Damit der Christbaum sicher zu Hause ankommt

(verpd) Bereits bei der Auswahl des Christbaums ist zu berücksichtigen, wie man ihn unbeschadet und unfallfrei nach Hause bringt. Wer den Baum mit dem Auto befördern möchte, sollte vor allem auf die passende Größe achten – andernfalls könnten nicht nur Transportprobleme, sondern auch Bußgelder drohen.

Wie einfach oder kompliziert der Transport eines Weihnachtsbaums nach Hause ist, hängt maßgeblich von seiner Größe ab. Kleine Bäume lassen sich oft bequem tragen oder problemlos in öffentlichen Verkehrsmitteln transportieren. Bei größeren Exemplaren wird es schwieriger: Hier ist in der Regel ein geeignetes Transportmittel wie ein Auto, ein Lastenrad oder ein Anhänger notwendig.

Grundsätzlich gilt: Ein Christbaum zählt beim Transport im oder auf einem Fahrzeug, in einem Anhänger oder mit einem (Lasten-)Fahrrad gemäß § 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) als Ladung. Diese muss so gesichert werden, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutscht, umkippt, herumrollt oder herunterfällt. Außerdem schreibt § 23 StVO vor, dass die Ladung die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen darf.

Transport im Autoinneren …

Kleine Weihnachtsbäume lassen sich je nach Autotyp oft sicher und bequem im geschlossenen Kofferraum oder auf der umgeklappten Rückbank eines Autos unterbringen. Wichtig ist dabei, den Baum in ein Netz zu verpacken und ihn gut zu sichern – idealerweise mit Gurten –, um ein Verrutschen zu verhindern. Eine zusätzliche Schutzfolie um den Baum bewahrt das Fahrzeuginnere vor Verschmutzungen.

Ist der Baum zu lang für den geschlossenen Kofferraum, kann er mit geöffnetem Kofferraum transportiert werden. Dabei gelten jedoch einige Vorschriften: Der Baum darf maximal 1,5 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen. Ragt er mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinaus, muss das Baumende mit einer roten Warnfahne oder einem Warnschild gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit sind zusätzlich eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler am herausragenden Baumende erforderlich.

… auf dem Autodach oder im Anhänger…

Der Transport auf dem Autodach ist mit einem geeigneten Dachträgersystem zulässig. Den Baum einfach auf das Dach zu legen und dort zu befestigen, also ohne Gepäckträger, ist dagegen nicht erlaubt. Das Gesamtmaß von Fahrzeug und Baum darf beim Transport auf dem Autodach mit Gepäckträger eine Breite von 2,55 Metern und eine Höhe von vier Metern nicht überschreiten.

Ragt der Baum auf dem Dach nach vorne über das Fahrzeug hinaus, ist dies nur zulässig, wenn die Höhe zwischen Baum und Fahrbahn mehr als 2,50 Meter beträgt. Doch auch dann darf der Überstand maximal 50 Zentimeter betragen.

Der Baum muss generell so befestigt sein, dass er selbst bei einer Vollbremsung sicher an Ort und Stelle bleibt. Zudem dürfen Zweige die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen, insbesondere nicht nach vorne, zur Seite oder auf die Seitenspiegel. Auch die Fahrzeugbeleuchtung darf durch die Ladung nicht abgedeckt werden. Eine Plane um den Baum kann hilfreich sein, um den Baum vor Fahrtwind zu schützen und Beschädigungen zu vermeiden.

Ein Anhänger bietet eine besonders sichere Transportoption. Allerdings ist auch hier der Baum so zu sichern, dass er nicht verrutschen kann. Ragt der Baum über den Hänger hinaus, gelten die gleichen Längenbeschränkungen und Kennzeichnungspflichten wie beim Auto.

… oder mit dem Lastenrad

Für eine umweltschonende Alternative kann der Baum auch mit einem Lastenrad transportiert werden, das man bei Bedarf oftmals auch mieten kann. Beim Lastenrad gelten ähnliche Regeln wie beim Auto: Der Baum muss auch hier beispielsweise mit Gurten so gesichert sein, dass er nicht herausfallen kann. Sinnvoll ist es, sich den Baum in ein Netz einpacken zulassen.

Befindet sich die Transportbox an der Vorderseite des Fahrrads, darf der Baum nicht über das Lastenrad hinausragen. Bei einer hinten angebrachten Box gelten die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie beim Auto.

Ragt der Baum mehr als einen Meter über die Box hinaus, muss am Baumende eine rote Warnfahne oder ein rotes Warnschild angebracht werden. Fährt man bei Dunkelheit sind zusätzlich eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler am herausragenden Baumende notwendig.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) empfiehlt, den Baum möglichst bei Tageslicht zu transportieren, da die Sichtbarkeit im Straßenverkehr dann höher ist. Wer keine oder wenig Erfahrung mit einem Lastenrad hat, sollte vorab einige Proberunden auf einem sicheren Platz, etwa einem Parkplatz, drehen, um ein Gefühl für das Lenken und Bremsen zu bekommen.

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