Die Bürger gehen wieder früher in Rente

(verpd) Bis 2019 führte nicht zuletzt die Anhebung der Altersgrenze, ab wann erstmalig ein Bezug einer Altersrente möglich ist, dazu, dass die Bürger deutlich später in Rente gingen als noch vor Jahren. Seit 2020 gibt es einen gegenläufigen Trend. Letztes Jahr haben im Schnitt die Neurentner erstmals mit 64,1 Jahren eine Rente bezogen und damit fast zwei Monate früher als 2019 und sogar 1,8 Jahre früher als zur Jahrtausendwende. Dies zeigen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung.

Letztes Jahr haben knapp 858.400 Bürger erstmalig eine gesetzliche Altersrente erhalten. Das Durchschnittsalter beim Renteneintritt betrug rund 64,1 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Neurentner fast einen halben Monat früher in Rente gegangen. Damals betrug das Renteneintrittsalter im Schnitt knapp 64,2 Jahre.

Im Jahr 2020 lag das Zugangsalter für die erste Altersrente sogar einen Monat unter dem des Jahres 2019. Von der Jahrtausendwende bis 2019 ist dagegen tendenziell das Alter, ab dem die Bürger in den Ruhestand wechselten, noch von 62,3 Jahre auf 64,3 Jahre und damit um zwei Jahre gestiegen. Ein Hauptgrund dafür dürfte unter anderem die Anhebung der Altersgrenze, ab wann erstmalig ein Bezug einer Altersrente möglich ist, gewesen sein.

Die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegen jedoch auch, dass bei zwei der fünf aktuellen Altersrentenarten das Renteneintrittsalter auch in den letzten beiden Jahren weiter gestiegen ist.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente

Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber in der Regel nicht mehr neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nicht mehr neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Das durchschnittliche Zugangsalter für die Regelaltersrente ist 2020 um knapp drei Monate und im darauffolgenden Jahr um rund einen halben Monat auf 65,3 Jahre in 2021 gesunken. Auch beim erstmaligen Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte waren die Neurentner mit im Schnitt 63,3 Jahren im letzten Jahr noch um 0,1 Monate jünger als im Vorjahr.

In 2021 waren die Erstbezieher einer Altersrente für Bergleute im Schnitt ebenfalls jünger als im Vorjahr. Sie haben nämlich bereits mit 61,4 Jahren eine solche Rente erstmalig bezogen und damit einen Monat früher als noch 2020.

Anders bei der Altersrente für langjährig Versicherte, hier stieg das durchschnittlich Renteneintrittsalter gegenüber den Jahren 2019 und 2020 auf knapp 63,4 Jahre in 2021 um 0,1 Monate. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte hat sich das Zugangsalter in 2020 und 2021 jeweils um rund einen Monat von 62,3 Jahre im Jahr 2019 auf 62,5 Jahre im Jahr 2021 erhöht.

Männer beim Renteneintritt im Schnitt jünger als Frauen

Laut der Rentenstatistik gibt es auch geschlechterspezifische Unterschiede beim Renteneintrittsalter. In den Jahren 2010 und 2011 sind die Männer im Schnitt mit 63,8 Jahren in den Ruhestand gewechselt. Sie waren damit bis zu sechs Monate älter als die Frauen, die erstmals eine Altersrente bezogen haben.

Seit 2013 sind die männlichen Rentenerstbezieher geringfügig jünger als die weiblichen. Im letzten Jahr waren die Männer beim Renteneintritt im Schnitt knapp 64,1 Jahre alt und damit etwa einen Monat jünger als die Frauen.

Die Ursachen für die Änderungen beim Renteneintrittsalter

Die unterschiedlichen Entwicklungen beim Renteneintrittsalter haben mehrere Ursachen. Unter anderem wird seit 2012 bis 2031 die gesetzlich vorgegebene Altersgrenze, ab der man frühestens in Rente gehen kann, bei allen anderen Rentenarten schrittweise erhöht.

Zudem gibt es zwei bisher sehr beliebte Altersrentenarten, nämlich die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, bei denen bereits ein Renteneintritt mit dem 60. Lebensjahr möglich war. Diese Varianten können heute aber nur noch von wenigen beantragt werden, weil sie auf Personen, die vor 1952 geboren wurden, beschränkt sind.

Ende letzten Jahres bezogen fast 3,2 Millionen Frauen und damit über 17 Prozent aller Altersrentner und sogar fast ein Drittel aller weiblichen Rentenbezieher eine Altersrente für Frauen. Letztes Jahr wurde jedoch weniger als 0,1 Prozent aller Neurentner beziehungsweise 842 Frauen erstmalig eine solche Rente zugesprochen.

Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit bezogen 2021 rund 1,72 Millionen Personen, das waren über neun Prozent aller Altersrentner. Dagegen erhielten nur noch 504 Rentenerstbezieher im letzten Jahr diese Variante und damit ebenfalls weniger als 0,1 Prozent aller Neurentner.

Frühzeitige Planung für einen sorgenfreien Ruhestand

Wer weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte frühzeitig privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht, den bisherigen Lebensstandard zu halten. So entspricht die Höhe der gesetzlichen Rente in der Regel nur rund der Hälfte des bisherigen Einkommens.

Zwar ist je nach erreichter Wartezeit auch ein früherer Renteneintritt möglich, aber in den meisten Fällen muss man dafür eine Kürzung der Rente in Form von Abschlägen, die für die gesamte Rentenbezugsdauer gilt, in Kauf nehmen.

Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente eventuell unter Berücksichtigung der Abschläge tatsächlich sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Prinzipiell ist es wichtig, dass der Rentenbeginn und die Höhe der Alterseinkünfte aus einer privaten Altersvorsorge auf das gewünschte Renteneintrittsalter abgestimmt werden.

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