Anzahl der Erwerbstätigen wieder gestiegen

(verpd) Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland war zum Ende eines ersten Halbjahres so hoch wie noch nie. Dies geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Wer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger seinen Lebensunterhalt überwiegend aus dem eigenen Verdienst bestreitet, sollte auf eine ausreichende Einkommensabsicherung im Falle einer längeren krankheits- oder unfallbedingten Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit achten. Der gesetzliche Schutz reicht hierfür in der Regel nicht.

Am Ende des zweiten Vierteljahres 2024 waren hierzulande nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 46,15 Millionen Personen erwerbstätig. Nur Ende 2023 lag die Anzahl mit 46,27 Millionen Erwerbstätige noch etwas höher.

Dieser bisherige Rekordwert reduzierte sich bis zum Ende des ersten Vierteljahres 2024 um 0,8 Prozent und stieg dann im zweiten Vierteljahr wieder um 0,5 Prozent. Insgesamt gab es zum Ende eines ersten Halbjahres damit noch nie so viele Erwerbstätige wie 2024.

Mehr Arbeitnehmer, weniger Selbstständige

Im Detail gab es Ende Juni 2024 knapp 3.823.000 Millionen Selbstständige und rund 42.325.000 Millionen Arbeitnehmer. Die Zahl der Arbeitnehmer ist gegenüber dem ersten Vierteljahr 2024 um 0,6 Prozent und im Vergleich zum zweiten Vierteljahr 2023 um 0,5 Prozent gestiegen. Dagegen hat sich die Anzahl der Selbstständigen gegenüber dem letzten Quartal um 0,1 Prozent und innerhalb eines Jahres sogar um 0,8 Prozent reduziert.

Doch egal, ob als Selbstständiger oder Arbeitnehmer, alle Haupt- oder Alleinverdiener eines Haushalts sollten sich frühzeitig gegen Einkommenseinbußen absichern, die bei längerer unfall- oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auftreten können. Die Absicherung über die Sozialversicherungen reicht in der Regel nicht aus.

Unzureichende gesetzliche Einkommensabsicherung

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist niedriger als das bisherige Einkommen und entfällt sogar nach einer gewissen Zeit. Danach kann nur noch Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen werden, beides deutlich geringer als das vorherige Gehalt. Selbstständige haben meist keinen Anspruch auf Krankengeld aus der GKV.

Auch die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gleicht den Einkommensverlust bei dauerhafter Erwerbsminderung nur unzureichend aus. Seit 2001 gibt es zudem für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Lösungen für eine umfassende Einkommensabsicherung bei Krankheit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit an. Auf Wunsch berät der Versicherungsvermittler über eine individuell passende Vorsorge.

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