(verpd) Das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft hat untersucht, ob Rentnerhaushalte von der Inflationswelle im Jahr 2022 besonders betroffen waren. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass sowohl die normalen Haushalte als auch die von gesetzlich Rentenversicherten an Kaufkraft verloren haben. Die sollte bei der Altersvorsorge unbedingt berücksichtigt werden.
Das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund untersucht, ob die Personen, die eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten, anders von der Inflation betroffen gewesen sind als andere Personen.
Die IW-Wissenschaftler betrachteten dazu neben den Haushalten mit GRV-Rentnern auch Arbeitnehmerhaushalte. Das Fazit der Wissenschaftler überrascht: „Seit 2018 sank die Kaufkraft der GRV-Rentner um 1,7 Prozent, bei anderen Haushalten ging sie um 2,2 Prozent zurück“, wie bei IW zu lesen ist.
Da dem Wissenschaftsteam nur wenige aktuelle Daten zur Verfügung standen, musste man sich mit Fortschreibungen aus dem Jahr 2018 behelfen. So wurden etwa die monatlichen Ausgaben für 168 Konsumgüter in Preisreihen fortgeschrieben und unterstellt, dass die Verbraucher trotz des Inflationsdrucks ihr Konsumverhalten nicht geändert haben.
Im Ergebnis kamen die Wissenschaftler Dr. Martin Stockhausen und Dr. Martin Beznoska unter anderem zu dem Schluss, dass GRV-Rentnerhaushalte im Durchschnitt einen höheren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben.
Für die GRV-Rentner und die sonstigen Haushalte (vor allem Arbeitnehmer) betrug der Preisauftrieb im Jahr 2022 jeweils 8,1 Prozent. Dabei werden Rentnerhaushalte etwa durch hohe Energiepreise belastet, während Arbeitnehmer mehr für Verkehr (den Weg zur Arbeit) bezahlen müssen. Zum Vergleich: Die gesetzliche Anpassung der Renten (Rentenanpassung) betrug im gleichen Jahr nur 5,35 Prozent in West- und 6,12 Prozent in Ostdeutschland.
Im Jahr 2023 kamen die GRV-Rentner auf eine Inflationsrate von 5,8 und die sonstigen Haushalte auf 5,7 Prozent. Die genannte Inflationsrate entspricht der Teuerung innerhalb eines Jahres für Warengruppen wie Nahrung, Energie, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gesundheit, Verkehr, Miete und sonstiges. Auch hier war in Westdeutschland die Rentenanpassung mit 4,39 Prozent deutlich niedriger. In Ostdeutschland lag sie bei 5,86 Prozent.
Bei der Festlegung einer bedarfsgerechten Höhe der Altersvorsorge gilt es, zum einen zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Altersrente nicht einmal der Hälfte des bisherigen Einkommens entsprechen wird, da das Rentenniveau bereits jetzt bei nur 48 Prozent liegt.
Zum anderen reichen die Rentenanpassungen der gesetzlichen Altersrente oftmals nicht, um den Kaufkraftverlust, der durch die Inflation gegeben ist, auszugleichen, wie die IW-Studie belegt.
Daher ist es nicht nur wichtig, die Lücke zwischen der bisherigen Einkommens- und der künftigen Rentenhöhe zu schließen, sondern auch die Wertminderung der Alterseinkünfte infolge der Inflation abzusichern. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass auch die Ausgaben zum Beispiel für den Lebensunterhalt wie Nahrungsmittel und Wohnkosten steigen werden.
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