(verpd) Ab 2020 werden einige gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag, den sie neben dem normalen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung verlangen können, vermutlich anheben. Das Bundesministerium für Gesundheit rechnet damit, dass sich der Beitragssatz im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte erhöhen wird. Damit werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen haben, höher.
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von ihrem Bruttolohn, sofern dieser über 450 Euro im Monat liegt, einen Beitrag zahlen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls in der gleichen Höhe einen Beitrag an die GKV entrichten. Die Höhe des GKV-Gesamtbeitrages richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der GKV von zurzeit 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse als Träger der GKV je nach Finanzlage selbst festlegt und der auch zum Jahreswechsel geändert werden kann.
Der anteilige Beitragssatz der GKV, den jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitgeber zu entrichten hat, beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent, zuzüglich der Hälfte des Zusatzbeitragssatzes. Aktuell liegt der Durchschnitt aller verlangten Zusatzbeitragssätze bei 0,9 Prozent. Für 2020 rechnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jedoch mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent, also einer Steigerung um 0,2 Prozentpunkte.
„Gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft führen dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage ist es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des BMG.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist jedoch eine reine statistische Größe, denn die Krankenkassen können je nach Finanzlage einen individuellen Zusatzbeitragssatz erheben. Hintergrund: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird nach Auswertung der Prognosen des sogenannten Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet.
Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen den vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen des Gesundheitsfonds von 240,2 Milliarden Euro und den vom Bundesversicherungsamt und vom BMG erwarteten GKV-Ausgaben von rund 256,8 Milliarden Euro. In 2019 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 0,9 Prozent. Je nach Krankenkasse beträgt der Zusatzbeitragssatz jedoch aktuell zwischen 0,20 und 2,50 Prozent. Experten erwarten jedoch, dass viele Krankenkassen ihren bisherigen Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2020 erhöhen werden.