Deutlich weniger Verkehrsunfälle und Unfallopfer

(verpd) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) registrierte die Polizei in den ersten sechs Monaten diesen Jahres 1,05 Millionen Verkehrsunfälle. Das sind 2,4 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020. Erfreulich ist auch, dass die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen zurückgegangen ist. Dennoch sind jeden Tag im Schnitt immer noch mehr als 740 Personen bei Verkehrsunfällen verletzt worden. Zudem starben im Durchschnitt täglich sechs Verkehrsteilnehmer an ihren Unfallverletzungen.

Auch im ersten Halbjahr dieses Jahres war das Verkehrsaufkommen niedrig, wie neueste Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) belegen. Geschuldet ist dies in erster Linie der Coronapandemie und dem dabei verhängten Lockdown mit Ausgangssperren sowie der von Firmen vermehrten Verlagerung der Beschäftigung ins Homeoffice.

Dies hat sich zumindest positiv auf das Verkehrsunfallgeschehen ausgewirkt. So gab es von Januar bis einschließlich Juni 2021 1,05 Millionen polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Das waren 2,4 Prozent weniger als noch im ersten Halbjahr 2020. Damit gab es in 2021 die bisher wenigsten Verkehrsunfälle in den ersten sechs Monaten eines Jahres seit der Wiedervereinigung.

Weniger Verletzte und Tote durch Verkehrsunfälle

Von allen Verkehrsunfällen im ersten Halbjahr 2021 waren fast 935.700 Unfälle ausschließlich Unfälle mit Sachschaden, was einer Reduzierung der Sachschadenunfälle gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2020 um 1,5 Prozent entspricht.

Noch höher war der anteilige Rückgang bei den Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Insgesamt reduzierte sich die Anzahl der Unfälle mit Verletzten oder Getöteten im ersten Halbjahr 2021 um 9,3 Prozent auf etwa 109.400 Unfälle mit Personenschäden gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2020.

Auch die Anzahl der Personen, die in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet wurden, ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gesunken. Insgesamt gab es von Anfang Januar bis Ende Juni 2021 knapp 134.800 Unfallverletzte und damit zehn Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2020. Die Anzahl der Verkehrstoten ist im genannten Vergleichszeitraum um 12,6 Prozent auf 1.128 Personen zurückgegangen.

Gesetzlicher Schutz mit Einschränkungen

Trotz der neuen Tiefstwerte bei der Anzahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer wurden hierzulande pro Tag gerechnet in 2021 immer noch bei Verkehrsunfällen durchschnittlich über 740 Menschen verletzt und sechs Verkehrsteilnehmer getötet.

Da das Unfallrisiko jeden betrifft, ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer und wenn, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet beispielsweise nur für bestimmte Personengruppen wie Arbeitnehmer, Schüler und Kindergartenkinder – und das auch nur, wenn es sich nicht um einen Unfall handelt, der sich in der Freizeit oder bei einer privaten Tätigkeit ereignete.

Rund um die Uhr abgesichert

Die Versicherungswirtschaft bietet Lösungen, die einen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Schutz absichern. Eine private Unfallversicherung sichert Unfälle in der Regel weltweit und rund um die Uhr ab, also sowohl Unfälle im Beruf als auch in der Freizeit. Zudem ist hier, anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, eine individuelle Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall möglich.

Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen. Viele Versicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen. Weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen oder die Übernahme von vereinbarten Bergungskosten, können in einer privaten Unfallpolice vertraglich vereinbart werden.

Mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit können durch eine private Krankentagegeld-Versicherung sowie einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Police ausgeglichen werden. Für Kinder wird auch eine Invaliditäts-Versicherung angeboten, die nicht nur bei bleibenden Schäden infolge eines Unfalles, sondern auch nach einer Krankheit leistet. Ein Versicherungsexperte hilft, den optimalen Versicherungsumfang zu ermitteln.

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