(verpd) Allein binnen eines Jahres ist die Anzahl der Photovoltaikanlagen um fast 30 Prozent und die damit installierte Leistung um knapp 21 Prozent gestiegen. Allerdings kann eine Beschädigung oder Zerstörung einer installierten Anlage die anfängliche Kosten-Nutzen-Kalkulation für den Besitzer ohne einen passenden Versicherungsschutz erheblich beeinträchtigen und zu unvorhergesehenen finanziellen Belastungen führen. In manchen Fällen kann die Reparatur oder Wiederbeschaffung sogar den Anschaffungspreis übersteigen.
Im April 2024 waren in Deutschland insgesamt 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) mit einer Nennleistung von insgesamt 81,5 Gigawatt installiert – beides neue Höchstwerte. Das waren 29,8 Prozent mehr Anlagen und 20,5 Prozent mehr Nennleistung als im gleichen Monat des Vorjahres. Kleinstanlagen, die man beispielsweise auf dem Balkon anbringt und direkt an die Steckdose des Stromnetzwerks im Haus anschließt, sind hier noch gar nicht mit eingerechnet.
Insgesamt wurden letztes Jahr 53,6 Gigawattstunden Strom ins Stromnetz durch die Sonnenkollektoren eingespeist. Damit wurde 11,9 Prozent des insgesamt hierzulande eingespeisten Stroms durch Photovoltaik erzeugt. Das ist ebenfalls ein neuer Höchstwert, denn 2022 lag der Anteil noch bei 10,6 Prozent.
Schon die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage auf einem Hausdach eines Einfamilienhauses, beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro. Die Amortisationszeit hängt von Faktoren wie Anschaffungspreis, Finanzierungskosten, laufenden Kosten und Stromertrag ab.
Bei schadenfreiem Betrieb sind die Kosten einer PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus, wie Anschaffungskosten und laufende Aufwendungen, typischerweise nach sieben bis 15 Jahren durch den Stromertrag gedeckt. Ein Schadensfall kann jedoch die Kalkulation gefährden, wenn die dadurch entstehenden Kosten sowie der Ertragsausfall nicht versichert sind.
Es gibt diverse Gefahren, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer PV-Anlage führen können. Dazu zählen unter anderem Material- oder Konstruktionsfehler, Brand, Blitzschlag, Überspannung, Schneedruck, Kurzschluss, Hagelschlag bis hin zum Vandalismus, Diebstahl oder Tierverbiss.
Die im Schadenfall notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten können den Anschaffungspreis deutlich übersteigen, da eventuell auch noch Aufräumungs-, Lösch-, Entsorgungs- und sonstige Kosten anfallen. Zudem muss mit Ertragseinbußen oder -ausfällen gerechnet werden, da eine beschädigte Anlage weniger oder keinen Strom erzeugt. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, um diese Kostenrisiken abzusichern.
So kann eine auf dem Hausdach montierte PV-Anlage meistens in einer für die Immobilie bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert werden. Üblicherweise kann der Anlagenbesitzer hier optional mit einem Beitragsaufschlag einen Versicherungsschutz für die Anlage gegen die Schäden Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel miteinschließen.
Für Privatpersonen, aber auch für gewerbliche Betreiber eines solchen Stromerzeugers auf dem Dach oder am Boden, die einen umfassenderen Versicherungsschutz wünschen, bieten einige Versicherer eine Photovoltaikversicherung mit einer sogenannten Allgefahrendeckung an.
Versichert sind hier unter anderem Schäden infolge von Brand, Naturereignissen wie Blitzschlag, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Überschwemmung. Mitversichert sind zudem Anlageschäden durch Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehlern, Material- und Konstruktionsfehlern, Überspannung und Tierverbiss wie Marderbissschäden.
Nur wenige Schadenursachen, wie eine vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber, eine betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden infolge von Krieg oder Kernenergie, sind nicht durch die Photovoltaikversicherung abgedeckt.
Üblicherweise sind in einer solchen Police alle Bestandteile, die zu einer PV-Anlage inklusive der Peripheriegeräte gehören, versichert. Dazu zählen unter anderem Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.
Zusätzlich lassen sich oftmals auch mögliche Schadennebenkosten wie Feuerlösch-, Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für ein Gerüst bis zu einer bestimmten Höhe mit absichern. In manchen Photovoltaikversicherungen lassen sich teils gegen Aufpreis zudem die Ertragsausfälle, die der Anlagenbesitzer aufgrund eines versicherten Sachschadens erleidet, mitversichern.
Besitzern von Großanlagen werden diesbezüglich meist separate Ertragsausfallversicherung angeboten. Diese ersetzen normalerweise den entgangenen Ertrag bis zu einer im Vertrag vereinbarten maximalen Tagesausfallentschädigung für eine ebenfalls in der Police festgelegten Schadenshöchstdauer. Über weitere Details zu einer passenden Photovoltaikversicherung berät auf Wunsch der Versicherungsvermittler.