(verpd) Eine Privathaftpflicht-Versicherung sorgt dafür, dass ein Malheur nicht zum existenziellen Problem wird, daher ist sie einer der wichtigsten Policen, über die man als Privatperson geschützt sein sollte. Allerdings sollte man regelmäßig die Aktualität des bestehenden Versicherungsschutzes prüfen. Denn einige Risiken, die es früher noch nicht gab oder die bisher nicht versicherbar waren, sind in neueren Policen kostenlos oder gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert.
Jeder kann aus Versehen einen anderen schädigen, egal, ob man während eines Restaurantbesuches versehentlich das Smartphone eines Gastes beim Vorbeigehen vom Tisch herunterwirft oder beim Radfahren einen Fußgänger übersieht und umfährt. Nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet jeder für alle Schäden, die er unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe.
Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung nimmt dem Versicherten solche finanziellen Risiken ab. Hat ein Versicherter versehentlich einen Schaden verursacht, übernimmt eine solche Police zum einen die berechtigten Schadenersatzansprüche und wehrt zum anderen aber auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ab. Sollte dazu ein Rechtsstreit notwendig sein, trägt der Privathaftpflicht-Versicherer beispielsweise die dabei anfallenden Prozesskosten.
Besteht eine Privathaftpflicht-Police allerdings schon seit Jahren, sollte man prüfen, inwieweit der vereinbarte Versicherungsumfang noch ausreicht, um die aktuellen Risiken ausreichend abzusichern.
Unter anderem sind in den meisten älteren Privathaftpflicht-Verträgen deutlich niedrigere Versicherungssummen – auch Deckungssummen genannt – vereinbart, als heute möglich sind. Da man im Schadenfall laut Gesetz jedoch unbegrenzt haften muss, ist es besser, mit einer möglichst hohen Versicherungssumme geschützt zu sein.
Liegt die vereinbarte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beispielsweise unter fünf Millionen Euro, sollte die Police unbedingt geändert werden. Heutzutage ist eine Deckungssumme von zehn, 20 oder mehr Millionen Euro üblich, was eine höhere Sicherheit bietet.
Reicht nämlich die Versicherungssumme der Privathaftpflicht-Police für den angerichteten Schaden nicht, muss man den Restbetrag aus der eigenen Tasche zahlen. Insbesondere, wenn man versehentlich andere schwer verletzt oder beispielsweise einen hohen Brandschaden an mehreren Gebäuden verursacht, kann der Schaden schnell in einem achtstelligen Bereich liegen.
Zudem gehören viele Risiken, die früher noch nicht vorhanden oder auch absicherbar waren, bei neuen Policen mittlerweile zum Standardversicherungs-Umfang oder können gegen einen kleinen Aufpreis in den bisherigen Versicherungsvertrag miteingeschlossen werden.
So sind im Gegensatz zu heutigen Verträgen in vielen älteren Policen beispielsweise Schäden, die man bei einer Gefälligkeit verursacht, nicht versichert. Wer heute beispielsweise ein E-Bike, einen automatischen Rasenmäher oder eine Drohne besitzt, sollte darauf achten, dass Unfallschäden, die man damit versehentlich bei anderen anrichtet, durch die Privathaftpflicht-Police abgedeckt sind.
Selbst Schäden, die bei anderen versehentlich entstehen, weil man an sie eine E-Mail versendet, ohne zu wissen, dass ein Schadprogramm auf dem eigenen Computer ist, und man dieses dadurch weitergibt, sind heute versicherbar.
Wichtig ist außerdem, dass der Versicherungsschutz stets zur aktuellen Lebenssituation passt. Anderenfalls drohen im Schadenfall existenzgefährdende Absicherungslücken, die durch eine regelmäßige Vertragsaktualisierung vermeidbar sind. In vielen aktuellen Policen kann beispielsweise das Kostenrisiko, wenn man den Schlüssel zur Arbeitsstelle verliert, mitversichert werden.
Auch der Schaden, den die eigene am Haus installierte Photovoltaikanlage anrichtet, wenn beispielsweise Teile herabfallen und einen Passanten verletzten, kann in einer Privathaftpflicht-Police zum Teil mit abgesichert werden.
In einigen Versicherungsverträgen können zudem auch die volljährigen Kinder, die eigenen Eltern oder sonstige Personen, die mit in der Wohnung leben, in den Versicherungsschutz miteingeschlossen werden. Damit sind auch Schäden, die diese Personen durch ein Missgeschick verursachen, versichert – und zwar, ohne dass sie dafür eine eigene Privathaftpflicht-Police benötigen.
Sinnvoll ist zudem die in vielen Privathaftpflicht-Policen teils als Zusatzbaustein angebotene Absicherung von Forderungsausfall-Schäden. Forderungsausfälle sind Schäden, die der Versicherte durch einen anderen erleidet und für die der Schädiger eigentlich auch haften müsste, aber dem nicht nachkommt, weil er keine Privathaftpflicht-Police hat und zudem über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt.
Hat der Geschädigte in seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung einen Forderungsausfallschutz mitversichert, erhält er die Forderungsausfälle, die er selbst erleidet, von seiner eigenen Privathaftpflicht-Police ersetzt.
Um die mögliche Absicherungslücken in der bisherigen Privathaftpflicht-Police zu erkennen, sollte man folgende Fragen beantworten:
Inwieweit die genannten Risiken bereits in der vorhandenen Police mitversichert sind oder dort miteingeschlossen werden, hängt vom vereinbarten Tarif ab. Details dazu können der Police und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Schneller und einfacher ist es, wenn man sich diesbezüglich von einem Versicherungsfachmann beraten lässt. Stellt sich heraus, dass Absicherungslücken bestehen, können diverse Risiken, sofern dies im bisherigen Tarif möglich ist, meist gegen einen Prämienaufschlag mitversichert werden.
Die meisten Versicherer bieten jedoch auch eine Vertragsumstellung auf einen aktuellen Tarif mit einem zeitgemäßen und damit umfassenderen Versicherungsschutz an. Damit sind in der Regel bereits die meisten bisher bestehenden Absicherungslücken ohne Preisaufschlag abgedeckt. Die neuen Policen sind trotz der in der Regel höheren Versicherungssummen und des umfangreicheren Versicherungsschutzes meist immer noch vergleichsweise günstig.