(verpd) Jedes Jahr werden die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten anhand einer repräsentativen Befragung ermittelt. Die Studie zeigt nicht nur, wie viel Einnahmen und Ausgaben ein privater Haushalt hat, sondern belegt, dass seit Jahren Wohnen der mit Abstand teuerste Kostenfaktor bei den Konsumausgaben ist.
Nach der jüngst veröffentlichten Studie „Laufende Wirtschaftsrechnungen – Einkommen, Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte“ des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hatte 2022 jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich ein ausgabefähiges Einkommen beziehungsweise ein Haushaltsnetto-Einkommen von 4.125 Euro zur Verfügung.
Dem standen allein für den Konsum Ausgaben von 2.846 Euro gegenüber. Zu den Konsum- oder auch Lebenshaltungskosten zählen unter anderem Aufwendungen für Nahrungsmittel, Wohnen, Innenausstattung, Verkehr, Bekleidung, Telekommunikation, Bildung, Gesundheit und Freizeitaktivitäten. Steuern, Kreditzahlungen, Unterhaltszahlungen sowie die meisten Versicherungsbeiträge sind hier nicht inkludiert.
Die Studie basiert auf den Angaben von rund 7.300 Haushalten im Jahr 2022 und einer entsprechenden Hochrechnung auf die damals rund 38,1 Millionen Haushalte in Deutschland. Nicht bei der Umfrage berücksichtigt wurden Haushalte von Selbstständigen wie Gewerbetreibenden und Landwirten, Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wie einem Pflege- oder Altersheim wohnen, Obdachlose sowie reiche Haushalte mit mehr als 18.000 Euro Monatseinkommen.
Der größte Anteil der monatlichen Konsumausgaben eines Haushaltes entfällt mit durchschnittlich 1.025 Euro auf den Bereich Wohnen, also beispielsweise für Miete, Heizung, Strom und Instandhaltung. Das entspricht 36 Prozent und damit mehr als jedem dritte Euro aller privaten Konsumausgaben.
Frühere Umfragen belegen, dass Wohnkosten das Haushaltsbudget seit Jahren am meisten belasten: Bereits seit dem Jahr 2000 entfielen auf diesen Bereich mindestens 31 Prozent der Konsumausgaben.
Weitere 417 Euro beziehungsweise 14,6 Prozent der Konsumausgaben, wendeten die Haushalte im Berichtsjahr für den zweitteuersten Bereich, nämlich für Nahrungs- und Genussmittel auf. Aufwendungen für Wohnen und Nahrungsmittel machen zusammen somit 50,1 Prozent der Lebenshaltungskosten eines Haushaltes im Durchschnitt aus.
Auf Platz drei liegen mit 347 Euro im Monat (12,2 Prozent) Ausgaben für die Mobilität, wie Kosten für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie für das eigene Fahrzeug wie Auto, jedoch ohne die Kfz-Steuer- und -Versicherung. Zudem gaben die Haushalte im Schnitt 245 Euro (8,6 Prozent) für Freizeit, Unterhaltung und Kultur – dazu zählen auch Aufwendungen für Haustiere, Hobbys, Reisen, Bücher, Spielwaren und Blumen aus.
Des Weiteren zahlten sie rund 177 Euro (6,2 Prozent) für Gastronomie und Beherbergungen wie Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen. Hinzu kamen 170 Euro (sechs Prozent) für Innenausstattung und Hausrat wie Haushaltsgeräte und Möbel.
Jeweils rund vier Prozent der Konsumausgaben entfielen auf die Bereiche Information und Kommunikation, wie Handykosten (122 Euro, 4,3 Prozent), Gesundheitsausgaben (118 Euro, 4,1 Prozent) und Bekleidung (103 Euro, 3,6 Prozent).
Sonstige Waren und Dienstleistungen wie Schmuck und Friseurbesuche schlugen mit 96 Euro (3,4 Prozent) zu Buche. Und für Bildungsdienstleistungen wie Nachhilfe oder Kindergartengebühren wurden im Schnitt 19 Euro (0,7 Prozent) ausgegeben.
Deutliche Unterschiede zeigt sich je Haushaltsgröße: Einpersonenhaushalte hatten im Schnitt ein ausgabefähiges Einkommen von 2.479 Euro und Konsumausgaben von 1.833 Euro. Haushalte mit zwei Personen standen 4.702 Euro zur Verfügung, wovon sie 3.239 Euro ausgaben. Bei einem drei Personenhaushalt lag das ausgabefähige Einkommen im Durchschnitt bei 5.677 Euro und die Lebenshaltungskosten bei 3.760 Euro.
Haushalte mit vier Personen standen im Schnitt 6.664 Euro zur Verfügung, davon gaben sie 4.322 Euro für den Konsum aus. Bei Haushalten mit ab fünf Personen standen 7.032 Euro ausgabefähige Einkünfte 4.632 Euro Lebenshaltungskosten gegenüber.
Betrachtet man den Anteil der Wohnausgaben je Größe der Haushalte, gilt: Je weniger Personen in einem Haushalt wohnen, desto höher ist der Ausgabenanteil für Wohnen im Vergleich zu allen anderen Konsumausgaben.
Ein Einpersonenhaushalt gab im Durchschnitt rund 41 Prozent (752 Euro) seiner gesamten Konsumkosten für das Wohnen aus. Bei einem Zweipersonenhaushalt lag der Wohnkostenanteil gegenüber den Konsumausgaben bei 35,4 Prozent (1.145 Euro), bei einem Haushalt mit drei Personen waren es 33,4 Prozent (1.257 Euro), bei einem Vierpersonenhaushalt 32,6 Prozent (1.407 Euro) und bei einem Haushalt ab fünf Personen 31,6 Prozent (1.466 Euro).
Im Vergleich zu den anderen Konsumausgaben war beim Wohnen der Unterschied bei den anteiligen Ausgaben je Haushaltsgröße am höchsten. Gegenüber einem Einpersonenhaushalt lag der Konsumanteil, der im Schnitt für das Wohnen aufgewendet wurde, bei den Haushalten mit fünf oder mehr Personen fast 1,3-mal niedriger beziehungsweise war um 9,4 Prozentpunkte geringer. Bei allen anderen Konsumbereichen gab es Unterschiede von maximal 3,6 Prozentpunkten.
Ohne eine zusätzliche private Absicherung zu den eventuell bestehenden Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, lässt sich in Krisensituationen der bisherige Lebensstandard nicht halten. Insbesondere die anteilig hohen Wohnkosten lassen sich in der Regel nicht ohne Weiteres reduzieren.
Kann man jedoch aufgrund gesundheitlicher Probleme wegen einer Krankheit oder eines Unfalles längere Zeit oder gar dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben und reduziert sich das Einkommen oder entfällt komplett, würde das bei vielen zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Denn die Sozialversicherungen übernehmen, wenn überhaupt ein Anspruch darauf besteht, nur einen Teil der Einkommensausfälle aufgrund einer längeren Krankschreibung oder einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsminderung.
Um große Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Krankheit zu vermeiden, bietet die Versicherungswirtschaft unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sowie eine private Krankentagegeld-Police an.