Ablenkung beim Autofahren erhöht das Unfallrisiko signifikant

(verpd) Eine Studie zeigt, dass immer mehr Autofahrer sich durch moderne Kommunikationstechnik im Auto vom Straßenverkehr ablenken lassen. Dadurch steigt das Unfallrisiko enorm. Doch eine direkte Kontrolle des Verhaltens im Fahrzeug soll es nicht geben. Sie könnte höchstens auf freiwilliger Basis über Telematik-Tarife eingeführt werden. Bis dahin appellieren die Versicherer an die Einsichtsfähigkeit ihrer Kunden und setzen auf mehr Kontrolle von außen.

Der Blick auf das in einer Hand gehaltene Handy während der Autofahrt sei längst wieder allgemein üblich geworden. Doch dieses Verhalten ist weiterhin verboten und kann je nach Umstand mit bis zu knapp 230 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.

Und das aus gutem Grund, wie eine Studie eines Kfz-Versicherers belegt. Untersuchungen zeigen, dass die Bedienung moderner Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte wie Handy, Autoradio und Bordcomputer den Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken und damit die Unfallgefahr um rund 50 Prozent erhöhen.

Unfallrisiko stark erhöht

Die Ergebnisse der Studie im Einzelnen: Wer das Radio über den modernen Bordcomputer bedient und dort auf die „Kacheln“ achten muss, erhöht das Unfallrisiko um sage und schreibe 89 Prozent. Bei Textnachrichten, die in das in der Hand gehaltene Mobiltelefon geschrieben werden, steigt das Risiko um 61 Prozent.

Wer so am Steuer Musik, Bilder oder Spiele nutzt, hat ein um 58 Prozent höheres Risiko, einen Crash zu bauen. Und selbst das Lesen von Textnachrichten auf dem Handy erhöht die Unfallgefahr um 56 Prozent und die Bedienung des Navis um 46 Prozent. Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, steigert sein Unfallrisiko um 32 Prozent.

Hohe Dunkelziffer

2022 wurden 117 Menschen nachweislich bei Unfällen getötet, weil die Unfallverursacher abgelenkt waren. Gleichzeitig wurden deswegen 8.233 Menschen verletzt. Experten gehen diesbezüglich noch von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.

Allein beim Telefonieren per Freisprecheinrichtung gibt es keine messbar höhere Unfallbelastung. Die Studie zeigt auf, dass das Ablenkungspotential seit 2016 deutlich gestiegen ist. Statistisch ist es unter den 18- bis 24-Jährigen heute 2,5-mal mehr verbreitet, am Steuer eine Nachricht ins Handy zu schreiben als 2016, wie der Vergleich zu einer Vorgängerstudie belegt. Junge Menschen nutzen das Smartphone zudem viel öfter als Autofahrer der anderen Altersklassen.

Mehr Kontrollen erwünscht

Fast 61 Prozent der in der Studie Befragten wären übrigens damit einverstanden, wenn die verbotene Handynutzung im Auto per polizeilicher Kameraüberwachung stärker kontrolliert würde.

Für längere Fahrverbote sprechen sich 57 Prozent der Befragten aus und über 55 Prozent würden deutlich höhere Geldbußen für die Täter begrüßen. Die Befragung von 1.202 Autofahrern fand mittels Telefoninterviews im Sommer 2022 statt.

Innenraumkontrolle freiwillig in Telematik-Tarifen möglich

Eine Überwachung per Kamera im Innenraum, bei der der Fahrblick analysiert und so eine Ablenkung erkannt wird, lehnt hingegen mit 61 Prozent eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer ab. Eine solche Zwangsüberwachung wäre auch rechtlich problematisch, wie Experten betonen.

Möglich sei es aber, diese Ablenkungskontrolle auf freiwilliger Basis, etwa in Telematik-Tarifen der Kfz-Versicherer, einzuführen. Schon heute können Autofahrer, die ihren Fahrstil überwachen lassen und besonders passiv fahren, Rabatte bei der Kfz-Versicherung erhalten. Bisher wird bei den Telematik-Tarifen aber vor allem das Geschwindigkeits- und Bremsverhalten kontrolliert und nicht das Ablenkungsverhalten.

Die rechtliche Grundlage

Laut § 23 Absatz 1a StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

Das Gesetz gilt für Geräte der Unterhaltungselektronik oder der Ortsbestimmung, insbesondere für „Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder“, aber auch für Taschenrechner. Laut § 23 StVO und gemäß Rechtsprechung ist die beschriebene Nutzung solcher Geräte nur dann erlaubt, wenn das Kfz steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular