Damit das Familieneinkommen abgesichert ist

(verpd) Der Großteil der Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern lebt vom Erwerbseinkommen des oder der Hauptverdiener. Umso wichtiger ist es, dass das Familieneinkommen auch bei einer krankheits- oder unfallbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gesichert ist. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu entsprechende Lösungen an.

Hierzulande gab es letztes Jahr nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fast 11,9 Millionen Haushalte, in denen Kinder lebten. 80 Prozent dieser Familien oder Alleinerziehenden finanzierten ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch das Erwerbseinkommen eines oder mehrerer Familienmitglieder.

Fällt beispielsweise in der Folge eines schweren Unfalles oder einer langwierigen Krankheit das Einkommen des Hauptverdieners weg oder reduziert sich deutlich, kann es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Daher sollten Eltern unbedingt an eine umfassende Einkommenssicherung denken.

Drohende Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit …

Einkommensausfälle drohen beispielsweise, wenn man als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten zwar im Krankheitsfall nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber als Lohnersatzleistung ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse, allerdings ist dieses niedriger als das bisherige Nettogehalt.

Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für maximal 78 Wochen 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Zwar hängt die Krankengeldhöhe vom Brutto- beziehungsweise Nettoeinkommen ab, allerdings berücksichtigt die GKV maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG). Das sind in 2023 monatlich 4.987,50 Euro.

Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht miteinbezogen. Wer im Monat mehr verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.491,40 Euro im Monat (70 Prozent der BBMG) als Krankengeld ausbezahlt. Das sind maximal 116,38 Euro pro Tag. Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.

Viele Selbstständige haben sogar keinen gesetzlichen Einkommensschutz im Krankheitsfall, weil sie nicht in der GKV versichert sind oder sich dort (freiwillig) zu einem ermäßigten Beitragssatz – und damit ohne Krankengeldanspruch – versichert haben. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer und für Selbstständige ist jedoch über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

… oder infolge einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Kommt es krankheits- oder unfallbedingt zu einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsminderung des Hauptverdieners reichen die gesetzlichen Absicherungen ebenfalls nicht, um die dadurch verursachten Einkommenseinbußen auszugleichen. Wer beispielsweise nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente steht wiederum nur demjenigen zu, der gesundheitsbedingt keiner oder maximal bis zu sechs Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Bis auf wenige Ausnahmen muss man für einen Rentenanspruch zudem mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung gesetzlich rentenversichert gewesen sein und in dieser Zeit wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben.

Doch auch diese Rentenhöhe ist deutlich niedriger als das bisherige Gehalt, denn eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in der Regel selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung nicht einmal halb so hoch wie der bisherige Verdienst, als man noch voll erwerbsfähig war. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man wegen eines gesundheitlichen Leidens auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann.

Wer wie viele Selbstständige nicht gesetzlich rentenversichert ist, hat übrigens gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, auch wenn er erwerbsunfähig wird. Um Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufedern, bietet die Versicherungswirtschaft unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung für Arbeitnehmer wie auch für Selbstständige an.

Hinterbliebenenschutz für die Familie

Wer Kinder hat, sollte sich schon frühzeitig um eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung kümmern, denn auch in jungen Jahren kann man krankheits- oder unfallbedingt versterben. Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente für einen hinterbliebenen Ehepartner, der noch ein minderjähriges Kind oder ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung erzieht, ersetzt nicht einmal ein Viertel des bisherigen Verdienstes des Verstorbenen.

Sofern überhaupt ein Anspruch auf eine solche Rente besteht. Zudem kann es zu Abzügen bei der Hinterbliebenenrente kommen, wenn der hinterbliebenen Ehepartner ein eigenes Einkommen hat. Die Vollwaisenrente für ein hinterbliebenes Kind liegt in etwa unter zehn Prozent des bisherigen Einkommens des verstorbenen Elternteils, bei einem Halbwaisen sind es sogar weniger als fünf Prozent.

Mit dem Abschluss einer ausreichend hohen Risikolebens-Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Ehepartner und die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind. Eine solche Police zahlt nämlich an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Wer konkret wissen will, wie hoch die Absicherung der eigenen Angehörigen in den verschiedensten Situationen ist, inwieweit eventuell eine Versorgungslücke im Falle des Falles besteht und wie sich diese bedarfsgerecht schließen lässt, sollte sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen. Denn es gibt noch weitere Risiken und Gefahren für Familienmitglieder, deren teils dramatische Folgen sich zumindest in finanzieller Hinsicht mit entsprechenden Versicherungslösungen absichern lassen.

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