(verpd) Nach aktuellen Daten des Statistische Bundesamtes ist seit der Wiedervereinigung die Anzahl der Einwohner, die 65 Jahre oder älter sind, um fast 60 Prozent gestiegen, während die Zahl der Kinder um fast sieben Prozent zurückgegangen ist. Dies hat auch Auswirkungen auf die gesetzliche Altersabsicherung.
Wie aktuelle Daten des Statistische Bundesamtes (Destatis) auf Grundlage des Zensus 2011 – die Daten auf Basis des Zensus 2022 stehen noch nicht zur Verfügung – belegen, ändert sich seit Jahren die Altersstruktur der Einwohner in Deutschland deutlich.
Konkret steigt der Anteil der Senioren ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung. Bei den Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ist der Trend gegenläufig.
Ende 1990 waren von den 79,8 Millionen Einwohner Deutschlands 19,2 Prozent beziehungsweise 15,3 Millionen Personen jünger als 18 Jahre. 65,8 Prozent der Einwohner (54,5 Millionen Personen) waren zwischen 18 und 64 Jahre alt. Zudem gab es 11,9 Millionen Personen (14,9 Prozent der Bevölkerung), die 65 Jahre oder älter waren.
Ende 2023 zeigt sich ein ganz anderes Bild: Im Detail waren laut Destatis von den nun 84,7 Millionen Einwohnern, die in Deutschland lebten, nur noch 16,9 Prozent (14,3 Millionen Personen) unter 18 Jahren. Zudem gab es 51,5 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren, was 60,8 Prozent der Bevölkerung entsprach. Der Anteil der Senioren ab 65 Jahren zur Gesamtbevölkerung lag dagegen bei 22,3 Prozent (18,9 Millionen Personen)
Insgesamt ist die Bevölkerung zwischen 1990 und 2023 um 4,9 Millionen Einwohner und damit um 6,2 Prozent gewachsen. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Minderjährigen um über eine Million Kinder und somit um 6,8 Prozent gesunken. Auch bei den Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren gab es einen Rückgang um über eine Million Personen, was einer Reduzierung um 1,9 Prozent entspricht.
Deutlich gestiegen ist im Vergleich zum Jahr 1990 jedoch die Anzahl der Senioren ab 65 Jahren, nämlich bis Ende 2023 um fast sieben Millionen Personen oder 58,5 Prozent. Dieser Trend ist bereits seit den 1950er Jahren in Deutschland zu beobachten. Er wird sich laut Experten nicht zuletzt aufgrund der tendenziell immer höheren Lebenserwartung und der im Vergleich zu den 1950- und 1960-Jahren nun geringen Geburtenraten weiter fortsetzen.
Angesichts des wachsenden Anteils von Menschen im Rentenalter im Vergleich zu anderen Altersgruppen stehen künftig immer weniger Erwerbstätige zur Verfügung, um die Rentenbezüge einer steigenden Zahl von Rentnern zu finanzieren. 1970 entfielen auf einen Bezieher einer gesetzlichen Altersrente knapp 4,5 gesetzlich rentenversicherte Erwerbstätige, 1990 waren es noch 2,8 und seit 2017 nur noch 2,1 Beitragszahler.
Rein rechnerisch müssen seit Jahren und auch künftig die gesetzlichen Renten von immer weniger Arbeitnehmern finanziert werden, obwohl es immer mehr Rentner gibt. Damit funktioniert der sogenannten Generationenvertrag, also dass von den Beiträgen der aktuellen Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Renten der jetzigen Rentenbezieher bezahlt werden, immer weniger.
Dies führt voraussichtlich dazu, dass das Nettorentenniveau vor Steuern, das derzeit bei etwa 48 Prozent des Nettoverdienstes liegt, weiter sinken wird. Schon heute erhält ein sogenannter Standardrentner, der die Regelaltersgrenze erreicht und 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, somit weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Altersrente.
Damit lässt sich in der Regel der bisherige Lebensstandard im Ruhestand nicht halten. Daher wird eine frühzeitige private Vorsorge für das Alter immer wichtiger. Eine Beratung bei einem Versicherungsfachmann kann helfen, passende individuelle Vorsorgelösungen zu finden, die teilweise auch durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen unterstützt werden.