Arzneimittel, die das Unfallrisiko beim Autofahren erhöhen

(verpd) Wer ohne auf die Nebenwirkungen zu achten rezeptpflichtige, aber frei verkäufliche Medikamente einnimmt und dann ein Kraftfahrzeug fährt, bringt unter Umständen nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Denn einige Arzneimittelwirkstoffe minimieren die Fahrtüchtigkeit zum Teil erheblich. Das erhöht nicht nur das Unfallrisiko, sondern kann auch eine Bestrafung wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nach sich ziehen.

Es gibt zahlreiche Menschen, die aufgrund eines akuten Leidens oder einer chronischen Krankheit zeitweise oder dauerhaft Arzneimittel einnehmen müssen. Allerdings beeinflussen nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. (DVR) etwa fünf Prozent aller 55.000 aktuell zugelassenen Medikamente negativ die Fahrtüchtigkeit.

Einige Arzneiwirkstoffe können beispielsweise zu Übelkeit, Schwindel, Müdigkeit oder riskantem Verhalten führen, aber auch die Konzentrations-, Seh- oder Reaktionsfähigkeit teils stark herabsetzen. Jedes einzelne Symptom erhöht das Unfallrisiko beim Autofahren deutlich.

Hohe Strafen sind möglich

Wer unter Medikamenteneinfluss fährt, obwohl er deswegen fahruntauglich ist, kann wie bei einer Trunkenheitsfahrt je nach Umstand mit einem Bußgeld, mit Punkten im Fahreignungsregister, mit Führerscheinentzug bis hin zu einer Gefängnisstrafe bestraft werden.

Verursacht jemand aufgrund eines Medikamenteneinflusses einen Unfall, erstattet zwar dessen Kfz-Haftpflichtversicherung dem Unfallgegner den Schaden, allerdings hat der Kfz-Versicherer das Recht, bis zu 5.000 Euro von dem zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtigen Fahrer zurückzufordern (Regress).

Hat der Unfallverursacher eine Vollkaskoversicherung, kann der Kfz-Versicherer die Kaskoleistung aufgrund der begangenen groben Fahrlässigkeit – darunter fällt nämlich auch das Fahren trotz medikamentenbedingter Fahruntauglichkeit – anteilig der Schwere des Verschuldens kürzen.

Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können

Daher muss sich jeder, der rezeptpflichtige, aber auch rezeptfreie Arzneien einnimmt, unbedingt informieren, inwieweit die Nebenwirkungen und – sofern man mehrere Präparate einnimmt – auch die Wechselwirkungen dieser Medikamente dazu führen können, dass man nicht mehr fahrtauglich ist.

Hinweise dazu gibt es beim Arzt, Apotheker sowie auf dem Beipackzettel der Arznei. Umfassende Informationen zum Thema Autofahren und Medikamente enthält der Webauftritt des DVR. Hier gibt es auch eine Aufzählung von einigen für Kfz-Fahrer riskanten Medikamentengruppen.

Unter anderem können folgende frei verkäufliche oder rezeptpflichtige Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit einschränken: Erkältungsmittel wie Schnupfenspray und Hustensaft, Augentropfen, Schlaf- oder Beruhigungsmittel, Antidepressiva, Schmerzmittel sowie Arzneien gegen Allergien, Diabetes, Bluthochdruck, Magen-Darm- oder Herzerkrankungen, Depressionen und sonstige psychische Störungen. Auch nach einer Vollnarkose für eine (ambulante) Operation oder Untersuchung darf man in der Regel 24 Stunden kein Auto selbst fahren.

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