(verpd) In 2024 können Arbeitnehmer mittels einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Gehaltsumwandlung noch mehr Steuern und Sozialabgaben sparen als bisher. Grund dafür ist die Anhebung der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresanfang. Denn dadurch ist auch der Betrag, den Arbeitnehmer sozialabgaben- und steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge maximal einzahlen können, gestiegen. Erhöht hat sich zudem der maximale Arbeitgeberzuschuss.
Seit 2002 hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehaltes (inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld) in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen. Insgesamt gibt es fünf bAV-Varianten, nämlich die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage oder die Unterstützungskasse.
Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine bAV mit Entgeltumwandlung an, kann der Arbeitnehmer zumindest eine Direktversicherung fordern. Eine bAV mittels einer Entgeltumwandlung erhöht dabei nicht nur die späteren Alterseinkünfte, sondern spart dem Arbeitnehmer während der Einzahlphase auch Sozialabgaben und Steuern. Das Sparpotenzial hat sich zum 1. Januar 2024 erhöht.
Jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer ist berechtigt, pro Kalenderjahr Teile seines Gehaltes bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) in die bAV steuer- und sozialversicherungsfrei einzuzahlen.
Diese BBG ist von 87.600 Euro im Jahr 2023 auf 90.600 Euro im Jahr 2024 gestiegen. Daher können Arbeitnehmer statt bisher 3.504 Euro in 2023 nun 120 Euro mehr, nämlich 3.624 Euro im Jahr 2024, in eine bAV mit Entgeltumwandlung einzahlen, ohne dass sie für diesen Betrag Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Abgaben entrichten müssen.
Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer zusätzlich bis zu weitere vier Prozent der geltenden BBG lohnsteuerfrei in den bAV-Vertrag einbringen. Das sind somit acht Prozent der BBG. Insgesamt sind im Rahmen einer solchen bAV seit 2024 dadurch bis zu 7.248 Euro der eingezahlten bAV-Beiträge von der Lohnsteuer befreit – das sind 240 Euro mehr als letztes Jahr.
Seit dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber für alle neuen und bestehenden bAV-Verträge, für die Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttolohns einbringen, einen Zuschuss zahlen.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt in der Regel 15 Prozent des in die bAV per Entgeltumwandlung eingezahlten Betrages. Das ist 2024 ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von bis zu 543,60 Euro (15 Prozent von 3.624 Euro) und damit 18 Euro mehr als 2023.
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart und im eventuell bestehenden Tarifvertrag kein höherer Zuschuss oder eine andere Regelung festgelegt ist. Ausführliche Informationen zu den Vorteilen der bAV als Arbeitnehmer, aber auch als Arbeitgeber erhält man beim Versicherungsvermittler.
© 2025 Hüttener Versicherungsverein von 1892 Realisation JKM
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten (z.B. ihre IP-Adresse). Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit ihrer Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem sie in den individuellen Privatsphäre-Einstellungen widersprechen können.
Sie haben das Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung, bzw. Footer/Abschuss der Seite zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen.
Essenzielle Services sind für die grundlegende Funktionalität der Website erforderlich. Sie enthalten nur technisch notwendige Services. Diesen Services kann nicht widersprochen werden
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Inhalte von Drittanbietern, wie z.B. Google Maps, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen, werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen.
Du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.