Damit ein Notfall im Urlaub nicht zur Kostenfalle wird

(verpd) Benötigt ein Urlauber während eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung einen Krankentransport und/oder eine ambulante oder stationäre medizinische Behandlung, muss er die Kosten dafür teilweise oder komplett selbst zahlen. In schweren Fällen sind diesbezüglich fünf- oder sechsstellige Summen keine Seltenheit. Einen passenden Kostenschutz gibt es jedoch bereits für wenige Euro.

Egal, ob man innerhalb Europas verreisen will oder eine Fernreise plant, eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte auf keiner Auslandsreise fehlen. Denn auch im Urlaub kann man aufgrund eines Unfalles verletzt oder von einer plötzlich auftretenden Krankheit – wie einer Erkältung, eine Magen-Darm-Erkrankung oder gar einen Herzinfarkt oder Schlaganfall – betroffen sein.

Je nach Umstand ist man dann auf eine ambulante oder stationäre ärztliche Versorgung angewiesen. Mitunter ist vorher eine Rettung oder ein Krankentransport notwendig, um den Betroffenen in die nächste Klinik zu bringen. Ohne die genannte Police besteht bei einem Auslandsurlaub jedoch ein erhebliches Kostenrisiko.

Kein oder ein teilweiser Krankenschutz im Ausland …

Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte zu finden ist, in einigen europäischen Ländern einen gewissen Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall. Die EKVK gilt in den 27 Ländern der Europäischen Union sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Schweiz.

Zudem gibt es Länder, wie die Türkei und Tunesien, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, das wie die EVKV einen gewissen Krankenversicherungsschutz für Reisende aus Deutschland gewährleistet. Allerdings werden in allen genannten Ländern maximal die Kosten übernommen, die ein gesetzlich krankenversicherter Einwohner des jeweiligen Reiselandes nach den dortigen geltenden Rechtsvorschriften erhalten würde.

Informationen, welche Kosten bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland von der GKV übernommen werden und welche nicht, enthalten die Merkblätter zu den verschiedenen Ländern, die im Webportal des GKV-Spitzenverbandes abrufbar sind. Im Vergleich zu Deutschland werden im Rahmen der EKVK jedoch diverse medizinisch notwendige Kosten von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Reisende nicht oder nur zum Teil übernommen.

… birgt ein hohes Kostenrisiko

Unter anderem nicht von der GKV bezahlt werden zum Beispiel die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport aus dem Ausland – egal ob EU oder sonstige Länder – nach Deutschland.

In allen anderen Ländern, wie den USA, Kanada, Australien, Japan oder Kenia, übernimmt die GKV gar keine Kosten, wenn eine medizinische Behandlung, ein Klinikaufenthalt oder auch der Einsatz eines Krankenwagens notwendig ist.

Absichern lässt sich dieses bestehende Kostenrisiko im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles auf Reisen – selbst für einen notwendigen Rücktransport – mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Eine solche Police gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Auch der GKV-Spitzenverband rät in allen Merkblättern zu den verschiedenen Ländern dringend zum Abschluss einer solchen Police.

Weitere Absicherungslösungen für Reisende

Es gibt zudem Absicherungslösungen, die die Kosten übernehmen, die anfallen, wenn man aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder aus bestimmten anderen Gründen eine gebuchte Reise erst gar nicht antreten kann oder ein bereits begonnener Urlaub abgebrochen werden muss. So trägt eine bestehende Reiserücktrittsversicherung die zum Teil hohen Stornokosten, die einem in Rechnung gestellt werden, wenn man wegen eines versicherten Grundes einen Urlaub stornieren muss.

Versicherte Gründe können je nach Policenvereinbarung beispielsweise eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall, aber auch ein Todesfall eines Familienmitgliedes, ein dramatischer Brandschaden am Eigenheim oder eine betriebsbedingte Jobkündigung des Urlaubers sein.

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt dagegen die anfallenden Kosten, wenn ein Reisender wegen einer versicherten Gefahr einen bereits angetretenen Urlaub abbrechen muss. Das können beispielsweise die Aufwendungen für einen außerplanmäßigen Flug nach Hause sein. Auch nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen wie Ausflüge, Unterkunft oder die planmäßigen Rückreisekosten werden, wenn vereinbart, von der Police erstattet.

Eine Reiseabbruch- und eine Reiserücktrittsversicherung gibt es entweder als Einzelpolice oder auch als kombinierten Versicherungsvertrag. Welche Absicherung im Einzelnen sinnvoll ist, darüber sollte man sich bereits vor der Buchung einer Reise bei einem Versicherungsfachmann informieren.

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