(verpd) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat jüngst mit der Veröffentlichung der neuen Einstufungen in die Typklassen bekannt gegeben, welche Tarifumstellungen auf die Autofahrer zukommen. In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung ändert sich für drei von vier Pkw-Haltern die Versicherungsprämie nicht. Und auch bei der Voll- und Teilkaskoversicherung gibt es für die Fahrzeuge nur wenige Typklassenänderungen.
Jedes Jahr im Spätsommer veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unter anderem eine neue Typklassenstatistik. Aktuell prüfte dazu ein unabhängiger Treuhänder die Schadenbilanzen der Jahre 2018 bis 2020 von fast 32.000 Fahrzeugmodellen getrennt nach Kfz-Haftpflicht und Kaskoschäden. Auf dieser Basis wurde eine Neueinstufung in die Typklassen vorgenommen. Die Versicherungsprämien in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung können neben diversen anderen Kriterien auch von der Typklasseneinstufung des Pkws abhängen.
Für die Kfz-Versicherer ist die Typklasseneinstufung nämlich unverbindlich, wenn sie jedoch bei der Prämienermittlung herangezogen wird, gilt sie für Neuverträge ab sofort und für bestehende Verträge zur nächsten Hauptfälligkeit. Aktuell wäre dies in der Regel der 1. Januar 2022. Die Typklassen spiegeln laut GDV „die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider“. Ein Modell wird in eine niedrigere Typklasse eingestuft, wenn mit diesem Autotyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt wurden – und umgekehrt.
Die Einstufung eines Automodells erfolgt jeweils in eine der 16 Typklassen für die Kfz-Haftpflicht- (Klasse 10 bis Klasse 25), in eine der 25 Typklassen für die Vollkasko- (Typklasse 10 bis Typklasse 34) und in eine der 24 Typklassen für die Teilkaskoversicherung (Klasse 10 bis Klasse 33). In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bleibt nach Angaben des GDV bei der Typklassen-Einstufung wie in den Vorjahren für etwa drei von vier Fahrzeugen alles beim Alten. In konkreten Zahlen: Für rund 30,3 (Vorjahr: 30,6) Millionen versicherte Autos ändert sich aktuell die Typklasse nicht.
Die verbleibenden rund 11,3 Millionen Pkws werden in eine andere Typklasse eingestuft. Im Vorjahr betraf dies noch 10,7 Millionen Autos. Während über sieben Millionen Fahrzeuge in eine höhere und damit schlechtere Klasse eingeteilt werden, gelten für etwa 4,3 Millionen Autofahrer bessere Eingruppierungen. Letztes Jahr wurde noch mehr als sechs Millionen Autos in eine schlechtere und 4,6 Millionen Wagen in eine günstigere Typklasse zugeordnet.
Umstufungen um mehr als eine Klasse gab es laut GDV in diesem Jahr erneut nur in wenigen Fällen. Als Beispiel für eine besonders große Verschlechterung nennt der Verband das Fahrzeugmodell „Hyundai Kona 1.6 T“ (Hersteller-/Typschlüsselnummer 8252-AHZ), das mit Typklasse 18 um zwei Klassen schlechter eingestuft wird. Um jeweils zwei Klassen verbesserten sich unter anderem der „VW E-Golf VII“ (0603-CBP; künftig Klasse elf), der „Nissan Juke 1.0“ (1329-AMD; künftig Klasse 16) sowie der „Kia E-Niro“ (8253-AIB; künftig Klasse 18).
„Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hoch motorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs wie etwa der Audi Q8 50 TDI Quattro (Typ 4L, seit 2018) und der Range Rover Velar 20D AWD (Typ LY, seit 2017) hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen wie der Kia Picanto 1.0 (Typ JA, seit 2017) oder der Skoda Citigo-E (Typ AA, seit 2019) eher niedrige Klassen“, so der GDV.
In der Vollkaskoversicherung nannte der GDV als Beispiele für deutlich schlechtere Einstufungen den „VW Arteon 2.0 TSI“ (0603-CDI; künftig Klasse 22) sowie die beiden Range-Rover-Modelle „Velar 20D AWD” (1590-AGD) und „Velar 30D AWD” (1590-AGF), die sich beide künftig in Klasse 31 wiederfinden. Um zwei Klassen besser eingestuft werden etwa der „Kia E-Niro“ (8253-AIB; Klasse 22), der „Hyundai I10 1.0“ (5984-ABJ; Klasse 17), der „Peugeot Rifter 1.5 HDI“ (1889-AA; Klasse 17) sowie der „Mercedes-Benz GLE 350 D 4MATIC“ (1313-HWI; Klasse 26).
Letztgenanntes Kfz-Modell verbesserte sich auch in der Teilkaskotypklasse und wird mit ebenfalls Klasse 26 künftig drei Klassen besser eingestuft. Andererseits werden die beiden oben genannten Range-Rover-Modelle „Velar 20D AWD“ und „Velar 30D AWD” mit jeweils Typklasse 32 zwei Klassen schlechter eingestuft. Wer wissen möchte, welche Typklasseneinstufung ein Automodell hat, kann dies im Webauftritt des GDV abfragen. Notwendig sind hier die Eingabe bestimmter Pkw-Merkmale wie Marke, Kraftstoff und Hubraum oder die Typschlüsselnummern, die im Fahrzeugschein stehen.