(verpd) In Deutschland hat rund jeder dritte Erwachsene im Erwerbsalter mindestens einen laufenden Kreditvertrag – Hypothekenkredite sind hier noch gar nicht eingerechnet. Dies belegt eine Umfrage des Bankenfachverbandes. Für jeden, der einen Kredit aufnimmt, ist es wichtig zu wissen, wie er sicherstellen kann, dass er auch in schwierigen Lagen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten fristgerecht zurückzahlen kann, um so die negativen Konsequenzen wie eine Überschuldung zu vermeiden.
Für rund jeden dritten 18- bis 69-jährigen Einwohner in Deutschland, konkret für 32 Prozent, besteht mindestens ein Kreditvertrag für die Konsum- oder Kfz-Finanzierung, wie eine Ende 2023 veröffentlichte Studie des Bankenfachverbands e.V. belegt. Hausfinanzierungen sind hier noch gar nicht mit eingerechnet. Befragt wurden für die Studie über 1.700 Bürger in der genannten Altersgruppe vom Marktforschungsinstitut Ipsos.
Im Detail verfügten 23 Prozent der Befragten über einen oder mehrere Ratenkredite, neun Prozent über Dispositionskredite, acht Prozent über Rahmenkredite und sieben Prozent über Leasingverträge. Die Umfrage zeigt zudem, dass 44 Prozent der Kreditnehmer mindestens zwei oder mehr laufende Kreditverträge haben.
Mehr als die Hälfte der Konsumkredite werden für den Kauf eines Autos verwendet. Jeweils zehn Prozent entfallen auf die Anschaffung von Möbeln, auf den Kauf von Unterhaltungselektronik oder Computer, oder auch für die Ablösung eines vorhandenen Ratenkredites.
Weitere neun Prozent werden für den Kauf eines Haushaltsgroßgerätes, wie Kühlschrank oder Herd, verwendet, jeweils acht Prozent, um einen Dispositionskredit auszugleichen oder für Renovierungen/Umzüge und sechs Prozent entfallen für den Kauf von Bekleidung oder Schmuck.
Nach Angaben der Auskunftei Schufa Holding AG ist die Zahlungsmoral der privaten Kreditnehmer, also derjenigen, die einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und die Kreditraten wie im Vertrag vereinbart begleichen, wie in den Vorjahren weiterhin hoch. Während 2017 noch 97,7 Prozent der Kreditnehmer ihre Kreditraten fristgerecht bezahlt haben, waren es ab 2020 bis 2022 sogar 97,9 Prozent.
Dennoch hat somit mehr als jeder 50. Kreditnehmer Probleme, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) konnten letztes Jahr einer Umfrage unter rund 63.000 Einwohnern zufolge, 8,4 Prozent der Haushalte ihre Miete, Raten eines bestehenden Hypotheken- oder Konsumkredits oder auch Strom- oder Gasrechnungen nicht fristgerecht zahlen.
Wer jedoch einen Kredit aufnimmt, sollte sicherstellen, dass die Rückzahlung auch in schwierigen Situationen gewährleistet ist. Andernfalls könnten erhebliche finanzielle Probleme entstehen. Werden nämlich die vereinbarten Kreditraten nicht pünktlich beglichen, drohen nach einem Mahnverfahren zusätzliche Kosten: Die gesamte Restschuld des Kredits kann sofort fällig gestellt werden, oft verbunden mit hohen Verzugszinsen.
Neben einem negativen Eintrag bei der Schufa sind in der Folge auch Gehaltspfändungen und im schlimmsten Fall Zwangsvollstreckungen von vorhandenem Hab und Gut denkbar. Um dieses Risiko zu umgehen, kann eine sogenannte Restschuld- oder Restkreditversicherung sinnvoll sein.
Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Vereinbarung zum Beispiel im Todesfall, bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder bei Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers die Restschuld oder zahlt vorübergehend die fälligen Kreditraten weiter.
Doch auch eine bestehende Kapitallebensversicherung kann helfen, eine gewünschte finanzielle Liquidität zu erreichen. Mitunter lässt sich damit die Aufnahme eines Bankkredits umgehen. Häufig ist bei solchen Lebensversicherungsverträgen nämlich ein sogenanntes Policendarlehen möglich.
Beim Policendarlehen sind im Gegensatz zu einem normalen Bankkredit in der Regel keine Bonitätsprüfung und kein Schufa-Eintrag notwendig. Der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) erhält beim Policendarlehen einen Teil des Versicherungsvertragsguthabens als Vorauszahlung vom Versicherer schon vor dem Ende der Vertragsdauer ausbezahlt.
Je nach Vereinbarung kann der Versicherungskunde das geliehene Geld zuzüglich der Zinsen, die für die Beleihung verlangt werden, in mehreren Raten oder als Einmalzahlung wieder einzahlen. Alternativ kann er aber auch seine bisherige Ablaufleistung entsprechend der Beleihungshöhe und der dafür anfallenden Zinsen kürzen lassen. Der Todesfallschutz und die bisher vereinbarte Beitragszahlung werden hierbei in der Regel nicht berührt.