(verpd) Eine wichtige Voraussetzung, dass sich eine Photovoltaikanlage in wenigen Jahren amortisiert, ist, dass die Anlage schadenfrei läuft. Kommt es zum Beispiel durch einen Brand oder einen Blitzschlag zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Anlage, hilft nur ein passender Versicherungsschutz, damit die anfängliche Kosten-Nutzen-Kalkulation erfüllt wird. Anderenfalls kann die Reparatur oder Wiederbeschaffung sogar den Anschaffungspreis übersteigen.
Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme sind hierzulande rund 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen installiert. Sie tragen rund zehn Prozent der Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromversorgung bei. Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) beginnen bei mehreren Tausend Euro.
Wann sich eine solche Anlage amortisiert, hängt von diversen Faktoren wie dem Anschaffungspreis, den Finanzierungskosten, den laufenden Kosten und vom Stromertrag ab. Läuft sie schadenfrei, sind beispielsweise die Anschaffungskosten und laufenden Aufwendungen für eine PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus in der Regel nach sieben bis 14 Jahren durch den Stromertrag gedeckt. Tritt jedoch ein Schadenfall auf, ist die bisherige Kalkulation gefährdet, sofern die dadurch außerplanmäßig anfallenden Kosten nicht abgesichert sind.
Es gibt zahlreiche Risiken wie ein Material- oder Konstruktionsfehler, ein Brand, ein Blitzschlag, eine Überspannung, ein Hagelschlag bis hin zum Vandalismus oder Tierverbiss, die zu einer Beschädigung der PV-Anlage führen können.
Die dann notwendige Reparatur oder Wiederbeschaffung der beschädigten Anlagen kann den Anschaffungspreis deutlich übersteigen, da unter anderem auch noch Aufräumungs-, Lösch-, Entsorgungs- und sonstige Kosten anfallen können.
Zusätzlich muss mit Ertragseinbußen oder -ausfällen gerechnet werden, da eine beschädigte Anlage weniger oder keinen Strom mehr erzeugt. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, um diese Kostenrisiken abzusichern.
Beispielsweise lässt sich eine auf dem Hausdach montierte Photovoltaikanlage in der Regel in einer für die Immobilie bestehende Gebäudeversicherung mitversichern. Üblicherweise kann der Anlagenbesitzer hier optional mit einem Beitragsaufschlag einen Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage gegen die Schäden Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel miteinschließen.
Für Privatpersonen, aber auch für gewerbliche Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Boden, die einen umfassenderen Versicherungsschutz wünschen, bieten einige Versicherer eine Photovoltaik-Versicherung mit einer sogenannten Allgefahrendeckung an. Versichert sind hier unter anderem Schäden infolge von Brand, Naturereignissen wie Blitzschlag, Sturm, Hagel, Schneedruck oder Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehlern, Material- und Konstruktionsfehlern, Überspannung und Tierverbiss wie Marderbissschäden.
Es gibt nur wenige Schadenursachen, wie eine vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber, eine betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden infolge von Krieg oder Kernenergie, die nicht durch die Photovoltaik-Versicherung abgedeckt sind.
In einer Photovoltaik-Police sind in der Regel sämtliche Bestandteile, die zu einer Photovoltaikanlage inklusive der Peripheriegeräte gehören, versichert. Dazu zählen unter anderem Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Regeltechnik, Wechselrichter und die Verkabelung.
Zusätzlich lassen sich oftmals auch mögliche Schadennebenkosten wie Feuerlösch-, Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für ein Gerüst bis zu einer bestimmten Höhe mit absichern.
In einigen Photovoltaik-Policen können, teils gegen Aufpreis, zudem die Ertragsausfälle, die der Anlagenbesitzer aufgrund eines versicherten Sachschadens erleidet, mitversichert werden. Für Besitzer von Großanlagen gibt es diesbezüglich auch eine separate Ertragsausfall-Versicherung. Ersetzt wird normalerweise der entgangene finanzielle Ertrag bis zu einer im Vertrag festgelegten maximalen Tagesausfall-Entschädigung und Schadensdauer. Mehr Details über eine passende Photovoltaik-Versicherung erfährt man beim Versicherungsvermittler.