Betriebliche Altersvorsorge stärkt Loyalität zum Arbeitgeber

(verpd) Bei der Wahl des Arbeitgebers spielen das Gehalt, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und Benefits eine große Rolle. Für knapp ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland war die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Grund für die Wahl des aktuellen Arbeitgebers, fast die Hälfte sieht sie als Grund, bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben. Dies zeigt eine jüngst veröffentlichte Studie.

Zu den wesentlichen Benefits, mit welchen Unternehmen Mitarbeitende gewinnen und halten können, gehört die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Studie „Global Benefits Attitudes 2024“ der Willis Towers Watson plc. (WTW), einem Risikomanagement-, Finanzdienstleistungs- und Beratungsunternehmen.

Die Untersuchung erfasst die Einstellung von Arbeitnehmenden zu den Themen Wohlbefinden (Wellbeing) und Altersvorsorge. Die Erhebung wurde unter rund 45.000 Befragten in 29 Ländern durchgeführt. In Deutschland nahmen 2.000 Arbeitnehmende im Zeitraum Januar bis Februar 2024 teil.

„Die Befragten repräsentieren hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen und Branchenzugehörigkeit ein breites Spektrum der deutschen Arbeitnehmerschaft. Um die Repräsentativität der Ergebnisse zu erhöhen, wurden diese durch Gewichtung der tatsächlichen statistischen Verteilung in Deutschland angeglichen“, berichten die Studienautoren.

Jobfluktuation ebbt ab

Die Analyse zeigt: Die Wechselbereitschaft der Arbeitnehmenden hierzulande sinkt. Waren vor zwei Jahren noch 47 Prozent auf der Suche nach einem neuen Job oder offen für neue Angebote, sind es heute noch 38 Prozent.

Dennoch bleiben Mitarbeitergewinnung und -bindung wichtige Themen. Schlüsselfaktoren hierfür sind nach wie vor Gehalt, Jobsicherheit – und Benefits.

So würden 32 Prozent der Befragten wegen eines besseren Angebots von Zusatzleistungen den Job wechseln, sofern sie einer ähnlichen Tätigkeit nachgehen könnten und keine Gehaltseinbußen hinnehmen müssten. 49 Prozent haben sich wegen der angebotenen Benefits für ihren aktuellen Arbeitgeber entschieden.

Auswahlmöglichkeit steigert Zufriedenheit

Allerdings lässt die Zufriedenheit mit den Leistungen nach wie vor zu wünschen übrig. Zwar entsprechen diese bei 59 Prozent den Bedürfnissen, dennoch würde nur knapp ein Viertel den Arbeitgeber deshalb auch weiterempfehlen. Eine größere Zufriedenheit lässt sich den Studienautoren zufolge durch größere Auswahlmöglichkeiten erreichen.

„Arbeitnehmende, die auswählen können, sind mit ihren Leistungen deutlich zufriedener als solche, die keine Wahlmöglichkeiten haben, das sollten Unternehmen in der Zusammenstellung ihres Angebots unbedingt beachten“, wird berichtet.

Zu den zentralen Zusatzleistungen gehört der Studie zufolge die betriebliche Altersvorsorge. So sagen 31 Prozent der Befragten, dass die Betriebsrente ein wichtiger Grund für die Wahl des aktuellen Arbeitgebers war, 47 Prozent sehen sie als Grund, bei ihrem Arbeitgeber zu bleiben.

Sorgenvoller Blick auf den Ruhestand

Gleichzeitig ist die Zahl der unter 50-Jährigen, die davon ausgehen, dass sie mit 70 Jahren oder älter noch arbeiten werden, innerhalb von zwei Jahren sprunghaft von elf auf 20 Prozent gestiegen – so hoch wie nie zuvor.

Zwar gehen bei den über 50-Jährigen nur sieben Prozent davon aus, mindestens bis zum 70. Lebensjahr zu arbeiten. Allerdings lag auch vor zwei Jahren der Anteil derer, die in dieser Altersgruppe mit so einem späten Rentenbeginn rechneten, nur bei drei Prozent.

Unter allen Befragten hat sich zudem die Zahl derjenigen erhöht, die ihrer Meinung nach zu wenig für die Rente sparen. So sagen 75 Prozent, sie müssten mehr sparen, als sie es derzeit tun. Frauen und Geringverdienende zeigen sich besorgter über ihre finanzielle Situation im Rentenalter als Männer und Besserverdienende.

Hier zeigt sich die Chance für die Unternehmen. Zum einen kann man mit einer bAV den Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden, zum anderen unterstützt man ihn gleichzeitig bei der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand.

Recht auf betriebliche Altersvorsorge

Grundsätzlich hat seit 2002 jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehalts in eine bAV einzuzahlen. Der Arbeitgeber kann bestimmen, welche der fünf Varianten der bAV er anbietet: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage oder die Unterstützungskasse. Wenn der Arbeitgeber keine bAV mit Entgeltumwandlung anbietet, kann der Arbeitnehmer zumindest eine Direktversicherung verlangen.

Eine bAV mittels Entgeltumwandlung erhöht nicht nur die späteren Alterseinkünfte, sondern spart während der Einzahlphase auch Sozialabgaben und Steuern. Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer darf pro Kalenderjahr Teile seines Gehalts bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen.

Diese BBG beträgt aktuell 90.600 Euro. Somit können Arbeitnehmer 3.624 Euro im Jahr 2024 steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV einzahlen. Zusätzlich können bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds weitere vier Prozent der BBG lohnsteuerfrei in den bAV-Vertrag eingezahlt werden. Das ergibt insgesamt acht Prozent der BBG. Seit 2024 sind dadurch bis zu 7.248 Euro der eingezahlten bAV-Beiträge von der Lohnsteuer befreit.

Arbeitgeber müssen seit 2022 für alle bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung, bei denen Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehaltes einbringen, einen Zuschuss zahlen, wenn sie durch die bAV selbst Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieser beträgt – sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist – 15 Prozent des eingezahlten sozialabgabenfreien Betrages, und somit aktuell bis zu 543,60 Euro in 2024. Eine Beratung zur bAV erhält man vom Versicherungsvermittler.

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