(verpd) Jedes Jahr richten in Deutschland Brände, Stürme sowie andere Risiken milliardenteure Schäden an Wohnhäusern an. Zudem geht auch vom Haus selbst eine Gefahr aus, beispielsweise, wenn ein Dachziegel durch einen Sturm herunterfällt und einen am Haus vorbeilaufenden Passanten verletzt. Wer als Immobilienbesitzer nicht richtig versichert ist, muss solche Schäden aus der eigenen Tasche zahlen, was im schlimmsten Fall auch den finanziellen Ruin bedeuten kann.
Risiken wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel sowie durch einen Rohrbruch ausgetretenes Leitungswasser können schwere Schäden an einem Haus anrichten. Das finanzielle Risiko solcher Schäden lässt sich mit einer Gebäudeversicherung absichern.
Alleine 2020 zahlten die Gebäudeversicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für mehr als 2,2 Millionen Schadenfälle Entschädigungs-Leistungen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro.
In einer Gebäudeversicherung ist das Haus einschließlich aller fest verbauten und eingebauten Gebäudebestandteile und -zubehör, also vom Dach über das Mauerwerk bis hin zu fest verklebtem Teppichboden, Einbaumöbeln, Sanitäranlagen und einer Zentralheizung versichert. Erstattet werden nicht nur die Schadens- beziehungsweise Reparaturkosten, die durch ein versichertes Risiko entstanden sind, sondern, wenn vereinbart, auch die Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur in der Police festgelegten Höhe.
In den meisten Wohngebäude-Versicherungen können bestimmte Sachen und Gefahren zusätzlich, teils gegen Aufpreis mitversichert werden. Neben den üblich versicherten Risiken wie Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag und bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser, können in vielen Policen auch Überspannungs-, Rauch- und Rußschäden sowie Schäden durch Rohrbrüche von Ableitungsrohren mitversichert werden. Auch Glasbruchschäden, Schäden durch Vandalismus wie Graffiti am Gebäude oder ein Diebstahl von fest verankerten Gebäudeteilen ist mitunter versicherbar.
Wie auch die Flutkatastrophe im letzten Jahr gezeigt hat, ist besonders der häufig optionale Einschluss von Elementarrisiken wichtig, da diese in vielen Gebäudeversicherungen nicht automatisch mitversichert sind. Zu den versicherbaren Elementarrisiken zählen zum Beispiel Überschwemmungen durch Starkregen, Schneelast, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Erdbeben. Teils optional lassen sich zudem Nebengebäude wie Garagen, Carports und Müllhäuschen sowie eine auf dem Dach oder am Gebäude installierte Photovoltaikanlage mit der Versicherungspolice absichern.
Neben den versicherten Sachen und Gefahren gibt es noch weitere Kriterien für einen optimalen Versicherungsumfang. In einigen älteren oder günstigen Tarifen sind bei den Gebäudeversicherungen zum Beispiel Schäden, die grob fahrlässig verursacht werden, nicht mit abgedeckt. Doch auch diese können in vielen Policen gegen einen kleinen Aufpreis mitversichert werden.
Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man eine Waschmaschine oder einen Trockner laufen lässt, obwohl man das Haus verlässt und es dadurch zu seinem Brandschaden kommt. Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht kann der Gebäudeversicherer normalerweise die Entschädigungsleistung anteilig um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kürzen. Besteht eine Vereinbarung, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert sind, entfällt eine derartige Kürzung.
Grundsätzlich sollte zudem der Neuwert und nicht der Zeitwert versichert sein. Während beim Zeitwert die durch Alter und Abnutzung eingetretene Wertminderung der versicherten und beschädigten Sachen von der Entschädigungsleistung abgezogen wird, orientiert sich die Schadenzahlung beim Neuwert an den Wert, der nötig ist, um eine beschädigte Sache neu zu kaufen. Sinnvoll ist die Vereinbarung eines gleitenden Neuwerts, denn dies stellt sicher, dass die Versicherungssummen sich automatisch laufend an die aktuellen Bau- und Materialpreise anpassen.
Doch nicht nur der eigene Schaden kann für einen Hausbesitzer existenziell werden, denn für Hausbesitzer gilt: Eigentum verpflichtet. Jeder Haus- und Grundbesitzer hat beispielsweise Verkehrssicherungs-Pflichten wie die Räum- und Streupflicht oder die Pflicht sicherzustellen, dass sich keine Bauteile wie Dachziegel oder Fassadenteile von seinem Haus ablösen und beispielsweise auf Besucher oder Passanten fallen.
Wer den Zustand seines Hauses und Grundstücks nicht entsprechend kontrolliert, um diese Verkehrssicherungs-Pflichten zu erfüllen, muss im Ernstfall für die Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die anderen dadurch entstehen, aufkommen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann sich ein Hauseigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses vor dem Kostenrisiko im Schadenfall schützen. Eine solche Police hat nämlich in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für eine selbst genutzte Immobilie inkludiert.
Sie übernimmt damit die berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen von Personen, die wegen einer vom Hausbesitzer begangenen fahrlässigen Verletzung der Verkehrssicherungs-Pflichten zu Schaden gekommen sind. Zudem wehrt sie auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Wer ein vermietetes Ein- oder Mehrfamilienhaus hat, benötigt für den entsprechenden Versicherungsschutz in der Regel eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Informationen, welche Policen für Hausbesitzer sinnvoll sind, enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Grundsätzlich empfiehlt sich zudem ein individuelles Beratungsgespräch beim Versicherungsfachmann.
Denn dieser kann den individuell notwendigen Versicherungsumfang für den Immobilieneigentümer ermitteln und eventuell klären, ob bereits bestehende Policen einen ausreichenden Versicherungsschutz bieten oder nicht.