(verpd) Damit die kleinen Mitfahrer im Auto bestens geschützt sind, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, die unter 150 Zentimeter groß sind und im Fahrzeug mitgenommen werden, vorschriftsmäßig gesichert werden müssen. Hierzu eignen sich spezielle Kindersitze, wobei im Praxistest nicht alle Systeme überzeugen, selbst wenn sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.
Einmal pro Jahr nehmen die Experten des Automobilclubs ADAC Kindersitze unter die Lupe. Untersucht werden dabei nur komplette Sitze. Einfache Sitzerhöhungen ohne Rücken- oder Kopfabstützung prüfen die Experten nicht, obwohl diese auf den ersten Blick den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Der Grund dafür: Da diese Sitzerhöher keine Schultergurtführung haben und keinen Schutz beim Seitenaufprall bieten können, würden sie diesen Test nicht bestehen und werden deshalb nicht getestet.
Beim diesjährigen Vergleichstest mussten 30 Modelle zeigen, was sie können – mit einem erfreulichen Ergebnis, denn ein Modell erreichte ein „sehr gut“, 19 das ADAC Urteil „gut“ und sechs Modelle ein „befriedigend“. Insgesamt übertreffen diese Sitze damit die gesetzlichen Vorschriften zum Teil deutlich, betonen die Experten des ADAC. Das beste Modell im Test hat sogar einen eigenen Airbag und bekam damit in der Bewertungskategorie „Frontalaufprall“ ein „sehr gut“ – als einziger vorwärtsgerichteter Kindersitz.
Ein Kindersitz muss den Normen i-Size / ECE Reg. 129 beziehungsweise ECE Reg. 44/04 oder ECE Reg. 44/03 entsprechen. Die Prüfnummer ist zumeist auf einem weißen oder orangefarbenen Label am Sitz angebracht. Kinderrückhalte-Einrichtungen nach der UNECE-Regelung 129 („i-Size“) sollen langfristig die Modelle der ECE-R 44 ablösen. Hauptunterschied: Im Gegensatz zur Norm ECE-R 44 müssen Sitze nach Norm ECE-R 129 zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen. Allerdings können Sitze nach dem i-Size-Standard nur in Autos eingebaut werden, die eine Isofix-Halterung haben.
Details zu den unterschiedlichen Normen und Vorgaben fasst die Broschüre „Kindersicherheit im Auto“ der Bundesanstalt für Straßenwesen zusammen. Wichtig: Der Aufkleber mit der Norm darf nicht entfernt werden, ansonsten kann die Polizei bei einer Kontrolle nicht sehen, ob es sich um einen offiziell zugelassenen Kindersitz handelt oder nicht. Im Zweifelsfall wird man so behandelt, als ob das Kind ohne einen entsprechenden Kindersitz im Auto unterwegs wäre.
Grundsätzlich vorgeschrieben sind laut Paragraf 21 StVO (Straßenverkehrsordnung) für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zum Sicherheitsgurt im Auto. Sind Kinder im Auto nicht oder nicht richtig gesichert, sind bis zu 70 Euro Bußgeld fällig – und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kommt noch hinzu. Viel schlimmer ist es aber, wenn das Kind bei einem Unfall schwer(er) verletzt wird, weil der Sitz eben nicht genutzt wurde oder nicht tauglich war.
Der ADAC veröffentlicht online nicht nur die aktuellen Testergebnisse zu den Kindersitzen, sondern erlaubt auch den Zugriff auf die Testergebnisse seit dem Jahr 2015. Außerdem liefern die Experten Tipps zum Kauf und zu den gültigen Normen.
Die Kfz-Prüfinstitution Dekra hat eine Checkliste für den Kindersitzkauf erstellt und stellt diese ebenfalls online zur Verfügung. Von der Unfallforschung der Versicherer gibt es mit der herunterladbaren Broschüre „Der richtige Kindersitz“ ebenfalls hilfreiche Tipps und Informationen.
Empfehlenswert ist ferner die Broschüre „Geschnallt?! Kinder im Auto“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Übersichtlich fasst auch der Flyer „Kinderrückhaltesysteme“ der Polizei Hamburg die wichtigsten Aspekte zusammen.