(verpd) Obwohl die Anzahl der Arbeitsunfälle im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, ereigneten sich 2023 immer noch über alle Berufe hinweg im Schnitt fast 19 derartige Unglücke pro 1.000 Vollbeschäftigte. In bestimmten Berufen lag das Unfallrisiko jedoch fast siebenmal höher als der Durchschnitt aller Berufsfelder.
Nach den Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) wurden letztes Jahr über 783.400 Arbeitsunfälle gemeldete, was einem Rückgang von rund 0,5 Prozent zum Vorjahr entspricht. Arbeitsunfälle sind Unfälle während einer betrieblichen Tätigkeit und Dienstwegeunfälle, also zum Beispiel Unglücke auf dem Weg zwischen zwei Arbeitsstätten.
Ein Unfall ist als Arbeitsunfall meldepflichtig, wenn ein Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit durch ein Unglück getötet oder so schwer verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Nicht berücksichtigt sind hier alle Wegeunfälle, also die Unfälle auf dem Weg von zuhause zur Arbeitsstätte oder zurück.
Von allen gemeldeten Arbeitsunfällen betrafen über 741.100 Unglücke abhängig Beschäftigte wie Arbeitnehmer und auch Unternehmer, die kraft Gesetz oder freiwillig gesetzlich unfallversichert sind – gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 0,1 Prozent. Alle anderen Betroffenen waren sonstige Versicherte wie zum Beispiel Praktikanten.
Um das Unfallrisiko je Beruf zu ermitteln, werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollarbeiter bezogen. „Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet“, so die DGUV. Sie führt aus: „Die statistische Größe eines Vollarbeiters entspricht dabei der Zahl der Arbeitsstunden, die eine in Vollzeit tätige Person im Jahr gearbeitet hat.“ Im Detail ereigneten sich letztes Jahr bei den abhängig Beschäftigten und bei den Unternehmern berufsübergreifend 18,8 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter.
Die höchste Unfallquote und damit das höchste Unfallrisiko haben Berufe der Baubranche. So liegt die Unfallquote bei Maurern, Zimmerleuten, Bautischlern und Steinmetzen bei 115 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Diese Unfallquote ist rund sechsmal höher als im Gesamtdurchschnitt aller Berufe.
Ein hohes Unfallrisiko haben zudem Beschäftigte in der Abfallentsorgung mit einer Unfallquote von 108 sowie Berufe rund um die Kinder- und Lernbetreuung mit 92 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeitern. An der Rangfolge der drei unfallträchtigsten Berufe hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts verändert, allerdings ist das Unfallrisiko bei zwei dieser drei Berufe gestiegen.
Während die Unfallquote 2022 bei den Baukonstruktions- und verwandte Berufe noch um neun Unfälle pro 1.000 Vollarbeiter höher lag als 2023, ist sie bei den Beschäftigten der Abfallentsorgung um 13 und bei der Kinder- und Lernbetreuung um fünf Unfälle je 1.000 Vollarbeiter gestiegen.
Ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko mit 84 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeitern haben ferner Maschinenführer und Bediener von mobilen Arbeitsanlagen und -geräten wie Baggerfahrer, Kranführer, Gabelstapelfahrer und Fahrer landwirtschaftlicher Geräte.
Rund 78 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter entfielen letztes Jahr auf Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung wie Bäcker, Konditor, Fleischer und Molkereifachkräfte. Eine knapp viermal höhere Unfallquote als der Durchschnitt, nämlich 75 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter entfielen auf Ausbaufachkräfte wie Dachdecker, Boden- und Fliesenleger sowie Stuckateure und Glaser.
Mit das niedrigste Unfallrisiko haben dagegen Büro- und Sekretariatskräfte mit rund zwei Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Eine noch niedrigere Unfallquote und damit das niedrigste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, hatten Hochschullehrer und Softwareentwickler.
Übrigens nur, wenn ein Wege- oder Arbeitsunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat, besteht ein Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings ist selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit die entsprechende Vollrente deutlich niedriger als der Verdienst, den der Betroffene vor dem Unfall erhalten hat. Die Vollrente beträgt nämlich maximal zwei Drittel des letzten Arbeitseinkommens der vergangenen zwölf Monate (Jahresarbeitsverdienst) vor dem Unfall.
Bei einem tödlichen Arbeitsunfall erhalten der hinterbliebene Ehepartner und/oder die minderjährigen oder noch in der Berufsausbildung befindlichen Kinder des Verstorbenen eine Hinterbliebenenrente. Allerdings liegt auch diese Rente weit unter dem Jahresarbeitsverdienst des Verstorbenen. Zudem wird eine solche Unfall- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine eventuelle Rente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Dadurch liegen die gesetzlichen Renten inklusive einer möglichen Rente der gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt unter dem bisherigen Einkommen. Wer sich selbst und seine Angehörigen vor krankheits- oder unfallbedingten Einkommenseinbußen schützen will, sollte frühzeitig vorsorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet individuell bedarfsgerechte Absicherungslösungen wie eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung an.