(verpd) Firmen, deren Mitarbeiter mit den betriebseigenen Fahrzeugen teure Werkzeuge und Materialien mit sich führen oder unternehmenseigene Waren an die Kunden ausliefern, sollten auf die passende Absicherung achten. Denn wird der Inhalt des Firmenfahrzeugs beispielsweise durch einen Unfall beschädigt oder von Dieben geklaut, ist dies nicht über eine bestehende Kfz-Kasko-Versicherung abgesichert.
Die meisten Firmen haben für ihre Firmenfahrzeuge eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen – auch weil viele Leasinggeber dies vorschreiben. Der Kaskoschutz gilt jedoch nur für das Fahrzeug und mit ihm verbundenen Teilen, wie beispielsweise ein eingebautes Navigationsgerät.
Nicht versichert sind dagegen mitgeführte Gegenstände für den Fall, dass sie gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt werden. Damit auch die im Firmenfahrzeug transportierten unternehmenseigenen Werkzeuge, Waren und Güter umfassend abgesichert sind, empfiehlt sich eine Autoinhalts-Versicherung, auch Werkverkehrs-Versicherung genannt.
Die Werkverkehr-Versicherung leistet bei Schäden, die die mitgeführten betriebseigenen oder zur Be- oder Verarbeitung vorgesehenen Gegenstände durch einen Unfall oder durch Einbruch-Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höhere Gewalt wie Sturm im Firmenfahrzeug erleiden.
In einigen dieser Policen lassen sich – teils optional – zusätzlich Schäden an den mitgeführten Waren, Gütern und Werkzeugen durch Unfälle beim Be- und Entladen und sogar durch Notbremsungen und Ausweichmanöver absichern.
Zu beachten ist, dass in einigen Policen der Versicherungsschutz zeitlich und örtlich begrenzt sein kann. Zum Beispiel kann vereinbart sein, dass der Versicherungsschutz ausschließlich in Deutschland gilt oder ein Einbruchdiebstahl-Schaden im geparkten Kfz nur von sechs Uhr bis 22 abgesichert ist.
Einige Versicherer bieten mitunter gegen Aufpreis aber auch an, dass der Versicherungsschutz rund um die Uhr besteht, also egal zu welcher Uhrzeit ein Schaden durch ein versichertes Risiko eintritt. Des Weiteren ist zudem eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Europa und die europäischen Anrainerstaaten oftmals gegen einen Prämienzuschlag möglich.