Fehleinschätzung beim Thema Berufsunfähigkeit

(verpd) In einer Umfrage eines Versicherers vertrat eine deutliche Mehrheit der Befragten die Meinung, dass sie ihren Beruf gesund bis zum Eintritt ihres Rentenalters ausüben können. Statistisch gesehen wird aber jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Da die gesetzliche Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit nicht greift, ist eine private Vorsorge existenziell.

Es gibt eine deutliche Fehleinschätzung in Bezug auf das eigene Risiko, berufsunfähig zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Mitte des Jahres in Deutschland durchgeführte repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Yougov im Auftrag eines Versicherers. Ausgewertet wurden die Antworten von 1.165 erwachsenen Erwerbstätigen.

Berufsunfähigkeit – ein unterschätztes Risiko

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird weiterhin stark unterschätzt. 70 Prozent der Befragten vertraten die Meinung, dass sie ihren Beruf „eher bis sehr wahrscheinlich“ gesund bis zum Eintritt ihres Rentenalters ausüben können.

Die Realität: Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist sehr hoch. Statistisch gesehen wird nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) „jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig“. Das ergab eine Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) 2018.

Darum ist eine private Absicherung dringend notwendig

Gerade als Haupt- oder Alleinverdiener ist es wichtig, gegen Einkommenseinbußen, die im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit drohen, privat – zum Beispiel mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – abgesichert zu sein. Denn es gibt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, gleicht den Einkommensverlust bei einer dauerhaften Erwerbsminderung im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen bei Weitem nicht aus. Erwerbsminderung bedeutet, dass der Betroffene nicht oder weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit – unabhängig vom bisherigen Beruf und Einkommen – nachgehen kann.

Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Rente gehört bis auf wenige Ausnahmen, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre (Wartezeit) in der GRV und mindestens drei Jahre GRV-Pflichtbeiträge entrichtet hat.

So haben Berufsanfänger, die noch keine fünf Jahre gearbeitet haben, mit wenigen Ausnahmen keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Auch nicht GRV-versicherte Selbstständige, sowie Hausfrauen und -männer, aber auch Kinder sind bis auf wenige Ausnahmen nicht anspruchsberechtigt.

Von Depressionen sind nur andere betroffen

Fast die Hälfte der Befragten wusste, dass psychische Erkrankungen eine der Hauptursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit sind. Dass dem so ist, belegen Statistiken, die zeigen, welche Ursachen am häufigsten dazu geführt haben, dass bestehende private Berufsunfähigkeitsversicherungen vereinbarte Leistungen wie eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlten.

Laut GDV waren 35 Prozent aller Fälle im Jahr 2022 auf psychische Leiden zurückzuführen. Hierzu zählen zum Beispiel Burnout oder Depressionen. Erkrankungen am Bewegungsapparat, wie Rückenleiden, Arthrose oder auch Gelenkprobleme, machten 22 Prozent aus. Krebs war in 16 Prozent der Fälle der Grund für eine Berufsunfähigkeitsrente. Schwere Unfälle waren in sieben Prozent der Fälle für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich.

Dennoch fürchten sich die meisten Befragten, nämlich 47 Prozent, vor einer Krebserkrankung. Nur neun Prozent nannten eine Depression. Diese Lücke zwischen korrekter allgemeiner Risikoeinschätzung von psychischen Erkrankungen und persönlicher Betroffenheit führt oftmals dazu, dass Verbraucher ihren tatsächlichen Absicherungsbedarf unterschätzen und infolgedessen unzureichende Vorsorgemaßnahmen treffen.

Hilfe bei der Suche nach einer bedarfsgerechten Lösung, um Einkommensverluste infolge einer Berufs- oder einer Erwerbsminderung zu verhindern, erhält man beim Versicherungsvermittler. Prinzipiell ist es ratsam, frühzeitig vorzusorgen, denn schon in jungen Jahren kann man beispielsweise durch einen Unfall, eine Krankheit oder einen Burnout berufs- oder erwerbsgemindert werden. Zudem sind die Beiträge dafür günstiger, je jünger man bei Vertragsabschluss ist.

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