(verpd) Die Mehrheit der Unternehmen bietet noch keine betriebliche Krankenzusatz-Versicherung (bKV) für ihre Beschäftigten an. Und das obwohl Arbeitnehmer, die eine solche Zusatzleistung in Anspruch nehmen können, laut einer Studie unter anderem zufriedener und motivierter sind.
Ein privater Krankenversicherer hat vor Kurzem eine Studie zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) veröffentlicht. Basis der Studie war eine Umfrage, die im Auftrag des Versicherers vom Marktforschungsinstitut Yougov Deutschland GmbH durchgeführt wurde. Dazu wurden im Juli und August 2023 knapp 1.050 Beschäftigte aus Betrieben zwischen zehn und 249 Mitarbeitern sowie über 500 Entscheider oder Personalverantwortliche aus Firmen mit zehn bis zu 499 Angestellten befragt.
Wie die Studie ergab, wird die bKV derzeit von 18 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Arbeitgeber offeriert, während flexible Arbeitszeiten (46 Prozent) und betriebliche Altersvorsorge (bAV) von fast der Hälfte der befragten Unternehmen (44 Prozent) angeboten werden.
Ein weiteres Ergebnis war, dass viele Arbeitnehmer keine klare Vorstellung haben, was es mit der bKV auf sich hat. Zudem ist vielen Arbeitgebern nicht bekannt, inwieweit sich ein solches Angebot an die Mitarbeiter auch für das Unternehmen auszahlt.
Die Befragung belegt aber auch, dass Mitarbeiter, die bKV-Leistungen über ihren Arbeitgeber bereits in Anspruch genommen haben, oft zufriedener (48 Prozent), motivierter (33 Prozent) und loyaler (23 Prozent) sind als Beschäftigte ohne diesen Benefit, wie der Auftraggeber der Studie betont. Fast jeder Vierte habe seinen Arbeitgeber auch wegen dieses Angebotes gewählt, jeder Zweite würde bei einem neuen Arbeitgeber besonders darauf achten.
Nach Aussagen des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) kann die bKV „aus Bausteinen entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzt werden. Sie versteht sich als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen.“
Möglich ist eine bKV beispielsweise in Form einer Zahnzusatzversicherung, Wahlleistungen im Krankenhaus und/oder Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatzversicherung. Laut PKV-Verband sind seit 2020 die „Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung wieder steuer- und sozialabgabenfrei.
„Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird“, wie der PKV-Verband weiter erklärt. Über die Einzelheiten informiert auf Wunsch der Versicherungsvermittler.