(verpd) Laut neusten Daten einer kürzlich durchgeführten Haushaltsbefragung leben drei von vier Personen im erwerbsfähigen Alter hauptsächlich vom eigenen Erwerbseinkommen. Gerade für diese Hauptverdiener eines Haushaltes ist es besonders wichtig, dass ihr Einkommen auch im Falle einer dauerhaften Berufs- oder gar Erwerbsminderung abgesichert ist. Denn die Sozialversicherung bietet diesbezüglich keinen ausreichenden Schutz.
Nach dem neusten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes (Destatis) leben die meisten Personen im Haupterwerbsalter von ihrer Erwerbstätigkeit. Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung von rund einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Konkret finanzierten letztes Jahr über 76 Prozent der 15 bis 64 Jahre alten Einwohner, das waren rund 34,5 Millionen Personen, ihren Lebensunterhalt überwiegend von ihrem Arbeitseinkommen.
Weitere acht Prozent der Einwohner in der genannten Altersklasse lebten hauptsächlich von der finanziellen Unterstützung durch Angehörige, beispielsweise vom Einkommen des Ehepartners oder den Eltern. Sechs Prozent der Personen im Haupterwerbsalter lebten größtenteils vom Arbeitslosengeld-I oder vom Bürgergeld (früher (ALG II oder Hartz IV).
Weitere fünf Prozent der 15- bis 64-jährigen Einwohner finanzieren ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Renten und/oder Pensionen wie eine gesetzliche Erwerbs- oder Hinterbliebenenrente. Zudem lebte jeweils ein Prozent der Bevölkerung im genannten Alter vom Elterngeld oder vom eigenen Vermögen wie Kapitalerträgen und/oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Das Haupteinkommen der restlichen drei Prozent bestand aus sonstigen Unterstützungsleistungen wie beispielsweise einem Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse oder diversen Sozialhilfearten wie zum Beispiel einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Bei den Männern im Haupterwerbsalter lag der Anteil derer, die hauptsächlich von ihrer Erwerbstätigkeit lebten, bei 83 Prozent, bei den Frauen waren es 69 Prozent. Dagegen lebten mehr Frauen (13 Prozent) als Männer (zwei Prozent) von der finanziellen Unterstützung ihrer Angehörigen, also von den Einkünften des Ehepartners oder dem Unterhalt der Eltern.
Zudem finanzierten zwei Prozent der Frauen, aber nur 0,1 Prozent der Männer im alter von 15 bis 64 Jahren ihren Lebensunterhalt aus dem erhaltenen Elterngeld.
Bei Personen, die andere Einkommensarten als Haupteinnahmequelle hatten, gab es nur geringfügige geschlechterspezifische Unterschiede: So lebten jeweils sechs Prozent der Männer und Frauen von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld, rund fünf Prozent der Frauen und vier Prozent der Männer von Renten und Pensionen sowie jeweils ein Prozent der Männer und Frauen vom eigenen Vermögen.
Wie die repräsentative Befragung zeigt, ist die Mehrheit der Bürger bis zum Rentenalter auf das eigene Erwerbseinkommen oder das eines Angehörigen angewiesen. Gerade als Haupt- oder Alleinverdiener eines Haushaltes ist es daher wichtig, auch im Falle einer dauerhaften unfall- oder krankheitsbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gegen Einkommenseinbußen abgesichert zu sein. Die gesetzliche Absicherung allein, ersetzt das bisherige Einkommen jedoch nicht vollständig.
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat seit 2001 beispielsweise keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Doch selbst eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, gleicht den Einkommensverlust bei einer dauerhaften Erwerbsminderung im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen nicht aus.
Der Grund: Die maximale Höhe einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente liegt aufgrund der vorgegebenen Berechnungsformel in der Regel unter der Hälfte des bisherigen Nettoerwerbseinkommens. Das reicht vielen nicht, um ihren Lebensstandard zu halten.
Doch selbst, wer als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse ist abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung üblicherweise mindestens ein Fünftel niedriger als das bisherige Nettoeinkommen.
Je höher das bisherige Einkommen, desto höher die Einkommenseinbußen beim Krankengeldbezug. Viele Selbstständige haben gar keinen Krankengeldanspruch.
Daher ist es für alle Erwerbstätigen, egal ob als Selbstständiger oder Angestellter, wichtig, unfall- oder krankheitsbedingte Einkommenseinbußen oder gar -ausfälle zu vermeiden, um nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen zu sein. Möglich ist dies unter anderem mit einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung.
Wichtig für Paare und Familien ist zudem eine ausreichende Hinterbliebenenabsicherung. Auch diesbezüglich bietet die Versicherungswirtschaft beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung passende Lösungen an.