(verpd) Insbesondere im Herbst denkt so mancher Autobesitzer wieder darüber nach, ob er nicht doch durch einen Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer Geld sparen könnte. Normalerweise kann man seine Kfz-Versicherung nämlich bis zum 30. November eines Jahres kündigen, um mit Vertragsbeginn 1. Januar des nächsten Jahres zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Wer jedoch nur auf den Versicherungsbeitrag und nicht auf den Versicherungsumfang schaut, dem kann ein lückenhafter Versicherungsschutz bei einem Unfall oder sonstigen Schadenfall ein x-Faches der erhofften Beitragsersparnis kosten.
Früher gab es nur wenige Unterschiede beim Versicherungsumfang der Kfz-Versicherungen unterschiedlicher Anbieter. Selbst die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) je nach Anzahl der schadenfreien Jahre, also der Jahre, in denen der Kfz-Versicherer nicht für einen Unfall oder Kfz-Schaden aufkommen musste, sowie auch die SFR-Rückstufung nach einem Schaden waren bei den Versicherern fast gleich. Doch diese Zeiten sind lange vorbei.
Mittlerweile gibt es zwischen den einzelnen Kfz-Versicherungstarifen der Kfz-Versicherer erhebliche Unterschiede beim Umfang des Versicherungsschutzes, bei der SFR-Ein- und Rückstufung sowie bei anderen Kriterien wie den möglichen Prämienrabatten. Es reicht daher nicht, nur den Versicherungsbeitrag zu vergleichen, um einen günstigen und für den persönlichen Bedarf passenden Kfz-Versicherungsvertrag aus den unzähligen Angeboten zu finden. Wer das nicht berücksichtigt, muss zum Beispiel im Schadenfall eventuell ein x-Faches mehr zahlen, als er eingespart hat.
Einige Kfz-Versicherungstarife enthalten im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch eine Mallorca-Police, eine Fahrerschutz-Versicherung, eine Auslandsschutz-Absicherung und/oder einen Schutzbrief. In anderen Policen sind solche Zusatzabsicherungen nicht oder nur gegen Aufpreis mitversichert.
Beispiel Auslandsschutz-Absicherung: In einigen Ländern müssen die dort ansässigen Kfz-Versicherer deutlich geringere Entschädigungen zahlen als Kfz-Versicherer aus Deutschland.
Demzufolge würde ein Unfallopfer, das im Ausland einen Unfall hat und mit einem dort zugelassenen Kfz kollidiert, erheblich weniger erhalten, als wenn der Unfallgegner ein in Deutschland versichertes Auto gehabt hätte. So gibt es zum Beispiel in einigen Ländern keinen Anspruch des unschuldigen Unfallgegners auf eine Entschädigung wegen einer bei einem Unfall erlittenen Wertminderung seines Autos. Mit einer Auslandsschutz-Absicherung wird der Unfallschaden nach deutschem Recht reguliert, als hätte der Unfallgegner ein in Deutschland zugelassenes Kfz.
Auch bei der Voll- und der Teilkaskoversicherung gibt es Unterschiede je Tarif. In manchen Kaskotarifen wird nach einem Totalschaden durch ein versichertes Risiko wie Unfall oder Kfz-Diebstahl nur der Zeitwert, also der Marktwert kurz vor dem Schadenzeitpunkt erstattet. Andere zahlen dagegen den Neuwert, wenn das Kfz im Schadenfall je nach Vereinbarung maximal sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monate alt war.
In neueren Kfz-Kaskotarifen können bei Elektro- oder Hybrid-Pkws auch Batterien unabhängig vom Alter gegen Kaskoschäden oder sogar bei Bedienfehlern zum Neuwert versichert werden, was in vielen älteren Policen nicht möglich ist. Während es bei manchen Kaskotarifen keine Entschädigung für Schäden am eigenen Pkw gibt, die durch eine grobe Fahrlässigkeit des Kfz-Fahrers verursacht wurden, verzichten anderen kostenfrei oder gegen Aufpreis auf diese Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Weitere Kaskounterschiede: Während in manchen Policen bei der Teilkaskoversicherung beispielsweise der Zusammenstoß mit einem Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen versichert ist, gelten bei anderen Kfz-Tarifen Unfälle mit allen Tierarten vom Hund bis hin zum Pferd mitversichert. In manchen Teilkaskotarifen sind zudem Marderbissschäden an den Schläuchen und deren Folgeschäden an der Autoelektronik abgesichert, in anderen ist dieses Risiko gar nicht versichert.
Manche Versicherungstarife enthalten ab einer bestimmten SFR-Klasse einen Unfall-Rabattschutz, bei anderen wird der entsprechende SFR immer nach einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden schlechtergestellt, das heißt die Prämie steigt im nächsten Jahr teils deutlich.
Außerdem gibt es je nach Versicherer auch unterschiedliche Prämienrabatte sowie Rabatthöhen. Unter anderem bieten manche einen Rabatt für den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden, einen Einzelfahrerrabatt, einen Garagenrabatt, einen Partnerrabatt oder einen Wenigfahrerrabatt an.
Es kann daher durchaus sein, dass ein bestimmter Rabatt, den ein Kfz-Versicherer gewährt, von einem anderen Versicherer nicht oder nicht in der gleichen Höhe angeboten wird. Doch nicht immer ist eine Prämie auch günstiger, nur weil man einen solchen Rabatt erhalten würde. Denn es kann sein, dass eine Jahresprämie ohne diese Rabatte deutlich niedriger ist als eine Jahresprämie mit Rabatten.
Diese und weitere Unterschiede zwischen den Kfz-Versicherungstarifen machen es erforderlich, dass man bei einem geplanten Wechsel des Kfz-Versicherers die bisherige Police mit dem neu angebotenen Vertrag detailliert vergleichen muss. Anderenfalls kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein Schaden durch die neue Police nicht gezahlt wird, der in dem bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag mitversichert gewesen wäre. Das wiederum könnte unter Umständen ein x-Faches teurer kommen als die erzielte Prämienersparnis durch den Versichererwechsel.
Üblicherweise kann ein Kfz-Versicherungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf – bei den meisten Kfz-Policen ist das der 31. Dezember eines Jahres – gekündigt werden. Für eine fristgerechte Kündigung muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Der Versicherungsbeginn des neuen Kfz-Vertrages muss nahtlos zum Vertragsablauf des gekündigten Vorvertrags, also in der Regel zum 1. Januar anschließen, damit man das Auto lückenlos weiter auf öffentlichen Straßen nutzen darf.
Am sichersten ist es, wenn der Antrag für einen neuen Kfz-Vertrag so rechtzeitig gestellt wird, dass der neue Versicherer diesen noch vor der Kündigung der bisherigen Police annehmen kann. Ein Kfz-Versicherer kann nämlich eine gewünschte Kaskoversicherung auch ablehnen, wenn der Antragsteller beispielsweise mehrere Kaskoschäden hatte. In diesem Fall würde in der neuen Police nur noch ein Kfz-Haftpflichtschutz bestehen.