(verpd) Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verursachen jedes Jahr gefrorene wasserführende Leitungen und Rohre versicherte Gebäude- und Hausratschäden in Höhe von 125 Millionen Euro bis 150 Millionen Euro. Wie sich solche Schäden vermeiden lassen.
Üblicherweise sind in einer Gebäudeversicherung Leitungswasserschäden am versicherten Gebäude wie an den Wänden, Decken, Böden sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen, dazu zählen auch Tapeten, Einbauküchen und Parkettböden, mitversichert. Wird der Hausrat wie Möbel, Bilder, Elektrogeräte und lose verlegte Teppiche durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt, übernimmt diesen Schaden eine bestehende Hausratversicherung.
Ursachen für solche Schäden können Installationsfehler, aber auch ein fehlerhaftes, veraltetes oder durch Korrosion geschädigtes Material der Wasserzuleitung sein. Zudem sind drei bis vier Prozent aller rund 1,3 Millionen versicherten Leitungswasserschäden, die den Gebäude- und Hausratversicherern jedes Jahr gemeldet werden, die Folge von gefrorenen Wasserleitungen.
Denn auch solche Frostschäden können zum Leitungs- oder Rohrbruch und damit zum bestimmungswidrigen Austreten von Leitungswasser führen. Die Schadenhöhe der durch Frost verursachten Leitungswasserschäden liegt nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zwischen 125 und 150 Millionen Euro im Jahr.
Ein Grund, warum Schäden durch aufgefrorene Wasserleitungen so hoch sind, ist laut Experten, dass Wasserleitungen üblicherweise verputzt in der Wand liegen. Dadurch können Mieter oder Eigentümer auslaufendes Wasser nach einem Rohrdefekt infolge einer aufgefrorenen Leitung nicht gleich erkennen.
Je länger unerkannt Wasser austritt, umso höher sind die Schäden am Gebäude oder am Hausrat. Zusätzlich kommt es häufig auch durch das Aufplatzen der Rohre zu teuren Schäden im Mauerwerk. Nur in einigen Fällen können eingefrorene Leitungen schnell erkannt werden, nämlich wenn kein Trinkwasser mehr aus der Leitung fließt, oder wenn bei defekten Heizrohren die Heizkörper nur noch wenig oder keine Wärme mehr abgeben.
Der GDV rät Hausbesitzern und Mietern, folgende fünf Tipps zu beachten, um Frostschäden an wasserführenden Leitungen zu vermeiden:
Laut GDV reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat „für den Schutz vor gefrorenen Rohren nicht aus: Diese schütze ausschließlich den Heizkörper. Wasserleitungen könnten trotzdem einfrieren“. Auch in wenig genutzten Zimmern sollte nach Expertenangaben die Raumtemperatur nicht unter 16 bis 18 Grad Celsius fallen, um eine Kondensation von Feuchtigkeit in den Ecken und damit eine Schimmelbildung zu verhindern.
„In selten genutzten Gebäuden wie Ferien- oder Gartenhäusern, in denen ein kontinuierliches Heizen im Winter unwirtschaftlich sei, sollten die Wasserleitungen in frostgefährdeten Bereichen entleert und die Zuleitung abgeriegelt werden“, betont der GDV weiter.
Sind Leitungen eingefroren, müssen sie nach Angaben der Spezialisten des GDV langsam aufgetaut werden: „Das vereiste Rohr darf dabei nicht zu schnell erhitzen, sondern muss langsam zum Beispiel mit einem Föhn oder Heizkissen erwärmt werden. Hilfreich können auch in heißem Wasser getränkte Lappen oder Handtücher sein. Offene Flammen wie Gasbrenner oder Kerzen dürfen jedoch nicht genutzt werden, da die starke Hitze gefrorene Rohre zerbersten lassen kann.“