Fehleinschätzungen zur Berufs- oder Erwerbsminderung

(verpd) Viele Bürger schätzen ihr Risiko, berufsunfähig zu werden falsch ein, wie eine Studie belegt. Zudem gibt es Wissenslücken hinsichtlich der finanziellen Absicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsminderung.

Eine Umfrage der Kantar GmbH unter mehr als 2.000 Personen im Alter von 14 bis 45 Jahren im Auftrag eines Branchen-Versorgungswerks für die betriebliche Altersversorgung verdeutlicht, dass viele das Risiko, erwerbsunfähig zu werden, falsch einschätzen. Des Weiteren ist der Mehrheit nicht bewusst, wie sich die gesetzliche Absicherung zwischen einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeit unterscheidet.

Keine Rentenleistung wegen einer Berufsunfähigkeit

So glauben 54 Prozent der Befragten, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit eine gesetzliche Rente erhalten. Nur 38 Prozent ist bewusst, dass sie sich im Falle einer Berufsunfähigkeit einen anderen Job suchen müssen, da es diesbezüglich keine staatlichen Leistungen gibt, die das bisherige Einkommen sichern.

Daraus lässt sich zum einen schließen, dass die Mehrheit nicht den Unterschied zwischen einer Berufs- und einer Erwerbsunfähigkeit kennt. Zum anderen ist laut den Umfrageergebnissen vielen nicht klar, dass es deutliche Unterschiede bei der gesetzlichen Absicherung zwischen einer Berufs- und einer Erwerbsunfähigkeit gibt.

Als berufsunfähig gilt in der Regel, wer seinen bisher erlernten oder ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im bisherigen Umfang ausüben kann. Erwerbsunfähig ist dagegen jemand, der krankheits- oder unfallbedingt nur noch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und gesundheitsbedingt dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber in einem anderen Job arbeiten könnte, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Nicht jeder erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Nur wer erwerbsgemindert ist, also aus gesundheitlichen Gründen keine oder maximal sechs Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann, hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung, sofern er die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Zu diesen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gehört bis auf wenige Ausnahmen, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre (Wartezeit) in der GRV versichert war. Des Weiteren muss man davon für mindestens drei Jahre GRV-Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben.

Doch auch, wenn ein Betroffener einen Anspruch darauf hat, reicht diese Rente nicht aus, um das bisherige Einkommen auszugleichen. Denn selbst wer gar keine oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben und damit Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat, erhält in der Regel im Vergleich zu seinem bisherigen Erwerbseinkommen nicht einmal eine halb so hohe Rente.

Es drohen hohe Einkommenseinbußen

In der Umfrage waren allerdings 22 Prozent der Befragten überzeugt, dass der gesetzliche Schutz durch die Erwerbsminderungsrente genügt. Auch ein Blick in die aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verdeutlicht, dass dies eine Fehleinschätzung ist: Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Erwerbsgeminderten, die letztes Jahr erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten, betrug monatlich 950 Euro.

Selbst der Rentenzahlbetrag für eine volle Erwerbsminderungsrente lag im Schnitt bei nur 1.007 Euro. Vom Rentenzahlbetrag abgezogen wurden noch die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine eventuell noch zu zahlende Einkommensteuer.

Das unterschätzte Risiko

Auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit unterschätzen viele. So glauben insgesamt 27 Prozent der Befragten, dass weniger als jeder fünfte Erwerbstätige im Laufe seines Lebens eine Berufsunfähigkeit erleidet. Tatsächlich tritt statistisch gesehen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jedoch bei jedem vierten Erwerbstätigen im Laufe seines Erwerbslebens für längere Zeit oder sogar dauerhaft eine Berufsunfähigkeit ein.

Diese GDV-Aussage basiert nicht nur auf Erkenntnissen von Versicherungs-Mathematikern, sondern auch auf Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist damit für jeden Einzelnen entgegen den persönlichen Einschätzungen vieler hoch.

Jeden Erwerbstätigen kann es treffen

Zudem waren 40 Prozent der Befragten der Ansicht, dass nur Personen, die einen körperlich anstrengenden Beruf ausüben, eine private Einkommensabsicherung für den Fall einer Erwerbsminderung benötigen.

Tatsächlich sind seit mehr als 20 Jahren psychische Erkrankungen und Störungen die Hauptursache, die zu einer Erwerbsminderung führt, wie die DRV-Statistiken belegen. Allein im Jahr 2022 waren psychische Leiden bei über 39 Prozent der Betroffenen, die erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten, der Auslöser für die Erwerbsminderung.

Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch bei einem Beratungsgespräch klären, mit welchen Einkommenslücken man im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu rechnen hat. Zudem kann der Experte entsprechend der individuellen Absicherungslücke bedarfsgerechte Vorsorgelösungen aufzeigen.

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