(verpd) Neu veröffentlichte Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen nicht nur, wie hoch die Gesundheitsausgaben 2020 insgesamt waren, sondern auch, dass alleine die Privatpersonen in Deutschland über 57,1 Milliarden Euro aus der eigenen Tasche zahlten. Den größten Anteil der privat getragenen Kosten verursachten Arzneimittel, Hilfsmittel, Zahnersatzkosten und sonstige Waren, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden.
Im Jahr 2020 betrugen nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) die Gesundheitsausgaben in Deutschland insgesamt fast 440,6 Milliarden Euro – pro Einwohner sind das rechnerisch 5.298 Euro. Insgesamt sind im Vergleich zum Vorjahr damit die Gesamtkosten um fast 26,8 Milliarden Euro beziehungsweise fast 6,5 Prozent gestiegen. Den Großteil aller angefallenen Gesundheitsausgaben, nämlich 73,6 Prozent beziehungsweise knapp 324,1 Milliarden Euro, trugen die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.
Weitere Kostenträger waren der Staat mit fast 7,0 Prozent (30,7 Milliarden Euro), die Arbeitgeber mit 4,0 Prozent (17,6 Milliarden Euro) sowie die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung mit 2,5 Prozent der Gesamtausgaben (11,0 Milliarden Euro). Fast 13,0 Prozent der Gesamtausgaben und damit 57,1 Milliarden Euro zahlten die Einwohner sowie private Organisationen ohne Erwerbszweck, darunter Vereine, Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften von ihrem eigenen Budget. Bei den Privatausgaben sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungen nicht mit einberechnet.
Über 38,5 Prozent der Gesundheitsausgaben, die die Bürger aus der eigenen Tasche zahlten, und damit der anteilig größte Ausgabenposten entfiel auf Arzneimittel, Hilfsmittel, Zahnersatz und sonstige medizinische Waren. Insgesamt gaben die Verbraucher dafür 22,0 Milliarden Euro aus. Im Detail waren das 10,6 Milliarden Euro für Arzneimittel, 7,6 Milliarden Euro für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte, 3,6 Milliarden Euro für Zahnersatz und 238 Millionen Euro für Waren des sonstigen medizinischen Bedarfs.
Fast ein Drittel der privaten Gesundheitskosten, konkret 29,5 Prozent oder 16,9 Milliarden Euro, übernahmen die Bürger für pflegerische oder therapeutische Leistungen. Davon entfielen über 11,9 Milliarden Euro für die ambulante und stationäre Pflege und weitere 4,9 Milliarden Euro für therapeutische Leistungen wie physio- oder psychotherapeutische Leistungen.
Zudem trugen die Privatpersonen rund 12,2 Milliarden Euro beziehungsweise 21,4 Prozent der gesamten privaten Gesundheitsausgaben für Unterkunfts- und Verpflegungskosten in stationären oder teilstationären Einrichtungen, welche die Bürger selbst bezahlten. Dazu zählen zum Beispiel Mehrkosten für Einbettzimmer in Krankenhäuser, aber auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten in Pflegeheimen, Rehabilitations- und sonstige Vorsorgeeinrichtungen.
Rund 9,2 Prozent beziehungsweise fast 5,3 Milliarden Euro der allein von den Bürgern getragenen Gesundheitskosten waren Ausgaben für ärztliche Leistungen, welche beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur anteilig übernahmen.
Dazu gehören unter anderem die individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) und andere Behandlungen und Untersuchungen wie zum Beispiel eine Reiseberatung, bestimmte Schönheitsoperationen oder eine Augeninnendruckmessung zur Vorsorge gegen den grünen Star.
Weniger als ein Prozent der privat übernommenen Gesundheitsausgaben, konkret 537 Millionen Euro, entfielen auf Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention. Dazu zählen unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, vorsorgliche Schutzimpfungen, aber auch Seminare zur Stressbewältigung oder für eine gesunde Ernährung sowie Kurse, wie sich Rückenschmerzen verhindern lassen.
Wer als gesetzlich Krankenversicherter unabhängig von den Leistungen und der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung eine optimale Kranken- und Pflegebehandlung wünscht, ohne das eigene Budget stark zu belasten, kann privat vorsorgen.
Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung lassen sich Gesundheitskosten, die normalerweise selbst getragen werden müssten, abfedern. Derartige Ergänzungspolicen gibt es unter anderem für Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie Zahnarzt und Zahnersatz, aber auch für den Eigenanteil von verordneten Arznei- und Heilmitteln.
Bei der stationären Behandlung lassen sich gewünschte Zusatzleistungen wie eine Einzelzimmer-Unterbringung oder eine Chefarztbehandlung mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung finanziell verwirklichen. Für den finanziellen Schutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit ist eine private Pflegezusatz-Versicherung gedacht. Ein solcher Versicherungsschutz wird je nach Vertragsgestaltung sogar mit staatlichen Zuschüssen gefördert. Ein Versicherungsexperte hilft dabei, den passenden Kostenschutz für den individuellen Bedarf und die persönlichen Wünsche zu finden.