(verpd) Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge sollte man nicht vom Rentenniveau eines sogenannten Eck- oder Standardrentners ausgehen, das die Deutsche Rentenversicherung jährlich veröffentlicht. Denn ein solcher Standardrentner hat 45 Jahre lang ein Einkommen in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten und zahlt entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, bis er in Rente geht. Die Rentenstatistiken belegen jedoch, dass für nur wenige diese Kriterien zutreffen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt jährlich das Sicherungsniveau vor Steuern (Nettorentenniveau) bekannt. Es beschreibt die Relation zwischen der Nettohöhe der gesetzlichen Altersrente eines Standard- oder Eckrentners und dem durchschnittlichen Nettoverdienst eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers im gleichen Jahr. Dabei ist ein Standardrentner eine fiktive Person, die 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war und einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, bevor sie in Rente geht.
Das Rentenniveau liegt aktuell bei 49,4 Prozent. Laut Rentenversicherungs-Bericht der Bundesregierung wird das Rentenniveau, das bis 2025 gemäß einer gesetzlich festgelegten Haltelinie mindestens 48,0 Prozent beträgt, dann laut Modellrechnungen voraussichtlich auf unter 47 Prozent bis 2032 und auf unter 46 Prozent bis 2035 sinken. Allerdings ist davon auszugehen, dass viele Rentenbezieher auch dieses Rentenniveau nicht erreichen werden, da auch künftig nur wenige die Kriterien eines Standardrentners, die zur Ermittlung des Rentenniveaus fiktiv zugrunde liegen, erfüllen.
So belegen die aktuellen Statistiken der DRV, dass nicht einmal jeder dritte Rentenbezieher, der 2020 erstmalig eine Altersrente bekam, eine Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) ab 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hatte. Dies lässt sich an der Art der Altersrenten ablesen, die die Neurentner in Anspruch nahmen. Denn die Anspruchs-Voraussetzungen je Altersrentenart unterscheiden sich unter anderem durch das geforderte Renteneintrittsalter und die notwendige Wartezeit.
Von allen rund 829.000 Personen, denen 2020 erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt wurde, bekamen 43 Prozent und damit etwa 358.600 eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die man frühestens nach einer fünfjährigen Wartezeit in Anspruch nehmen kann. Eine Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte, für die jeweils eine 35-jährige Wartezeit notwendig ist, hatten knapp 212.400 Personen und damit weniger als 26 Prozent aller Neurentner.
Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die mindestens eine 45-jährige Wartezeit notwendig ist, und die zumindest in diesem Punkt die Kriterien eines Standardrentners erfüllt, erhielten dagegen knapp 31 Prozent beziehungsweise rund 256.600 Neurentner. Damit entfielen rund 69 Prozent der Neurenten in 2020 auf Altersrentenarten, die eine Wartezeit von weniger als 45 Jahren erforderten. Nur 31 Prozent hatten dagegen eine Altersrente, für die eine 45-jährige Wartezeit notwendig war, wie sie auch beim Standardrentner fiktiv angekommen wird. Bereits im Vorjahr waren die Werte ähnlich.
Neben der 45-jährigen Beitragszeit wird zur Berechnung des Rentenniveaus eines Standardrentners ein Einkommen in dieser gesamten Zeit in Höhe des jeweiligen Durchschnitts-Bruttoeinkommens der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer zugrunde gelegt. 2020 hätte der Eckrentner dafür beispielsweise 40.551 Euro, 2019 38.901 Euro, 2010 31.144 Euro, 2000 27.741 Euro, 1990 21.447 Euro und 1980 15.075 Euro verdienen müssen. Doch nur wenige haben insbesondere als Berufsanfänger einen Verdienst in der Höhe des Durchschnittseinkommens.
Dass die tatsächliche Altersrente bei den meisten erheblich geringer ist als die eines Standardrentners, zeigen auch die DRV-Statistiken. Die durchschnittliche Nettoaltersrente vor Steuern eines Standardrentners betrug 2020 1.371 Euro in West- und 1.332 Euro in Ostdeutschland, was einem Rentenniveau von rund 48,2 Prozent entspricht. Tatsächlich erhielten die Neurentner letztes Jahr im Schnitt in den alten Bundesländern jedoch nur 965 Euro und in den neuen Bundesländern nur 1.089 Euro Altersrente ausbezahlt.
Bei allen knapp 18,5 Millionen Rentnern, die eine Altersrente bekommen haben (Bestandsrentner), betrug 2020 die durchschnittlich ausbezahlte Rentenhöhe sogar in den alten Bundesländern nur 944 Euro und in den neuen Bundesländern nur 1.172 Euro netto vor Steuern. Die Höhe der Regelaltersrente, der mit knapp 42 Prozent am häufigsten bezogenen Altersrentenart bei allen Bestandsrentnern, lag im bundesweiten Schnitt sogar bei nur knapp 697 Euro netto vor Steuern.
Wie die statistischen Daten des DRV verdeutlichen, sind das Rentenniveau und die Angabe der Rentenhöhe eines Eck- oder Standardrentners für den Einzelnen nicht hilfreich, um seine eigene Altersvorsorge ausreichend planen zu können. Diese Werte geben nämlich keinen Rückschluss auf die tatsächliche individuelle Rentenhöhe. Zudem zeigen die Statistiken, dass die gesetzliche Rente alleine in der Regel nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard halten zu können.
Für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Dieser kann unter anderem analysieren, mit welchem Alterseinkommen wie der gesetzlichen Rente und sonstigen Einkünften beispielsweise aus Kapitalanlagen und Vermietungen man insgesamt unter Einbeziehung der Inflation rechnen kann.
Bestehen Lücken im Vergleich zum benötigten oder gewünschten Einkommen, hilft der Versicherungsexperte auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.