Ein würdiges Begräbnis ist eine Frage der Finanzen

(verpd) Viele kümmern sich nicht zu Lebzeiten darum, wer die Beerdigungskosten übernimmt, wenn sie selbst sterben, wie eine aktuelle Umfrage belegt. Wer sich jedoch eine würdevolle Bestattung wünscht, sollte sich mit dem Thema beschäftigen und entsprechend vorsorgen.

Die Menschen unterschätzen die Kosten für ein Begräbnis und sorgen kaum vor. Dies zeigt eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungs-Unternehmens Civey GmbH im Auftrag eines Versicherers, an der sich im Mai 2023 gut 1.000 Personen ab 40 Jahren beteiligten.

Demnach taxieren 86 Prozent der Befragten die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung falsch ein. 57 Prozent kümmern sich außerdem nicht um die finanzielle Vorsorge ihres Begräbnisses.

Im Schnitt 13.000 Euro für eine Bestattung

Im Durchschnitt sei mit rund 13.000 Euro für eine Bestattung zu rechnen, was eine Auswertung der Statista GmbH ergeben habe – eine erhebliche finanzielle Belastung, heißt es in einer Mitteilung des Studienauftraggebers.

Insbesondere seit der Streichung des Sterbegelds bei gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2004 habe sich die Anzahl der Beerdigungen, deren Kosten vom Sozialamt getragen wurden, weil kein Angehöriger vorhanden war oder die Mittel hatte, die Bestattungskosten zu übernehmen, erhöht. Solche Sozialbestattungen sind schlichte Beerdigungen.

Kostenschutz für die Angehörigen

Mit dem Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung zu Lebzeiten, wie sie viele Lebensversicherer anbieten, kann man jedoch sicherstellen, im Falle des eigenen Ablebens würdevoll beerdigt zu werden, ohne die Angehörigen mit den Beerdigungskosten zu belasten.

Im Gegensatz zu einer normalen Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung müssen bei der Beantragung einer Sterbegeld-Police vom Versicherten in der Regel keine oder nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag.

Eine Sterbegeld-Versicherung zahlt nach dem Ableben des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme an den in der Police vom Versicherungskunden festgelegten Begünstigten oder an das von ihm angegebene Bestattungsinstitut.

Wer Wert darauf legt, dass die Bestattung und die Trauerfeierlichkeiten der eigenen Beerdigung eine bestimmte Form haben, sollte dies mit den Angehörigen zu Lebzeiten besprechen. Er kann zudem eine sogenannte Bestattungsverfügung erstellen und diese bei einem Angehörigen, beim Notar, beim Pfarramt, beim Hausarzt oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegen.

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