die die GKV nicht oder nur teilweise trägt.
Detaillierte Informationen zu den privaten Krankenzusatz-Versicherungen erhält man auf Wunsch beim Versicherungsvermittler.
© 2025 Hüttener Versicherungsverein von 1892 Realisation JKM
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten (z.B. ihre IP-Adresse). Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit ihrer Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem sie in den individuellen Privatsphäre-Einstellungen widersprechen können.
Sie haben das Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung, bzw. Footer/Abschuss der Seite zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen.
Essenzielle Services sind für die grundlegende Funktionalität der Website erforderlich. Sie enthalten nur technisch notwendige Services. Diesen Services kann nicht widersprochen werden
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Inhalte von Drittanbietern, wie z.B. Google Maps, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen, werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen.
Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.