(verpd) Nach Angaben des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschland e.V. sieht jedes zehnte Kind schlecht. Dabei ist gutes Sehen eine wichtige Voraussetzung für eine normale geistige und motorische Entwicklung. Viele Sehfehler im Kindesalter lassen sich zudem komplett beheben beziehungsweise heilen, wenn sie rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Daher ist bereits im frühesten Kindesalter eine augenärztliche Untersuchung wichtig.
Die volle Sehfähigkeit entwickelt sich nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ab Geburt bis zum Alter von zehn bis zwölf Jahren. Allerdings leidet nach Angaben des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschland e.V. (BVA) rund jedes zehnte Kind an einem Sehfehler.
Viele Sehschwächen, die bereits vor dem Grundschulalter erkannt werden, könnten nach Aussagen des BVA jedoch vollständig behoben werden. Allerdings werden immer noch rund 60 Prozent aller Sehfehler zu spät diagnostiziert, unter anderem, weil viele Eltern nicht oder sehr spät mit ihrem Kind zu einer augenärztlichen Untersuchung gehen.
Der BVA empfiehlt jedoch, jedes Kind spätestens im Alter von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren von einem Augenarzt auf eine mögliche Sehschwäche hin untersuchen zu lassen. Sind innerhalb der Familie Augenerkrankungen bekannt, wurde das Kind zu früh geboren oder hat es einen Entwicklungsrückstand, ist eine Früherkennungs-Untersuchung bereits zwischen dem sechsten und zwölften Lebensmonat sinnvoll.
Bei sichtbaren Auffälligkeiten wie einem Augenzittern, einer Hornhauttrübung, grau-weißlichen Pupillen oder bei großen lichtscheuen Augen sollten die Eltern mit ihrem Kind sofort zur augenärztlichen Untersuchung gehen. Eine Sehschwäche, die nach dem siebten Lebensjahr erkannt wird, lässt sich zumindest mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgleichen.
Generell wichtig ist es zudem, die kostenlosen Früherkennungs-Untersuchungen – die sogenannten U-Untersuchungen – durchführen zu lassen. Diese zehn Untersuchungen werden zwischen der Geburt und dem 64. Lebensmonat vorgenommen. Bei fast allen Kontrollen wird auch die Sehfähigkeit überprüft.
Da ein Mensch laut BVA rund 90 Prozent aller Sinneseindrücke und mehr als 80 Prozent seines Wissens über das Sehen aufnimmt, beeinträchtigt schlechtes Sehen die kindliche Entwicklung, aber auch die schulische Leistungsfähigkeit.
Anzeichen auf ein mögliches Sehproblem gibt es schon bei Kleinkindern, nämlich wenn ein Kind beispielsweise ständig den Kopf schief hält, sich die Augen reibt oder die Augen oft zusammenkneift, zwinkert, blinzelt oder schielt, aber auch wenn es häufig danebengreift, wenn man ihm etwas reicht. Auffällig ist auch, wenn ein Grundschulkind beim Lesen und Schreiben schnell ermüdet, in der Zeile verrutscht, ein Buch sehr nahe hält oder auffällig dicht am Computermonitor oder Fernseher sitzt.
Auch eine Lese- und Rechtschreibschwäche, Ungeschicklichkeiten, Ängstlichkeit sowie häufige Kopfschmerzen oder keine Lust zum Lesen, Malen oder Basteln können Anzeichen für eine Sehschwäche sein. Kurzsichtige Kinder müssen sich beim Lesen von der Tafel zum Beispiel enorm anstrengen. Weitsichtige Schüler hingegen haben beim Lesen im Buch oder Heft Probleme.
Eine Sehschwäche kann zudem zu Konzentrationsproblemen, Ermüdung und Kopfschmerzen führen. Eltern sollten daher die Sehfähigkeit ihres Kindesgenau beobachten, und bei den ersten Anzeichen auf ein Sehproblem zum Augenarzt gehen, damit dieser abklären kann, ob bei dem Kind eine Sehschwäche vorliegt-
Ist das Kind gesetzlich krankenversichert übernimmt die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel die augenärztliche Untersuchung. Allerdings werden die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen sowie für schulsporttaugliche Brillengläser selbst bei minderjährigen Kindern nur in der im gesetzlichen Leistungskatalog vorgegebenen Qualität und höchstens bis zu einem festgelegten Betrag übernommen.
Dünne und entspiegelte Kunststoffgläser sind normalerweise nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und werden daher auch nicht vollständig übernommen.
Auch Brillengestelle müssen die Eltern in der Regel selbst zahlen. Um diesem Kostenrisiko zu entgehen, empfiehlt sich eine private Krankenzusatz-Versicherung. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche bestehende Police die Kosten für Brillengestelle, aber auch für höherwertige Brillengläser.