(verpd) Jedes Jahr müssen hierzulande Rettungskräfte mehrere hundert Personen vor dem Ertrinken retten. Nicht immer gelingt es. Experten erklären, worauf der Einzelne unbedingt achten sollte, um sein Unfallrisiko beim Schwimmen und Baden zu minimieren.
Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) haben die Rettungsschwimmer des Vereins allein letztes Jahr fast 840 Menschen in Deutschland vor dem Ertrinken gerettet. Für weitere 355 Personen und damit 56 Menschen mehr als im Jahr zuvor kam jedoch jede Hilfe zu spät.
Das Risiko zu ertrinken, besteht in allen Gewässern, egal ob in Flüssen, Seen, Meeren, Gartenteichen, Hallen- und Freibädern oder in privaten Swimmingpools. Grundsätzlich sollte nach Angaben der DLRG jeder, der schwimmen geht, also Kinder wie auch Erwachsene, einige Grundsatzregeln beachten, um das Verletzungsrisiko oder die Gefahr zu ertrinken, so klein wie möglich zu halten.
Das fängt bei der Auswahl des passenden Gewässers an: Prinzipiell sollte bei öffentlichen Gewässern beispielsweise nur in den ausgewiesenen und bewachten Badezonen gebadet werden. Pflanzendurchwachsene Gewässer, bewachsene und sumpfige Uferzonen sowie Wasserstellen mit überdeckten Felsvorsprüngen sind tückisch und deshalb zu meiden.
Von unbekannten Ufern beispielsweise mit einem steil abfallenden Gelände oder versteckten Felsvorsprüngen sowie von Brandungen und Wellen geht ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr aus. In Gewässerabschnitten, wo Schiffe und Boote fahren, ist das Baden und Schwimmen zu gefährlich.
Im Schwimmbad sind Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sofort wieder freizumachen und nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen. Gefährlich und daher zu meiden sind auch Beckenbereiche mit Ansaugöffnungen für Wasserstrahlanlagen, Strömungskanäle oder ähnliches aufgrund ihrer teils großen Sogwirkung. Kündigt sich ein Gewitter an, sollte man das Wasser umgehend verlassen, denn mögliche Blitzeinschläge im Wasser sind lebensgefährlich.
In Schwimmbädern und an Seen oder Flüssen aufgestellte Hinweisschilder, die beschreiben, was erlaubt oder verboten ist, wie beispielsweise ein generelles Badeverbot, müssen beachtet und eingehalten werden.
An vom DLRG bewachten Gewässern werden Badeverbote beispielsweise bei einem herannahenden Gewitter oder wegen sonstiger Gefahren oftmals mit entsprechenden Flaggen angezeigt. Laut DLRG sind folgende Badezonen-Kennzeichnungen üblich:
Für Kinder können bereits sehr niedrige Wasserstände zum Verhängnis werden. Bei einem kleinen Kind ist nämlich der Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein Kind selbst bei einer geringen Wassertiefe von nur 30 Zentimetern seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann und ertrinkt.
Eltern sollten deshalb dringend darauf achten, dass Kleinkinder nicht unbemerkt zum Wasser, wie zum Beispiel zu Teichen und Swimmingpools, gelangen können. Prinzipiell ist es wichtig, den Kindern möglichst früh das Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten.
Doch auch ältere Kinder, die bereits schwimmen können, überschätzen häufig ihr Können oder unterschätzen die Gefahren, die Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen mit sich bringen. Daher ist es wichtig, Kinder mit den Örtlichkeiten des Badegewässers vertraut zu machen und ausführlich auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen und sie am besten nur unter Aufsicht ins Wasser gehen zu lassen.
Gesundheits- und Schwimmexperten wie von der DLRG raten folgende Grundsatzregeln einzuhalten, um das Verletzungsrisiko und die Gefahr zu ertrinken zu minimieren:
Weitere Sicherheitstipps zum Thema Baden und Schwimmen für Erwachsene und Kinder sind im Webauftritt des DLRG kostenlos aufrufbar.