(verpd) Noch nie zuvor wurden so viele Operationen in Krankenhäusern durchgeführt wie 2019. Allein die Hälfte aller 17,2 Millionen chirurgischen Eingriffe erfolgten an drei Körperregionen beziehungsweise Organen.
Wie aus den Daten der Gesundheits-Berichterstattung des Bundes (GBE Bund) hervorgeht, wurden 2019 über 17,2 Millionen Operationen an Patienten, die stationär in einem Krankenhaus untergebracht waren, durchgeführt. Das waren 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 20,0 Prozent mehr als noch zehn Jahre zuvor. Daten von 2020 liegen noch nicht vor.
Fast 51 Prozent der Operationen, nämlich knapp 8,8 Millionen Eingriffe betrafen die Bewegungsorgane wie Knochen, Gelenke, Menisken, Sehnen, Bänder und Muskeln, den Verdauungstrakt, also beispielsweise Darm, Magen, Leber, Galle und Bauspeicheldrüse, sowie die Haut und Unterhaut.
Im Einzelnen erfolgten die meisten Operationen, konkret knapp 4,8 Millionen, an den Bewegungsorganen. Platz zwei der häufigsten Operationen mit über 2,6 Millionen Eingriffen betraf den Verdauungstrakt. Auf dem dritten Rang folgten mit fast 1,4 Millionen Operationen Eingriffe an der Haut und Unterhaut.
Zu den zehn häufigsten Operationen zählten zudem fast 924.000 operative Maßnahmen rund um die Geburt, 826.000 chirurgische Eingriffe am Nervensystem und über 769.000 Operationen an den Blutgefäßen. Ebenfalls unter die zehn häufigsten Operationen fielen mehr als 648.000 Augenoperationen, knapp 636.000 Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen sowie fast 609.000 Maßnahmen an den Harnorganen wie Harnblase oder Nieren.
Wer als Krankenhauspatient Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legt, kann mit vielen Kliniken Wahlleistungen wie Einzel- statt Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch den Chefarzt vereinbaren.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen jedoch die Mehrkosten für solche Wahlleistungen selbst bezahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung diese in der Regel nicht übernehmen. Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung kann ein gesetzlich Krankenversicherter jedoch auch ohne Kostenrisiko derartige Leistungen in Anspruch nehmen, sofern diese in der Versicherungspolice vereinbart sind.