(verpd) Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Kraftwagendiebstähle sowie die Diebstahlrate anteilig zur Bevölkerung deutschlandweit jeweils um über 18 Prozent gestiegen. Betrachtet man die 400 Landkreise, (Stadt-)Kreise und kreisfreien Städte, gab es auch Regionen, bei denen sich die Diebstahlhäufigkeit sogar um das Zwei- bis Achtfache erhöht hat. Es gab aber auch Regionen mit einer geringeren Klaurate als im Vorjahr
Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 des Bundeskriminalamtes registrierte die Polizei letztes Jahr 25.511 Kraftwagendiebstähle inklusive der unbefugten Ingebrauchnahme. Das sind 18,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Auch die Diebstahlrate, also die Anzahl geklauter Pkws, Busse und sonstiger Kraftwagen in Relation zur Bevölkerung stieg 2022 gegenüber 2021 um 18,1 Prozent – im Detail von 26,0 auf 30,6 Kraftwagendiebstähle je 100.000 Einwohner. Damit ist letztes Jahr die Anzahl der geklauten Kraftwagen wie auch die entsprechende Diebstahlquote zum ersten Mal wieder gestiegen, nachdem sich zuvor beide Werte sechs Jahre in Folge verbessert, nämlich reduziert hatten.
Innerhalb der 400 Landkreisen, Kreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland unterscheiden sich die Diebstahlraten der Kraftwagen allerdings deutlich. In 317 dieser Regionen lag die Klauquote unter dem bundesweiten Durchschnitt und in 83 Regionen zum Teil deutlich darüber.
Keine Region mit weniger als zwei Kraftwagendiebstähle
Wie auch 2021 gab es in 2022 keinen Landkreis, (Stadt-)Kreis oder kreisfreie Stadt, in der nicht binnen eines Jahres mindestens zwei Kraftwagen gestohlen wurden. Auch bei der Diebstahlquote gab es keine Region mit weniger als zwei gestohlenen Kraftwagen pro 100.000 Einwohner.
Die Regionen mit den niedrigsten Diebstahlraten, nämlich zwischen zwei und unter vier geklauten Autos je 100.000 Einwohner, lagen alle in Bayern. Konkret handelte es sich um die Landkreise Neustadt an der Waldnaab (Klaurate 2,1), Rottal-In (Klaurate 2,5) und Nürnberg (Klaurate 3,5) sowie die kreisfreien Städte Bayreuth (Klaurate 2,7) und Erlangen (3,5).
Die höchsten Diebstahlquoten mit über 100 gestohlenen Pkws und sonstige Kraftwagen pro 100.000 Einwohner belegten folgende sieben Regionen: Die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) (Klaurate104,1) und Cottbus (Klaurate 124,0) und die Landkreise Spree-Neiße (Klaurate 108,1), Oder-Spree (Klaurate 108,8) und Dahme-Spreewald (Klaurate 133,1) – alles Regionen in Brandenburg.
Ebenfalls dazu gehören der sächsische Landkreis Görlitz mit einer Diebstahlquote von 128,5 und die Hauptstadt Berlin mit einer Klaurate von 151,8 und damit der Spitzenreiter bei den Kraftwagendiebstählen anteilige zu den Einwohnern. Damit war die Diebstahlhäufigkeit je 100.000 Einwohner in Berlin 72-mal höher als in Neustadt an der Waldnaab – der Region mit der niedrigsten Klaurate – und auch 2,35-mal höher als im deutschlandweiten Durchschnitt.
Insgesamt verschlechterte sich bei 64 Prozent der Regionen die Diebstahlrate. In 34 Landkreisen, Kreisen und kreisfreien Städte stieg die Klaurate gegenüber dem Vorjahr sogar um das Doppelte oder noch mehr. Spitzenreiter war der bayrische Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Die Diebstahlquote in 2022 beträgt hier im Vergleich zu 2021 das 8,5-fache, konkret erhöhte sie sich von 2,3 auf 19,3 gestohlene Kraftwagen je 100.000 Einwohner.
Eine um 80 Prozent niedrigere Diebstahlhäufigkeit anteilig zur Bevölkerung verzeichneten dagegen die Landkreise Rottal-In (Bayern) und Donnersbergkreis (Rheinland-Pfalz). Im Donnersbergkreis reduzierte sich die Diebstahlrate um 80 Prozent, nämlich von 2021 auf 2022 von 19,9 in 2021 auf 4,0 und in Rottal-In sogar um 81,3 Prozent – im Detail von 13,4 auf 2,5.
Wenn der eigene Pkw gestohlen wird, erhält man eine Entschädigung von der Kfz-Teilkaskoversicherung, die übrigens automatisch auch in einer Kfz-Vollkaskoversicherung enthalten ist, sofern ein solcher Kaskoschutz für den Wagen besteht.
Wurde in der Kfz-Kasko eine Neupreis- oder Neuwertklausel vereinbart, wird unter anderem nach einem Diebstahl nicht nur der Wiederbeschaffungswert, sondern der Neuwert erstattet, wenn das Schadenereignis je nach Abmachung binnen sechs, zwölf oder 24 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt.