(verpd) Nicht zuletzt führen auch die bereits getroffenen Regelungen bei der gesetzlichen Altersrente dazu, dass die Bürger aktuell deutlich später in Rente gehen als noch vor Jahren. Während in früheren Zeiten die Männer im Schnitt etwas älter waren beim Renteneintritt, hat sich dies seit rund fünf Jahren geändert. Dies zeigen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung.
Letztes Jahr haben mehr als 829.000 Bürger erstmalig eine gesetzliche Altersrente erhalten. Das Durchschnittsalter lag bei knapp 64,2 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Neurentner sogar einen Monat früher in Rente gegangen – 2019 lag das Renteneintrittsalter im Schnitt noch bei 64,3 Jahren. Vergleicht man jedoch die Jahre zuvor, wird deutlich, dass tendenziell das Alter, ab dem die Bürger in den Ruhestand wechseln, steigt, wie die veröffentlichte Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegt.
Im Jahr 2000 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter noch bei 62,3 Jahren. Damals haben die Bürger somit fast zwei Jahre früher erstmalig eine Altersrente erhalten als in 2019 oder 2020. Auch 2010 und 2011 waren die Neurentner beim Erstbezug der Rente im Schnitt 63,5 Jahre alt. Danach lag das durchschnittliche Rentenalter in jedem Jahr bei mindestens 64 Jahren und darüber. Doch auch zwischen den Geschlechtern gab es deutliche Änderungen beim Renteneintrittsalter.
Während von 2006 bis 2012 Männer in dem Jahr, in dem sie in den Ruhestand wechselten, im Schnitt bis zu sechs Monate jünger waren als Frauen, die erstmals eine Altersrente bezogen, hat sich dies gewandelt. 2020 sind die männlichen Neurentner durchschnittlich mit nicht ganz 64,1 Jahren in Rente gegangen, bei den weiblichen Neurentnern lag im gleichen Jahr das Renteneintrittsalter im Schnitt dagegen bei über 64,2 Jahren.
Diese Entwicklung des tendenziell späteren Renteneintritts und auch der Unterschied zwischen Männern und Frauen hat mehrere Ursachen. Zum einen gibt es Altersrentenarten, bei denen zwar bereits ein früher Renteneintritt möglich war, die heute aber nur noch von wenigen beantragt werden können, weil sie auf bestimmte Geburtsjahrgänge beschränkt wurden. So gibt es beispielsweise die Altersrente für Frauen, bei der ein Renteneintritt bereits mit dem 60. Lebensjahr möglich ist, nur noch für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.
Aufgrund der Voraussetzungen kann diese Altersrente nur noch von wenigen Frauen beantragt werden. Bisher war diese Altersrentenart jedoch sehr beliebt. Ende letzten Jahres erhielten 3,32 Millionen Personen und damit knapp 18 Prozent aller Altersrentner und sogar fast ein Drittel aller weiblichen Rentenbezieher eine Altersrente für Frauen. Doch nur 0,2 Prozent aller Neurentner beziehungsweise 735 Frauen hatten 2020 eine solche Rente erstmalig erhalten.
Zum anderen wird von 2012 bis 2031 die gesetzlich vorgegebene Altersgrenze, ab der man frühestens in Rente gehen kann, bei allen anderen Rentenarten schrittweise erhöht. Eine reguläre Altersrente bekommt zum Beispiel, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren (Wartezeit) erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht hat. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die reguläre Altersrente für alle, die ab 1947 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr schrittweise angehoben.
Personen, die 1951 oder 1952 geboren sind, hatten die Möglichkeit, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen wie eine 45-jährige Wartezeit erfüllten, bereits mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten. Seit 2016 wird für alle später Geborenen das Renteneintrittsalter für diese abschlagsfreie Rentenart vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Zwar kann man auch eine Altersrente für langjährig Versicherte nach einer 35-jährigen Wartezeit bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters für eine abschlagsfreie Rente erhöhen sich mit einem späteren Geburtsjahr jedoch die Rentenabschläge bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren. Während im Schnitt die Neurentner mit dieser Rentenart in 2015 noch mit 63,0 Jahren in Rente gegangen sind, waren sie letztes Jahr fast 63,4 Jahre alt. Auch bei der Altersrente für Schwerbehinderte gibt es eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze. Damit stieg zum Beispiel das durchschnittliche Renteneintrittsalter von 61,9 Jahren in 2015 auf fast 62,5 Jahre in 2020.
Wer plant, dass er weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte vorzeitig privat vorsorgen. Denn zum einen entspricht die Höhe der gesetzlichen Rente in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Einkommens. Zum anderen ist je nach erreichter Wartezeit auch ein früherer Renteneintritt möglich, aber nur durch eine Kürzung der Rente in Form von Abschlägen, die für die gesamte Rentenbezugsdauer gilt.
Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente eventuell unter Berücksichtigung der Abschläge tatsächlich sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.
Um auch im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können, ist es wichtig, dass der Rentenbeginn und die Höhe der garantierten Rente einer privaten Rentenvorsorge auf das gewünschte Renteneintrittsalter abgestimmt werden.