Damit das Schwimm- und Badevergnügen unfallfrei bleibt

(verpd) Jedes Jahr müssen hierzulande Rettungskräfte mehrere hundert Personen vor dem Ertrinken retten. Nicht immer gelingt es. Experten erklären, worauf der Einzelne unbedingt achten sollte, um sein Unfallrisiko beim Schwimmen und Baden zu minimieren.

Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) haben die Rettungsschwimmer des Vereins allein letztes Jahr fast 840 Menschen in Deutschland vor dem Ertrinken gerettet. Für weitere 355 Personen und damit 56 Menschen mehr als im Jahr zuvor kam jedoch jede Hilfe zu spät.

Das Risiko zu ertrinken, besteht in allen Gewässern, egal ob in Flüssen, Seen, Meeren, Gartenteichen, Hallen- und Freibädern oder in privaten Swimmingpools. Grundsätzlich sollte nach Angaben der DLRG jeder, der schwimmen geht, also Kinder wie auch Erwachsene, einige Grundsatzregeln beachten, um das Verletzungsrisiko oder die Gefahr zu ertrinken, so klein wie möglich zu halten.

Bewachte Gewässer sind vorzuziehen

Das fängt bei der Auswahl des passenden Gewässers an: Prinzipiell sollte bei öffentlichen Gewässern beispielsweise nur in den ausgewiesenen und bewachten Badezonen gebadet werden. Pflanzendurchwachsene Gewässer, bewachsene und sumpfige Uferzonen sowie Wasserstellen mit überdeckten Felsvorsprüngen sind tückisch und deshalb zu meiden.

Von unbekannten Ufern beispielsweise mit einem steil abfallenden Gelände oder versteckten Felsvorsprüngen sowie von Brandungen und Wellen geht ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr aus. In Gewässerabschnitten, wo Schiffe und Boote fahren, ist das Baden und Schwimmen zu gefährlich.

Im Schwimmbad sind Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sofort wieder freizumachen und nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen. Gefährlich und daher zu meiden sind auch Beckenbereiche mit Ansaugöffnungen für Wasserstrahlanlagen, Strömungskanäle oder ähnliches aufgrund ihrer teils großen Sogwirkung. Kündigt sich ein Gewitter an, sollte man das Wasser umgehend verlassen, denn mögliche Blitzeinschläge im Wasser sind lebensgefährlich.

Sicherheitshinweise beachten

In Schwimmbädern und an Seen oder Flüssen aufgestellte Hinweisschilder, die beschreiben, was erlaubt oder verboten ist, wie beispielsweise ein generelles Badeverbot, müssen beachtet und eingehalten werden.

An vom DLRG bewachten Gewässern werden Badeverbote beispielsweise bei einem herannahenden Gewitter oder wegen sonstiger Gefahren oftmals mit entsprechenden Flaggen angezeigt. Laut DLRG sind folgende Badezonen-Kennzeichnungen üblich:

  1. Rot-gelbe Flagge: gefahrloses Baden und Schwimmen möglich, Rettungsschwimmer bewachen den Bereich, keine Wassersportgeräte erlaubt
  2. Gelbe Flagge: Schwimmen in diesem Bereich nur für geübte Schwimmer
  3. Rote Flagge: Auf keinen Fall ins Wasser gehen – es besteht beim Schwimmen Lebensgefahr
  4. Schwarz-weiße Flagge: Bereich für die Nutzung von Wassersportgeräten – Schwimmen ist hier nicht erlaubt.

Was Eltern beachten sollten

Für Kinder können bereits sehr niedrige Wasserstände zum Verhängnis werden. Bei einem kleinen Kind ist nämlich der Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein Kind selbst bei einer geringen Wassertiefe von nur 30 Zentimetern seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann und ertrinkt.

Eltern sollten deshalb dringend darauf achten, dass Kleinkinder nicht unbemerkt zum Wasser, wie zum Beispiel zu Teichen und Swimmingpools, gelangen können. Prinzipiell ist es wichtig, den Kindern möglichst früh das Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten.

Doch auch ältere Kinder, die bereits schwimmen können, überschätzen häufig ihr Können oder unterschätzen die Gefahren, die Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, Kinder mit den Örtlichkeiten des Badegewässers vertraut zu machen und ausführlich auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen und sie am besten nur unter Aufsicht ins Wasser gehen zu lassen.

Grundsatzregeln für alle

Gesundheits- und Schwimmexperten wie von der DLRG raten folgende Grundsatzregeln einzuhalten, um das Verletzungsrisiko und die Gefahr zu ertrinken zu minimieren:

  • Jeder, der schwimmen geht, sollte dazu fit genug sein und sich nicht krank fühlen.
  • Erst wenn man sich geduscht und abgekühlt hat, sollte man ins Wasser gehen. Wer von der Sonne aufgeheizt ist, sollte auf keinen Fall ins kalte Wasser springen, anderenfalls drohen Kreislaufprobleme oder sogar ein Herzinfarkt.
  • Niemals sollte man mit vollem oder ganz leerem Magen und auch nicht alkoholisiert zum Schwimmen gehen.
  • Als Nichtschwimmer sollte man sich nur in einem Nichtschwimmerbecken aufhalten und nur bis zum Bauch ins Wasser gehen.
  • Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder -reifen bieten keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken.
  • Die eigenen Fähigkeiten und die eigene Kondition dürfen nicht überschätzt werden, daher sollte man nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen, wie man ohne konditionelle Probleme wieder zum Ufer zurück gelangt.
  • Auch wer mit einem Wasserspielzeug wie einer Luftmatratze auf dem Wasser unterwegs ist, sollte darauf achten, dass er sich trotz Strömung und/oder Wind nur so weit vom Ufer entfernt, wie er aus eigener Kraft wieder zurückkommt.
  • Ins Wasser springen sollte man nur dort, wo es erlaubt und für sich oder andere ungefährlich ist. Dazu sollte man das Gewässer gut kennen, denn in unbekannten Gewässern können von Wasser überdeckte Felsvorsprünge oder sonstige Gefahren lauern.
  • Wer im Wasser friert, sollte an Land gehen. Anderenfalls drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich werden können.

Weitere Sicherheitstipps zum Thema Baden und Schwimmen für Erwachsene und Kinder sind im Webauftritt des DLRG kostenlos aufrufbar.

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