Damit ein Versichererwechsel nicht zur Kostenfalle wird

(verpd) Wer eine bestehende Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder eine Hausratpolice kündigen will, um das versicherte Risiko über einen anderen Versicherer günstiger abzusichern, sollte nicht nur auf den Versicherungsbeitrag achten. Wichtig ist es unter anderem auch, den Versicherungsumfang zu vergleichen. Anderenfalls kann es im Schadenfall zu einer teuren Überraschung kommen. Zudem bieten nicht alle Versicherer den gleichen Kundenservice.

Möchte man eine bestehende Sach-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung kündigen, zum Beispiel, um bei einem anderen Versicherer eine günstigere Police abzuschließen, ist die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf) einzuhalten.

Zu den Sachversicherungen zählen zum Beispiel die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung. Ist der Vertragsablauf beispielsweise der 1. Januar eines Jahres, muss die Police spätestens am 30. September des Vorjahrs schriftlich vom Versicherungskunden (Versicherungsnehmer) gekündigt werden und beim bisherigen Versicherer eingegangen sein.

Nicht nur auf die Prämie achten

Um sicherzugehen, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer wegen einer günstigeren Prämie, im Schadenfall nicht doch als Fehler erweist, sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsumfang der neuen Police nicht schlechter ist als beim bisherigen Vertrag.

Denn bei fast allen Versicherungsarten unterscheidet sich der Versicherungsumfang zwischen den angebotenen Policen der Versicherer und sogar zwischen den verschiedenen Tarifen innerhalb eines Anbieters, deutlich.

Ist nach einem Versichererwechsel ein eingetretener Schaden, den die bisherige Police übernommen hätte, wenn sie nicht gekündigt worden wäre, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht abgesichert, muss man die Schadenkosten selbst tragen. Besonders ärgerlich ist das, wenn der Schaden höher ist als die Prämienersparnis, die man durch den Versichererwechsel in den nächsten fünf oder zehn Jahren erzielen kann.

Und selbst eine in der neuen Police vereinbarte Selbstbeteiligung, die im bisherigen Vertrag nicht galt, kann im Schadenfall dazu führen, dass die Prämienersparnis in den nächsten zwei, drei oder fünf Jahren bereits durch den Selbstbehalt, den man für einen Schaden zu zahlen hat, aufgezehrt wird.

Drei Beispiele für Abweichungen beim Versicherungsumfang

Hier drei Beispiele für Abweichungen beim Versicherungsumfang: In manchen Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden, die man versehentlich im Rahmen einer Gefälligkeit oder bei geliehenen Gegenständen anrichtet, mitversichert, in anderen nicht.

Sind in der neuen Hausratpolice im Gegensatz zum bisherigen Vertrag keine Überspannungsschäden versichert, muss man selbst für den Schaden aufkommen, wenn die elektrischen Geräte durch eine Überspannung infolge eines indirekten Blitzschlages zerstört werden. Dabei sind die im Haushalt vorhandenen elektrischen Geräte wie Fernseher, PC, Laptop, Herd, und Kühlschrank, die davon betroffen sein können, oft mehrere Tausend Euro wert.

Wer bisher eine Wohngebäudeversicherung hatte, bei der auch Elementarschäden mitversichert waren, und nun eine Police ohne diesen Zusatzschutz hat, bleibt auf seinem Gebäudeschaden sitzen, wenn dieser zum Beispiel durch Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneelast verursacht wurde.

Nicht immer ist ein Wechsel für eine Prämienersparnis notwendig

Neben dem Leistungsumfang kann auch der Service je nach Anbieter stark variieren. Versicherer, die für die Kundenbetreuung auf Versicherungsvermittler setzen, bieten in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung und eine schnelle Hilfe im Schadenfall an. Kunden von Direktversicherungen müssen dazu in die jeweiligen Filialen fahren oder können nur online Anfragen zu ihrem Vertrag stellen und telefonisch Schäden melden.

Wer einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, um Geld zu sparen, sollte sich sinnvollerweise bevor er eine Kündigung ausspricht, nochmals mit dem Vermittler oder seinem bisherigen Versicherer in Verbindung setzen. In einigen Fällen lässt sich nämlich durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen, durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielen.

Einige Euro lassen sich auch einsparen, wenn die Zahlweise von monatlich auf jährlich umgestellt wird, da dadurch der Ratenzahlungszuschlag entfällt.

Grundsätzlich sollte jeder, der den Versicherer wechseln möchte, die bestehende Police immer erst dann kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass der gewünschte Versicherungsschutz nahtlos übergeht oder der neue Versicherungsvertrag überhaupt zustande kommt.

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