(verpd) Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik zeigt nicht nur, dass es letztes Jahr fast 289.700 Verkehrsunfälle gegeben hat, bei denen über 361.100 Personen verletzt und fast 2.800 getötet wurden. Sondern es sind auch die Ursachen, die hauptsächlich zu solch schweren Verkehrsunfällen geführt haben, ersichtlich.
Nach der aktuellen Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereigneten sich letztes Jahr über 2,4 Millionen polizeilich erfasste Verkehrsunfälle und damit knapp vier Prozent mehr als im Vorjahr. Davon kam es bei mehr als 2,1 Millionen Unfällen ausschließlich zu einem Sachschaden. Das waren im Vergleich zu 2021 fast drei Prozent mehr.
Bei 289.672 Verkehrsunfällen, und damit fast zwölf Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr, wurden 361.134 Personen verletzt und 2.788 Verkehrsteilnehmer getötet. Seit Jahren sind jeweils um die 90 Prozent der Unfälle mit Personenschäden auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.
Zu den anderen Ursachen zählen unter anderem technische Mängel an den Fahrzeugen, widrige Straßen- oder Sichtverhältnisse beispielsweise durch Straßenschäden, Starkregen oder Glätte sowie plötzlich auftauchende Hindernisse auf der Fahrbahn wie Wildtiere.
Ein Großteil, nämlich 61 Prozent aller Unfälle mit Verletzten oder Getöteten und damit 176.661 schwere Unglücke gehen auf das Konto von Fahr- oder Verhaltensfehler von Autofahrern. Insgesamt waren an diesen Unfällen rund 309.300 Pkw-Fahrer beteiligt. Die Polizei stellte knapp 210.300 Fehlverhalten von unfallbeteiligen Autofahrern fest, die mit zu den schweren Unglücken geführt haben.
Das häufigste Fehlverhalten bei Autofahrern, das zu schweren Unfällen geführt hat, waren in 19,7 Prozent der Fälle Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren. Dahinter folgen mit einem Anteil von 17,3 Prozent die Missachtung der Vorfahrt oder des Vorranges, mit 15,1 Prozent Abstandsfehler und mit rund zehn Prozent eine nicht angepasste Geschwindigkeit.
In 4,9 Prozent der Fahrfehler stellte die Polizei ein falsches Verhalten gegenüber Fußgängern fest. Dazu gehört unter anderem das Übersehen eines Zebrastreifens, obwohl Personen dort die Straße überqueren, oder das zu schnelle Überholen von Schulbussen, die mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle anhalten. Über 4,1 Prozent der Fahrfehler entfiel auf eine falsche Straßenbenutzung, wie die Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Knapp 3,6 Prozent der Autofahrer waren zum Zeitpunkt des Unfalles alkoholisiert. Weitere 3,4 Prozent der Pkw-Lenker begingen Fehler beim Überholen, weil sie beispielsweise nicht auf den Gegenverkehr achteten. Im Jahr davor lag der Anteil der Überholfehler mit 3,5 Prozent noch leicht über den der Alkoholfahrten mit 3,3 Prozent. Ansonsten hat sich der jeweilige Anteil und die Rangfolge der häufigsten Fahrfehler, die zu Unfällen führten, gegenüber den Vorjahren nur wenig verändert.
© 2025 Hüttener Versicherungsverein von 1892 Realisation JKM
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten (z.B. ihre IP-Adresse). Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit ihrer Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem sie in den individuellen Privatsphäre-Einstellungen widersprechen können.
Sie haben das Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung, bzw. Footer/Abschuss der Seite zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen.
Essenzielle Services sind für die grundlegende Funktionalität der Website erforderlich. Sie enthalten nur technisch notwendige Services. Diesen Services kann nicht widersprochen werden
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Inhalte von Drittanbietern, wie z.B. Google Maps, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen, werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen.
Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.