Als Fußgänger unfallfrei ankommen

(verpd) Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden letztes Jahr 28.470 Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt und 437 getötet. Insbesondere im Herbst und Winter ist das Unfallrisiko durch rutschige Gehwege erhöht. Doch auch durch die Einhaltung der Verkehrsregeln könnten zahlreiche Fußgängerunfälle vermieden werden, wie die Unfallstatistik belegt. Zudem ist es wichtig, dass man als Fußgänger gesehen wird.

Nach einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle aufzeigt, wurden letztes Jahr 28.907 Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Das entspricht einer Steigerung um rund 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Konkret wurden 2023 bei Verkehrsunfällen 5.368 Fußgänger schwer und 23.102 leicht verletzt. Damit hat die Anzahl der Verletzten um 7,5 Prozent auf insgesamt 28.470 Betroffene gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Zudem starben letztes Jahr 437 Fußgänger. Das waren 69 Personen oder 18,8 Prozent mehr als noch im Vorjahr – das ist der größte Anstieg seit zwölf Jahren.

Die wichtigste Präventivmaßnahme: Die Verkehrsregeln beachten

Fußgänger können jedoch einiges tun, um ihr Unfallrisiko zu minimieren. Zu den wichtigsten Präventivmaßnahmen gehört, sich an die Verkehrsregeln zu halten und offensichtliche Unfallrisiken zu meiden. Dies zeigt auch eine Statistik über die häufigsten Fehlverhalten von Fußgängern, die zu Unfällen mit Personenschäden geführt haben.

Wie den Destatis-Daten zu entnehmen ist, wurden letztes Jahr knapp 11.840 Unfälle mit Personenschäden durch falsches Verhalten von beteiligten Fußgängern mit- oder hauptsächlich verursacht. In über 8.780 Fällen wurden Fehler beim Überqueren einer Fahrbahn festgestellt.

Allein über 4.910 Personen liefen auf die Straße, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Zudem traten 1.660 Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn, nachdem sie sich hinter einem Sichthindernis wie einem parkenden Lkw befanden. In rund 820 Fällen versuchten Verkehrsteilnehmer die Straße zu überqueren, obwohl die Fußgängerampel auf Rot stand.

Des Weiteren nutzten 630 Unfallbeteiligte nicht einen vorhandenen Zebrastreifen, eine Fußgängerampel oder einen Fußgängerüberweg, sondern gingen ganz in der Nähe über eine dicht befahrene Straße, über eine Kreuzung oder Einmündung.

Die Straße ohne Unfallrisiko überqueren

Wenn möglich, ist eine Straße nur an einer Ampel, einem Zebrastreifen oder einer anderen vorhandenen Fußgängerüber- oder -unterführung zu überqueren, dies gilt für Erwachsene, aber insbesondere auch für Kinder.

Alle Fußgänger sollten zudem darauf achten, dass sie bereits vor einer Straßenüberquerung für die anderen Verkehrsteilnehmer gut zu sehen sind und auf keinen Fall zwischen Sichthindernissen wie geparkten Autos oder Lkws stehen beziehungsweise durchgehen.

Bei Straßen ohne Bürgersteige ist grundsätzlich der linke Fahrbahnrand vom Fußgänger zu benutzen, damit er sich besser auf den entgegenkommenden Verkehr einstellen und bei Gefahr ausweichen kann.

Auffallen, um Unfälle zu vermeiden

Eine der häufigsten Ursachen ist zudem, dass Fußgänger von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Wer beispielsweise dunkle Kleidung trägt und bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Regen oder Schneefall nachts unterwegs ist, wird von Fahrzeugfahrern oft erst sehr spät erkannt.

Abhilfe schafft hier eine helle und kontrastreiche Kleidung. Besonders sichtbar sind zudem reflektierende Elemente auf der Kleidung. Das kann durchaus auch eine übergezogene neonfarbene Warnweste sein.

Stürze verhindern

Zudem empfiehlt es sich, bei schnee- oder eisglatten Wegen sowie auf Straßen, die durch Laub verschmutzt sind, Schuhe mit einem ausgeprägten Profil und rutschfesten Sohlen anzuziehen, um Sturzunfälle zu vermeiden.

Und noch ein Verhalten kann zum Unfall führen: Wer beispielsweise als Fußgänger ständig auf sein Smartphone schaut und nicht auf den Verkehr achtet, erhöht sein Unfallrisiko genauso wie jene Personen, die mit einem Kopfhörer unterwegs sind und deshalb zum Beispiel das Martinshorn eines herannahenden Polizei- oder Rettungswagens nicht hören.

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