Die schnelle Suche nach einer Notdienstapotheke

(verpd) Nicht immer kann man bis zum nächsten Werktag warten, um eine notwendige Arznei zu kaufen. Auch Onlineapotheken helfen hier nicht weiter. Doch es gibt verschiedene Wege, um schnell herauszufinden, welche ortsnahe Apotheke nachts, am Wochenende oder am Feiertag Dienst hat.

Wird man außerhalb der üblichen Öffnungszeiten plötzlich krank oder bekommt Schmerzen, kann man auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen von der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Apotheken profitieren, um sich eine notwendige Arznei zu beschaffen.

„Egal ob Silvester oder Weihnachtsabend, jede Nacht sind 1.300 der fast 19.000 Apotheken wechselnd im Dienst, damit der Bevölkerung in akzeptabler Entfernung eine dienstbereite Apotheke zur Verfügung steht. Eine halbe Million Nacht­ und Notdienste kommen so jährlich zusammen“, betont die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Apothekensuche per Internet oder Telefon

Die Adressen und Öffnungszeiten wohnortnaher (Notdienst-)Apotheken, die unter anderem in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, findet man meist in den Schaufenstern der Apotheken. Eine kostenlose Suche nach den nächstgelegenen Notdienstapotheken ist aber auch von jedem deutschen Festnetz aus unter der bundeseinheitlichen Apothekennotdienst-Nummer 0800 0022833 möglich.

Eine entsprechende Auskunft mit dem Mobiltelefon erhält man zudem unter der Telefonnummer 22833 für 69 Cent pro Minute mittels eines Anrufes oder auch in Form einer SMS mit dem Text „apo“ per SMS an die genannte Nummer; dies kostet pro SMS 69 Cent.

Im Internet ist eine kostenlose Suche unter www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche, einem Webportal der ABDA möglich. Bei der Suche nach allen ortsnahen Apotheken und Notdienstapotheken mittels der Eingabe von Postleitzahl oder Ort erhält man neben der Adresse und der Entfernung auch die jeweilige Öffnungszeit der vorgeschlagenen Apotheken sowie einen Link zur Routenplanung.

2,50 Euro Notdienstgebühr

Laut ABDA hat binnen der letzten fünf Jahre rund jeder vierte Einwohner mindestens einmal eine Notdienstapotheke in Anspruch genommen. Pro Nacht sind es im Schnitt 20.000 Menschen.

Nach Angaben der Bundesvereinigung können die Apotheken 2,50 Euro pro Inanspruchnahme des Notdienstes berechnen. Die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt für gesetzlich Krankenversicherte „diese Gebühr für den Versicherten, wenn der Arzt bei Rezeptausstellung das Feld „noctu“ (lateinisch: nachts) angekreuzt hat“, erklärt die ABDA.

„Bei 1,407 Millionen Packungen konnten Versicherte diese Gebührenbefreiung im Jahr 2022 in Anspruch nehmen“, führt die ABDA weiter aus.

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