(verpd) Es gibt einige Faktoren, die die Prämienhöhe einer privaten Kranken- oder Lebensversicherung bestimmen. Neben dem gewünschten Versicherungsumfang und dem Gesundheitszustand gehört auch das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss dazu. Mit einer legalen Rückdatierung ist es möglich, das Eintrittsalter und damit die Versicherungsprämie zu reduzieren. Bei einer Krankenversicherung kann dies auch mit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung erreicht werden.
Insbesondere bei der privaten Lebens- oder auch Krankenversicherung gilt, je jünger man bei Vertragsbeginn ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Aufgrund versicherungs-rechtlicher Regelungen kann jedoch bei einigen Versicherern das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluss vom Alter des Vertragsbeginns – dem sogenannten Eintrittsalter, nach dem sich der Versicherungsbetrag berechnet – abweichen.
Bei manchen Lebensversicherern beginnt das neue Lebensjahr für die Prämienermittlung bereits sechs Monate vor dem eigentlichen Geburtstag der versicherten Person. Bei einigen Krankenversicherern wird das Eintrittsalter dadurch ermittelt, dass sie vom Jahr des Versicherungsbeginns das Geburtsjahr subtrahieren. Beides kann dazu führen, dass man rein rechnerisch für die Prämienermittlung des Versicherers älter eingestuft wird, als man tatsächlich ist. Allerdings erlauben viele Versicherer auch eine legale Verjüngung.
Bei den meisten Lebens- und Krankenversicherungen ist es nämlich möglich, den Versicherungsbeginn vor das Datum des Vertragsabschlusses vorzuverlegen. Dieses Vorgehen kann dazu führen, dass man für die Prämienermittlung jünger eingestuft wird, als man bei Vertragsabschluss tatsächlich war, denn ausschlaggebend für die Festsetzung der Beitragshöhe ist in der Regel das Alter bei Versicherungsbeginn.
Folgende zwei Beispiele verdeutlichen die Folgen einer Rückdatierung:
Bevor man den Versicherungsbeginn rückdatiert, sollte man prüfen, ob dies insgesamt auf Dauer günstiger ist: Denn wenn der Versicherungsbeginn in der Vergangenheit liegt, muss man auch ein paar Monate länger, nämlich rückwirkend ab Versicherungsbeginn Prämien zahlen – auch wenn die Prämienhöhe niedriger ist als ohne Rückdatierung. Ohne Rückdatierung hat man ab dem späteren Versicherungsbeginn, also ab oder nach dem Vertragsabschluss, die Prämien für das höhere Alter zu zahlen. Inwieweit sich eine Rückdatierung lohnt, kann beim Versicherungsvermittler erfragt werden.
Alternativ zur Rückdatierung des Versicherungsbeginns kann man bei einer privaten Krankenversicherung mit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung das Eintrittsalter reduzieren und auch den Gesundheitszustand „konservieren“. Bei der Anwartschafts-Versicherung handelt es um eine vorgeschaltete Versicherung, die dann von Vorteil ist, wenn die private Krankenversicherung erst später (wieder) greifen soll.
Bei einer Anwartschaft erwirbt man nämlich das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen hinsichtlich des Gesundheitszustandes und, sofern vereinbart, auch des Alters zu versichern, wie diese bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. Beides sind wichtige Kriterien, die sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken können.
In der Regel wird zudem auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn die Anwartschaftspolice in eine reguläre Krankenversicherung umgewandelt wird. Das hat den Vorteil, dass während der Zeit der Anwartschaft eingetretene Krankheiten und gesundheitliche Probleme bei der anschließenden Krankenversicherung nicht zu einer höheren Prämie und/oder auch nicht zu Risikoausschlüssen führen. Eine Anwartschafts-Versicherung kann unter anderem sinnvoll sein, für